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Versuch einer Theologie der Sexualität

Autor:Rotter Hans
Veröffentlichung:
Kategorieartikel
Abstrakt:
Publiziert in:Liebe - Eros - Sexualität. „Herdenbrief" und Begleittexte. Plattform „Wir sind Kirche". Thaur 1996, 153-165.
Datum:2001-10-13

Inhalt

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Wenn sich die Kirche in Fragen der Geschlechtlichkeit äußert, dann offenbar nicht nur aus praktischen und säkularen Gründen, sondern letztlich aus einem theologischen Anliegen. Dieses ist begründet durch eine bestimmte Theologie der Geschlechtlichkeit. Weil sich aber die Auffassung von Geschlechtlichkeit aufgrund neuer Einsichten und Erkenntnisse, aufgrund sich ändernder sozialer Verhältnisse usw. ständig wandelt (1), muss auch die Theologie und Ethik der Geschlechtlichkeit immer wieder neu geschrieben werden.

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Was hat sich gewandelt?

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1. Empirische Einsichten:

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Eine grundlegende anthropologische Voraussetzung der traditionellen Sexualethik war die "Homunkulus-Theorie". Man glaubte, dass im männlichen Sperma schon die vollständige genetische Ausstattung eines "Samens" und damit ein vollständiges, wenn auch beginnendes menschliches Leben (ein Homunkulus, d.h. ein kleiner Mensch) enthalten sei. Daraus folgte: Masturbation ist massenhafte Tötung menschlichen Lebens und somit selbstverständlich schwere Sünde. In einer sehr abgeschwächten Form sprach man auch von einer unverantwortlichen Vergeudung des männlichen Samens.

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Weil nach überlieferter griechischer Kosmologie Gleiches nur Gleiches zeugen kann, stellte sich die Frage, wie ein Mann mit seinem männlichen Samen ein weibliches Wesen zeugen kann. Die Antwort sah man in einem zufälligen Geschehen ("mas occasionatus"), also in einer Art Panne im Zeugungsvorgang. Die Frau erschien von dieser Theorie her als etwas Zweitrangiges, unter dem Mann Stehendes.

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Erst 1827 entdeckt Karl Ernst von Baer die weibliche Eizelle beim Menschen. Damit war die Homunkulustheorie überholt. Jetzt war klar, dass Mann und Frau in gleicher Weise zur genetischen Ausstattung des neuen Menschen beitragen und insofern als Eltern gleichwertig wirksam werden. Korrekturen an der geltenden Sexualethik sind aufgrund dieser Erkenntnis zunächst nicht gezogen worden, speziell die Bewertung der Masturbation änderte sich nicht.

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2. Wandel in der Sexualethik:

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Die Sicht von Sexualität in der Bibel ist im ganzen sehr positiv. Das zeigt z.B. das Hohe Lied, die allgemeine Wertschätzung der Fruchtbarkeit, im NT das Verhältnis Jesu zu den Frauen usw. Freilich gibt es auch andere, negativere Aspekte wie man sie z.B. in den Reinheitsvorschriften des AT findet, die aber durch Jesus überwunden sind. Bei den Kirchenvätern bekommen nun durch den Einfluss von Stoa, Platonismus und Manichäismus extrem negative Sexualanschauungen die Oberhand. Die Jungfräulichkeit wird ähnlich hochgeschätzt wie das Martyrium. Das Ideal wäre also darin zu sehen, Sexualität nach Möglichkeit ganz zu vermeiden. Die eigentliche Sündhaftigkeit der Unkeuschheit sah man weithin (2) in der Macht der geschlechtlichen Begierlichkeit und Lust.(3)

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Weil aber die Fortpflanzung der Menschheit notwendig ist, wird der eheliche Verkehr als eine "erlaubte Sünde" (Augustinus) zugelassen. Als eigentlicher "Entschuldigungsgrund" und damit als erstes Ziel ("finis primarius") der Ehe und des ehelichen Verkehrs galt die Zeugung von Nachkommenschaft, wenn auch andere zweitrangige Ziele zusätzlich anerkannt wurden. Aber das erste Ziel ist immer anzustreben und darf nie behindert werden. Der eheliche Akt muss immer auf Zeugung ausgerichtet oder mindestens für sie offen sein. In der Zeit der Kirchenväter folgerte man daraus gelegentlich auch ein Verbot des ehelichen Verkehrs nach dem Erlöschen der Fruchtbarkeit der Frau.

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Die Theorie von der Zeugung als "erstem Ziel" von Geschlechtlichkeit und Ehe wird grundlegend für die gesamte traditionelle Sexualethik und wird erst im II. Vatikanum aufgegeben, wo verschiedene Ziele und Werte der Ehe bewusst als gleichrangig betrachtet werden. (4) Weitere Folgerungen aus diesem Wandel der Ehelehre werden aber in der offiziellen Doktrin zunächst noch kaum gezogen.

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3. Die Empfängnisregelung:

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In Zusammenhang mit der Lehre vom "ersten Ziel" vertrat die kirchliche Tradition die Verpflichtung der Eheleute, Kinder unbegrenzt anzunehmen. Als einzige Ausnahme war zunächst die "Josefsehe" zugelassen, also die völlige geschlechtliche Enthaltung der Eheleute. Die Fortschritte der modernen Medizin und Hygiene, die daraus resultierende drastische Senkung der Kindersterblichkeit und das geradezu explosionsartige Anwachsen der menschlichen Bevölkerung führte aber etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts zunächst besonders in den Industrieländern zu so untragbaren Verhältnissen, dass Pius XI. und Pius XII. offiziell auch die "Zeitwahl" als Möglichkeit der Beschränkung des Nachwuchses anerkannten.

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Die Ablehnung der "künstlichen" Mittel der Empfängnisverhütung durch "Humanae vitae" (1968) löste eine in diesem Ausmaß bisher unbekannt heftige Kontroverse in der Kirche aus. Man rechnet damit, dass sich 80% der katholischen Eheleute nicht an die Lehre von "Humanae vitae" halten. In Details zeigt sich die Uneinigkeit in damit zusammenhängenden Fragen auch bei höchstrangigen Vertretern des Lehramtes, so besonders in der Frage des Gebrauchs von Kondomen bei AIDS-Kranken oder der Pille bei drohender Vergewaltigung usw. Aber die Beschränkung des Nachwuchses wird noch häufig eher als ein Zugeständnis an die Schwäche der Eheleute gesehen, nicht sosehr als eine sittliche Aufgabe in Verantwortung gegenüber dem bereits bestehenden Leben und damit als etwas Positives, wie es ja eigentlich der Begriff der "verantworteten Elternschaft" nahelegt.

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4. Fragwürdige Sakralisierung der Sexualität:

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Eine Form der Lehre von der Entstehung der menschlichen Seele, des traditionellen Kreatianismus, besagt: Wenn sich Mann und Frau geschlechtlich vereinigen, dann können sie nur den Leib eines Menschen zeugen, seine Seele aber wird von Gott direkt erschaffen. Wenn das Paar aber eine Empfängnis verhindert, hindert es dadurch Gott, sein Schöpferwerk zu tun und die Seele zu erschaffen. Man lässt ihn nicht Gott sein. Das gilt dann als eine schwere Sünde der Gottlosigkeit. In dieser Auffassung wird ein geschlechtlicher Vorgang unmittelbar mit dem Wirken Gottes verbunden, dadurch tabuisiert und der menschlichen Gestaltung entzogen.

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Versuch einer erneuerten Theologie der Geschlechtlichkeit

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1. Ausgang und Abgrenzung:

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Geschlechtlichkeit ist, was den Mann zum Mann und die Frau zur Frau macht. Die Sexualethik darf deshalb nicht auf bloße Genitalität eingeschränkt werden, wie es die Tradition vorwiegend gesehen hatte; es geht zunächst um die richtige Gestaltung der Beziehung der Geschlechter zueinander, um die Selbstentfaltung und gegenseitige Förderung der Partner um die Gleichwertigkeit von Mann und Frau, um Gewaltfreiheit im Umgang miteinander usw. Fragen der Schamhaftigkeit und Keuschheit bekommen ihr Gewicht durch die Beziehung, in der sie zu diesen Hauptwerten stehen.

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2. Ein personaler Ansatz:

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Unsere Tradition legt für eine Theologie der Geschlechtlichkeit den Ausgang von der Thematik der Sakramentalität der Ehe nahe. Damit wurde aber die theologische Sicht an die Institution der Ehe gebunden und auf sie eingeschränkt. Die Ehe wurde zudem vorwiegend als Eigentumsvertrag verstanden. I. Kant hatte ja die Ehe definiert als einen Vertrag "zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenslangen, wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften". Eine ähnliche Formulierung finden wir im CIC von 1917 (5). Die Ehe wird als ein Vertrag über Eigentumsrechte gesehen. Die Liebe spielt dabei keine wesentliche Rolle. - Der CIC von 1983 übernahm im Gegensatz zu dieser Tradition das Verständnis des II. Vaticanums. (6) Die Theologie der Sexualität machte sich also an einer Institution fest, die nach dem Modell eines Eigentumsvertrags interpretiert wurde. Demgegenüber ist im Sinne des Vaticanum II theologisch auszugehen vom Modell einer interpersonalen, liebenden Beziehung. Der Mensch kommt Gott in Sexualität und Ehe nahe, insofern er hier Liebe übt in Hingabe und dankbarem Teilen des gemeinsamen Lebens, in einer Vorahnung jenes Glückes, das uns als Heil verheißen ist.

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Im traditionellen Verständnis ließ man die vor-, außer- und nacheheliche Sexualität bei einer theologischen Würdigung völlig außer Betracht. Es wurde zu wenig bedacht, dass doch z.B. der Prozess des Sich-Kennenlernens, des Sich-Näherkommens und Sich-lieben-Lernens, mindestens im Hinblick auf die künftige Ehe von außerordentlicher Bedeutung ist, ja für das Gelingen des ganzen späteren Lebens entscheidend sein kann. Hier ist also von Seiten der Kirche mehr zu sagen, als dass voreheliche Beziehungen verboten seien.

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Es ist zu betonen, dass ein Sakrament nicht erst wirksam wird, wenn das äußere Zeichen gesetzt wird, sondern schon dort, wo der Prozess beginnt, der zu dem sakramentalen Zeichen führt. So ist die Taufe schon wirksam, wenn jemand nach dem rechten Glauben sucht und sich vorbereitet, die Buße, wenn jemand Reue über seine Sünden empfindet und sich bekehren will, die Eucharistie, wenn jemand sich nach ihrem Empfang sehnt. Ebenso wird die Gnade des Sakramentes der Ehe schon wirksam, wenn jemand sich einem Partner zuwendet und auf ihn zugeht und den Entschluss fasst, das Leben mit ihm zu teilen.

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Wenn hier von außerehelicher Sexualität die Rede ist, sind natürlich nicht ehebrecherische Verhältnisse gemeint, die die Treue zum eigenen Partner verletzen, sondern jene vielen und manchmal sehr freundschaftlichen Beziehungen mit Männern und Frauen, die natürlich nicht ungeschlechtlich sind, sondern nicht zuletzt von einer reifen, integrierten Sexualität leben. Der Begriff "Keuschheit", der ursprünglich etwa Bewusstheit oder Verantwortungsbewusstsein besagt, heute aber oft nur noch sexuelle Enthaltung meint, ist für die positiven Werte geschlechtlich reifen Verhaltens viel zu eng. Die nacheheliche Sexualität verdient ein besonderes Verständnis, weil ja durch den Verlust eines Ehepartners die geschlechtlichen Bedürfnisse nicht erlöschen, sondern weiterhin für ein zufriedenes und erfülltes Leben von großer Bedeutung sein können. Es kann auch für ältere Menschen sehr beglückend sein, nochmals einen Lebenspartner zu finden.

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In einem personalen Verständnis vermeidet man auch traditionelle Fehlurteile, die z.B. die Vergewaltigung in der Ehe einigermaßen tolerierten, weil sie natürlich sei und nur das Recht des Mannes einfordere. Man sah zwar, dass sie gegen die Liebe verstoße, bewertete sie aber als weit weniger schlimm als z.B. die Empfängnisverhütung, die gegen die Natur sei. Demgegenüber ist festzuhalten, dass etwas Sünde ist, soweit es gegen die Liebe und Verantwortung verstößt und gerade dadurch auch gegen die Ehe.

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3. Die Lust:

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Lust hat in unserem Sprachgebrauch oft noch einen negativen Beigeschmack. Man denkt an Egoismus und Unbeherrschtheit und verbindet nicht selten Erfahrungen der Lust mit Schuldbewusstsein. Tatsächlich gibt es Formen der Suche nach Lust, die ethisch fragwürdig sind, wenn man sich dabei z.B. über Verpflichtungen gegenüber anderen hinwegsetzt. Aber zunächst ist sexuelle Lust im Kontext einer liebevollen Beziehung eine Gabe der Schöpfung, die einen hohen Wert darstellt. Sie ist ein Moment menschlichen Glückes, das Kraft, Vitalität, Lebensfreude, inneren Frieden und das Gefühl dankbarer Zusammengehörigkeit vermittelt. Es ist notwendig, in diesem Zusammenhang das Erbe manichäischer Lustverachtung zu überwinden.

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4. Gleichsetzung von Todsünde und schwerer Sünde:

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Für die Einstellung zur Sexualität hat in der Vergangenheit die Auffassung von Sünde, speziell die Gleichsetzung von Todsünde und schwerer Sünde, eine wesentliche Rolle gespielt. Todsünde ist eine Sünde, in der der Mensch die "heiligmachende Gnade" verliert. Würde er in diesem Zustand sterben, würde er der ewigen Verdammnis verfallen. Die Todsünde betrifft die innere Beziehung zwischen Mensch und Gott, "den Gnadenstand". Zu erkennen, ob jemand im Stand der Gnade, oder in einer Todsünde radikal von Gott getrennt ist, ist dem Menschen nicht möglich, weder bezüglich der eigenen Person noch erst recht bezüglich seines Mitmenschen. Darüber zu urteilen, steht allein Gott zu. Entsprechend betrifft auch der Begriff der lässlichen Sünde die Gottesbeziehung des Menschen.

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Unter einer schweren Sünde verstehen wir hingegen ein schweres sittliches Unrecht, wie es sich äußerlich darstellt, ohne dass dabei Eindeutiges über Gottesbeziehung und Gnadenstand ausgesagt ist. Ein Mord ist z.B. mit Sicherheit eine schwere Sünde. Ob er auch eine Todsünde ist, ob also der Mörder völlig aus der Gnade Gottes herausfällt, ob er, wenn er ohne Bekehrung sterben würde, auf ewig verdammt würde, können wir weder mit Sicherheit bejahen noch verneinen.

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Grundelemente heutiger Sexualmoral

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Die geschlechtliche Anlage des Menschen stellt ein Vermögen dar, das zur Partnerschaft befähigt und eine wesentliche Voraussetzung für dieLiebesfähigkeitdarstellt. Dabei erfährt der Mensch in einer Liebesbeziehung, dass diese nicht einfach nur eigene Leistung ist, sondern dass es ein Glück und eine Gnade ist, jemanden lieben zu dürfen. Nun betrifft aber Liebe nicht nur irgendeine nebensächliche Funktion des Menschen, sondern seine ganze Person, sodass die Entscheidung, einen Mitmenschen zu lieben, im letzten eine Entscheidung zur Liebe überhaupt und damit auch eine Hinwendung zu Gott darstellt.

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Die stärker personale Sicht der Sexualität hat weitgehende Folgen auch für unser Empfinden. So verstehen wir Ehe nicht mehr als einen Vertrag, der durch einen punktförmigen Abschluss in Kraft gesetzt wird, sondern viel stärker als einen Prozess, der seine Vorbereitung und Einübung in die Verantwortung braucht, der aber auch durch den gültigen Abschluss nicht einfach sein ganzes Wesen erreicht und vollendet hat. Hier braucht es vielmehr ein ständiges Bemühen um Vertiefung, um Konflikt- und Krisenbewältigung usw.

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Werte und Normen der Geschlechtlichkeit

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Sexualität findet ihre Vollgestalt in der Ehe. Diese soll ein Abbild der Liebe Christi zur Kirche sein. Die Liebe ist also das eigentliche Ziel, von dem her Sexualität verstanden werden soll. Die oberste Forderung einer christlichen Sexualpädagogik besteht darin, dass sie zu Partnerschaft und Liebe hinbegleitet. Sie soll helfen, dass die Begabung der Geschlechtlichkeit Raum und Möglichkeit bekommt, sich richtig zu entfalten. Das Wichtigste in der Sexualerziehung ist nicht die Unterdrückung sexueller Empfindungen, sondern die Befähigung zu Kommunikation und Liebe. Wenn man diesen Gedanken etwas differenziert und bedenkt, dass in der liebenden Begegnung von Mann und Frau auch die Körperlichkeit ihre Bedeutung hat, dann kann man auch sagen: Es geht in der Sexualpädagogik insbesondere darum, den Menschen zur rechten Intimität und Distanz anzuleiten.

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Intimität kann und soll nicht einfach mit jedermann bestehen. In der Fähigkeit zur Intimität geht es nicht nur darum, dass man kurzfristig mit einem Partner intim werden kann. Man sollte vielmehr fähig werden, die Gegenwart eines anderen auf Dauer nicht nur als belastend zu empfinden, sondern ihn geistig und körperlich zu mögen und dann auch einen zärtlichen Kontakt miteinander zu suchen. Es geht nicht um sexuelle Abenteuer, sondern um ein Grundempfinden in einer länger andauernden und als bleibend gedachten Partnerschaft.

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Zur Liebe gehört aber neben der Fähigkeit zur Intimität auch die Fähigkeit zur Distanz. Die Intimsphäre soll eine gewisse Autonomie des einzelnen sicherstellen und bewirken, dass andere nicht einfach über einen beliebig verfügen können. Jeder Mensch sucht deshalb seine Intimsphäre zu schützen. Man denke etwa an das Bedürfnis, ein eigenes Zimmer zu haben, einen kleinen Garten, der für andere nicht einfach zugänglich ist usw. Im geschlechtlichen Bereich ist diese Intimsphäre besonders wichtig und notwendig. Sie soll sicherstellen, dass man sich an einen anderen binden kann, ohne gleichzeitig für weitere Partner, vielleicht sogar für ganz zufällige Bekanntschaften verfügbar zu sein. Das ist notwendig im Interesse der Partnerschaft, wo eben sonst ein dauerhafter Halt kaum möglich wäre und ständig Konflikte und Eifersucht entstehen würden. Die Idee eines Dreiecksverhältnisses oder einer "offenen Ehe" verkennt z.B. die menschliche Psyche und ist in der Praxis eindeutig gescheitert. Solche Verhältnisse bestehen gewöhnlich nur kurze Zeit und stellen eher eine Übergangsphase im Zerbrechen einer Ehe dar.

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Zu einer reifen Liebe gehört auch die Fähigkeit, nein zu sagen. (7) Wenn man das nicht kann, ist man einfach dem Partner unterworfen und kann ihm dann auch das nicht geben, was zu einer tiefen, ebenbürtigen Partnerschaft gehört. Ein ähnliches Thema(8) ist die übermäßige Partnerbindung. Menschen brauchen nicht nur die Fähigkeit zu einer intimen Hingabe. Ebenso wichtig ist die Fähigkeit, Distanz zu halten.

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Es gibt eine spontane sexuelle Scham, die zwar kulturell recht verschiedene Ausprägungen hat, aber funktional gesehen doch immer das gleiche meint, nämlich die Bewahrung der Intimsphäre vor Bedrohungen von außen. Diese emotionale Reaktion ist durchaus nicht Zeichen von Verklemmung oder Prüderie, sondern einer reifen Persönlichkeit.

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Ein weiterer Aspekt, der für eine gute partnerschaftliche Beziehung fundamental wichtig ist, ist die Treue. Liebe wird erst dann echt und wahrhaftig, wenn sie sich als treu erweist. Wenn z.B. ein Mann einer Frau zeigen will, dass er sie wirklich liebt, dann ist darin das Versprechen enthalten, dass das auch für die Zukunft gilt. Je ernsthafter der Ausdruck der Liebe zu andern ist, desto mehr nähert er sich dem, was spezifisch ist für einen dauerhaften, ausschließlichen Bund, für eine Ehe. Deshalb hat die volle geschlechtliche Vereinigung in der Ehe ihren eigentlichen Platz.

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Offensichtlich beginnt eine personal verstandene Ehe nicht einfach mit dem Vertragsabschluß. Deshalb kann man auch nicht jede Form von vorehelichem Verkehr in gleichem Maße verurteilen. Je mehr sich eine Partnerschaft der Ehe nähert in dem Willen, einander treu zu sein, desto weniger wird man von einem Unrecht sprechen können, wenn die Partner ihre Liebe auch körperlich ausdrücken. Sie werden das dann auch in ihrem Gewissen immer weniger als Unrecht empfinden.

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Festzuhalten ist an dem Grundsatz, dass man von niemandem mehr verlangen kann als das, wozu er imstande ist. Das ist zu berücksichtigen bei Geschiedenen, die wieder geheiratet haben: wenn sie versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen zu leben, kann darin keine schwere Schuld liegen, die sie völlig von den Sakramenten ausschließen müsste. - Ebensowenig darf Homosexualität diskriminiert werden, die der Betroffene nicht ändern kann. Solche Menschen dürfen nicht ausgegrenzt werden, sondern müssen als Glieder der Kirche volle Bejahung finden.

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Schließlich gehört nicht zuletzt die Fähigkeit zu Konfliktbewältigung und Vergebung zu einer glücklichen zwischenmenschlichen Beziehung. Man darf ja die Sexualität nicht als einen isolierten Teilbereich des Lebens sehen, sondern muss sie in die große Zielsetzung der Lebensfähigkeit einbeziehen. Viele Ehen zerbrechen, weil die Partner nicht gelernt haben, einander zu vergeben, ihre Konflikte im Gespräch miteinander auszureden und zu bewältigen. Umgekehrt stellt das Gelingen der Partnerschaft die beste Voraussetzung für die Harmonie im geschlechtlichen Bereich dar.

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Aus diesen Überlegungen ergeben sich nun Folgen für die Frage nach der Sündhaftigkeit einer Verfehlung im Bereich der Sexualität. Die Tradition dachte in diesen Fragen sehr streng. Man vertrat weithin sogar die Auffassung, dass es im 6.Gebot der Sache nach nur schwere Sünden gäbe (also nur eine "material gravis"). Diese These ist schon durch die Klärung ihrer geschichtlichen Entstehung sehr in Frage zu stellen. (9)

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Über den historischen Befund hinaus muss aber gesagt werden, dass die Schwere einer Verfehlung der Sache nach immer davon abhängt, welche Werte und Sinngehalte verneint werden. Wenn man im Sinn einer bestimmten Tradition davon ausgeht, dass Geschlechtsverkehr eindeutig und vorrangig die Zeugung zum Ziel hat, dann ist eine Verfehlung gegen dieses Ziel von schwerem Gewicht. Dann kommt man sogar jener Formulierung nahe, die der römische Moraltheologe Carlo Caffarra 1988 gebrauchte, als er auf einem Kongress in Rom die Empfängnisverhütung mit einem Mord verglich, weil es sich in beiden Fällen um die Verneinung menschlichen Lebens handle.

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Wenn man aber die Zeugung im geschlechtlichen Leben als einen selten eintretenden, wenn auch besonders wichtigen Sonderfall sieht, neben dem es noch andere Formen der Fruchtbarkeit, andere Werte und Ziele gibt, dann ist eine Verfehlung im Bereich der Sexualität vor allem danach zu bemessen, wieweit sie gegen die jeweilige Werte verstößt. Inwiefern beeinträchtigt z.B. Masturbation die Befähigung zu einer verantwortungsbewussten Partnerschaft und Elternschaft oder gar den Wert des Lebens? Hier wird man nicht gleich von schwerer Sünde reden. Freilich wird man die Übertretung begründeter Normen auch nicht bagatellisieren: Wer keine Enthaltsamkeit kennt und sich erotischem Verlangen hemmungslos überlässt, bei dem werden sicher jene Fähigkeiten beeinträchtigt sein, die eine gute eheliche Partnerschaft und die Elternschaft verlangen.

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Es ist aber durchaus denkbar, dass manchmal eine überstrenge Sexualethik und Selbstkontrolle durch angstvolle Verdrängung sinnlicher Wünsche dem Ziel und Sinn der Sexualität mehr schadet, als ein gelegentlicher Verstoß gegen eine weniger bedeutende Sexualnorm.

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Die traditionelle Sexualethik geht von einem stark biologistischen Menschenbild aus. Sexualität wird eng mit Zeugung verbunden und bezieht sich wesentlich auf die Geschlechtsorgane. Die heutige Sicht geht hingegen von der Beziehung aus. Alles das ist anzustreben, was die Beziehungsfähigkeit stärkt und bestehende Beziehungen vertieft.

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Es geht heute darum, den Zusammenhang mit der Erfahrung wieder herzustellen. Sexualethik muss so dargestellt werden, dass sie ein verantwortungsvoller Christ in unserer Zeit in seinem gebildeten Gewissen nachvollziehen kann. Vor allem muss den anthropologischen Einsichten von heute Rechnung getragen werden. Es sind sehr viele Aspekte, die sich hier geändert haben oder ändern müssen. Wir sollten unserer begründeten Einsicht vertrauen, auch wenn die überkommene Auffassung ihre Zeit braucht, um heutigen Erkenntnissen und Einsichten in allem Rechnung zu tragen.

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In einer Theologie der Geschlechtlichkeit geht es weiterhin darum diese Realität des Lebens zunächst als beglückenden Wert zu sehen und nicht sofort die Möglichkeiten des Missbrauches so sehr herauszustellen, dass Sexualität spontan mit Unreinheit und Tabus assoziiert wird. Sexualität ist zuerst ein Weg zur Erfüllung menschlichen Lebens und ein Ort der Gottbegegnung. Nur von einer solchen positiven Sicht her kann auch das Wort der Kirche zu Fragen der Sexualethik in der heutigen Zeit wieder glaubwürdig werden.

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Anmerkungen:  

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 1. Aus der fast uferlosen Literatur sei genannt: Morton M. Hunt, Von Homer bis Kinsey. Eine Naturgeschichte der Liebe, Frankfurt a.M. 1966; Georg Baudler, Gott und Frau. Die Geschichte von Gewalt, Sexualität und Religion, München 1991; A. und W. Leibbrand, Formen des Eros, 2 Bde., Freiburg und München 1972; B. Rathmayr, Geschichte der Liebe. Ein Rückblick auf die Wandlungen der Geschlechterbeziehungen, Hagen 1992; Morus (R.Lewinsohn), Eine Weltgeschichte der Sexualität, Hamburg 1965).

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2. Ausdrücklich bei Petrus Lombardus, aber - wenn manchmal auch weniger deutlich - in der Sexualmoral weithin bis in unser Jahrhundert.

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3. Vgl J. Fuchs, Die Sexualethik des Heiligen Thomas von Aquin, Köln 1949, 14.

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4. Gaudium et Spes Nr. 50 schreibt "Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, dass die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers, der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrößert und bereichert."

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5. Can. 1081 §2 definiert das gegenseitige Ja-Wort so: "Der Ehekonsens ist ein Akt des Willens, durch den jeder der beiden Teile das ewige und ausschließliche Recht auf den Körper übergibt und empfängt, im Hinblick auf Akte, die an sich zur Zeugung von Nachkommenschaft geeignet sind." Von Liebe ist in diesem Zusammenhang keine Rede.

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6. Can. 1055 §1: Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl des Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.

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7. Peter Schellenbaum, Das Nein in der Liebe. Abgrenzung und Hingabe in der erotischen Beziehung. Stuttgart 1986.

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8. Robert Norwood, Wenn Frauen zu sehr lieben. Die heimliche Sucht, gebraucht zu werden. Hamburg 1986.

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9. Vgl. K.-H. Kleber, De parvitate materiae in sexto. Ein Beitrag zur Geschichte der Moraltheologie, Regensburg 1971.

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