Der Senat:
Möglichkeiten und Einschränkungen
Wichtige Zuständigkeiten des Senats
Der Senat hat durchaus wichtige Zuständigkeiten, unter anderem:
- Organisationsplanänderungen
- Personalzuordnungen
- Bestellung von Rektor/in und Vizerektor/innen
- Wahl von drei Mitgliedern des Universitätsrats
aber
Leider schränkt das UG2002 aber auch die Mitspracherechte ein:
- In manchen Bereichen kann der Senat nur Stellungnahmen abgeben (z.B. bei Entwicklungsplan, Organisationsänderungen oder Personalzuordnungen).
- Zudem haben wir Allgemeinbedienstete im Senat nur einen Sitz von 26, obwohl wir ein Drittel der Beschäftigten stellen.
Wie können wir dennoch mehr Mitsprache erreichen?
Indem wir nicht an formalen Beschränkungen verzagen, sondern Selbstbewusstsein aus der Tatsache gewinnen,
- dass der Senat das einzige Leitungsorgan ist, das alle Universitätsangehörigen vertritt
und
- dass wir im Senat für ein Drittel der Beschäftigten sprechen.
Es ist uns daher auch weiterhin sehr wichtig den regelmäßigen Austausch zu forcieren. Wir werden mindestens einmal im Quartal ein Treffen veranstalten (in Präsenz, aber auch online), bei dem wir Eure Wünsche und Anregungen direkt erfahren können.
So wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen.