Wenn der Mobbingkreislauf nicht durchbrochen wird, werden die Betroffenen ausgegrenzt, ihr Ansehen beschädigt und ihr Ruf Schritt für Schritt angegriffen. Ein solcher Vorgang geht an den Betroffenen nicht spurlos vorbei, weil sich der/die Gemobbte allein so gut wie nie wirksam helfen kann.
Mobbingphänomene müssen daher rechtzeitig erkannt und sofort wirksam abgestellt werden. Das ist in allererster Linie eine Aufgabe der Vorgesetzten – aber nicht nur. Jede/jede hat die Möglichkeit, Personen, die Gerüchte verbreiten, andere anschwärzen und andere Mobbinghandlungen setzen, ganz klar darauf hinzuweisen, dass dieses Verhalten falsch ist. Und das Opfer zu informieren.
Und vor allem: Rat und Hilfe einzuholen.
Wenn Sie in Ihrem Umfeld Mobbing beobachten, zögern Sie nicht: Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten, den Vorgesetzten der am Konflikt beteiligten Bediensteten, ein Mitglied des Betriebsrats, des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen oder die Arbeitsmedizinerin. Für ÖGB-Mitglieder steht auch eine Beratungsstelle des ÖGB Tirol zur Verfügung.
Wer hier schnell hilft, hilft doppelt.