Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) präzisiert alle im ASchG festgelegten Anforderungen an Arbeitsstätten bzw. Arbeitsplätze. Arbeitsstätten sind alle Gebäude (-teile) und bauliche Anlagen, zu denen die Arbeitnehmer:innen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
In den anzuwendenden Rechtsbestimmungen sind u.a. folgende Punkte geregelt, um den Arbeitsschutz in einer Arbeitsstätte zu gewährleisten:
- Gestaltung von Verkehrswegen, Ausgängen, Stiegen, Türen, etc.
- Anforderungen an Belichtung, Belüftung, Fenster, etc.
- Sicherheitsbeleuchtung
- Alarmeinrichtungen
- u.v.m.
Kontakt
DLE für Sicherheit & Gesundheit
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6020 Innsbruck
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