Doktoratsstudium Technische Wissenschaften
Curriculum (2009W)
Doktorin/Doktor der technischen Wissenschaften (Dr. techn.)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch / Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Technische Wissenschaften
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
Studienkennzahl
UC 786 xxx | UC 796 700 xxx
Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2024, 79. Sück, Nr. 887 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2020)
- Mitteilungsblatt vom 23.07.2020, 43. Stück, Nr. 493 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 13.05.2015, 42. Stück, Nr. 406 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 06.05.2015, 24. Stück, Nr. 384 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 22.04.2009, 71. Stück, Nr. 263
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Bauingenieurwesen
- Masterstudium Bauingenieurwissenschaften
- Masterstudium Umweltingenieurwissenschaften
- Masterstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
- Masterstudium Domotronik
- Masterstudium Elektrotechnik
- Masterstudium Mechatronik
- Masterstudium Material- und Nanowissenschaften
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 25 ECTS-AP | Dissertation 150 ECTS-AP |
Konzipierung der Dissertation 2,5 ECTS-APWissenschaftliche Methoden und Präsentation 5 ECTS-APWissenschaftliche Spezialisierung 2,5 ECTS-APPräsentation eigener Forschungsergebnisse 5 ECTS-APGenerische Kompetenzen 5 ECTS-APVerteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist einem der an der Fakultät für Technische Wissenschaften vertretenen wissenschaftlichen Fächer zu entnehmen und hat in einem wissenschaftlichen Zusammenhang mit einem der im Curriculum bzw. Studienplan der absolvierten Studienrichtung festgelegten Prüfungsfächer zu stehen. Die Dissertation kann auch aus mindestens drei inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln (peer-reviewed) bestehen, die in anerkannten Fachzeitschriften, welche im Web of Science oder Scopus gelistet sind. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation dem Studienrechtlichen Organ vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn das Studienrechtliche Organ diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Wahlmodul 5 ECTS-AP | |
Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul im Umfang von 5 ECTS-AP zu absolvieren. |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Die wachsenden Anforderungen an technisch-ingenieurwissenschaftliche Lösungen sowohl im Bereich der Bau- und Umweltingenieurwissenschaften als auch der Mechatronik hinsichtlich Ökonomie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Sicherheit und Komfort erfordern oftmals neue Lösungsstrategien. Zur Erreichung dieser Ziele vertiefen und erweitern die Studierenden im Doktoratsstudium das in einem facheinschlägigen Masterstudium erworbene Wissen in Speziallehrveranstaltungen und im Selbststudium. Weiters erwerben sie die Kompetenzen, Forschungsarbeiten selbstständig zu planen und durchzuführen, eigene originäre Beiträge zu Forschungsthemen der Ingenieurwissenschaften zu erarbeiten, die erzielten Forschungsergebnisse in internationalen Fachzeitschriften zu veröffentlichen sowie auf nationalen und internationalen Konferenzen zu präsentieren und zu verteidigen. Dabei wird der Abfassung der Dissertation, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Problem der Ingenieurwissenschaften auf hohem fachlichem Niveau selbstständig wissenschaftlich korrekt und methodisch einwandfrei zu lösen, ein hoher Stellenwert beigemessen.
Das Studium richtet sich vor allem an AbsolventInnen der Masterstudien Bau- und Umweltingenieurwissenschaften sowie Mechatronik. Das Doktoratsstudium Technische Wissenschaften befähigt die AbsolventInnen insbesondere zur Lösung komplexer Aufgaben der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung der Ingenieurwissenschaften entsprechend den anerkannten wissenschaftlichen Standards.
Erwartete Lernergebnisse
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf dem entsprechenden Gebiet der Bau- und Umweltingenieurwissenschaften sowie der Mechatronik angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiter zu entwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Durch die im Studium erworbenen Schlüsselqualifikationen sind die AbsolventInnen befähigt, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen und sind deshalb insbesondere für Leitungsaufgaben prädestiniert, sei es im Bereich der Forschung oder im Management großer Unternehmen, im öffentlichen Dienst oder in freiberuflicher Tätigkeit. Darüber hinaus bildet das Doktoratsstudium die Basis für eine wissenschaftliche Karriere an universitären Forschungsinstitutionen.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 77,9 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 14,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 4,9 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 3 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare (bitte elektronisch ausfüllen)
- Prüfungsprotokoll
- Deckblatt Dissertation
- Anmeldung zur Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen und Beiblatt
Formulare und Ablauf der Einreichung der Dissertation (gültig seit 01.11.2023)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studiendekan
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen
- Allgemeine Informationen zum Doktoratsstudium
- Einreichung der Disseration
- Fristenregelung
- Bewertungsschema zur Beurteilung von Dissertationen
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
- Informationen zum Doktoratsstudium
- Formale Struktur einer Arbeit (Informationen des Studiendekans)