#006: Zum Rücktritt des Rektors (Transkript)
Julia Papst: Herzlich willkommen und Hallo zum BR-Podcast, dem Podcast, in dem aktuelle Themen der Universität Innsbruck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurz und prägnant erklärt werden.
Am 7. Dezember 2021 hat der amtierende Rektor der Universität, Tilmann Märk, in einem Mail an alle Mitarbeiter*innen erklärt, seine Amtszeit ein Jahr früher – also im Feber 2023 – zu beenden. Wir gehen heute der Frage nach, was das für die Universität konkret bedeutet und wer neue Rektorin oder neuer Rektor wird.
Dazu habe ich meinen Betriebsratskollegen Erwin Vones eingeladen, einen Experten in Sachen Universitätspolitik und Kenner der beteiligten Personen und Gremien.
Hallo Erwin, herzlichen Dank für dein Kommen und die Bereitschaft, mir stellvertretend für unsere Kolleginnen und Kollegen ein paar Fragen zu diesem Thema zu beantworten!
Erwin Vones: Liebe Julia, es freut mich, dass du mich wieder zum Podcast eingeladen hast. Er werde gerne deine Fragen mit Interesse erwarten und versuchen, entsprechende Antworten darauf zu finden.
Julia Papst: Ich bin mir sicher, du hast die Antworten parat! Vielleicht kurz zu Beginn, kannst du uns erklären, welche Organe der Universität im Zusammenhang mit der Bestellung oder Wahl einer Rektorin oder eines Rektors eine Rolle spielen?
Erwin Vones: Ja, das ist so: Die Organe und deren Rollen sind im Universitätsgesetz 2002 geregelt. Der Universitätsrat iste ein inneruniversitäres Aufsichtsorgan vergleichbar mit einem Aufsichtsrat in der Privatwirtschaft, das die Ausschreibung veranlasst und eine Rektorin/einen Rektor auswählt. Der Senat muss dem Ausschreibungstext zustimmen und erstellt einen Dreiervorschlag an den Universitätsrat. Das Ganze wird durch die Findungskommission, die im Gesetz geregelt ist, unterstützt und diese Findungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Universitätsrats und dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Senats. Die sichten dann die Bewerbungen und machen wiederum einen Auswahlvorschlag an den Senat.
Julia Papst: Okay! Und alle genannten Organe – Universitätsrat, Senat und Findungskommission – sind, so wie auch das Rektorat, nur auf Zeit bestellt. Ist das richtig?
Erwin Vones: Ja, das ist korrekt. Der Universitätsrat hat eine Funktionsperiode von 5 Jahren, der Senat amtiert 3 Jahre, die Findungskommission wird ad hoc für die Ausschreibung einer Rektorin/eines Rektors eingesetzt und deren Bestellung ist die Arbeit wieder beendet.
Julia Papst: Ich verstehe! Was bedeutet nun das vorzeitige Ende der Amtsperiode von Rektor Märk für die Universität?
Erwin Vones: Je nach dem aus welchem Blickwinkel man das betrachtet, hat das verschiedendste Bedeutungen. Für die amtierenden Vizerektor*innen bedeutet es ein vorzeitiges Ende ihres Schaffens. Für die Mitarbeiter*innen im unmittelbaren Umfeld des Rektorats bedeutet es, dass die Vorgesetzten frühzeitig wechseln.
Der Großteil der Mitarbeiter*innen wird nicht unmittelbar davon betroffen sein und tangiert das weniger.
Sehr betroffen davon sind allerdings der Universitätsrat und der Senat, von denen enden die Amtsperioden im Feber 2023 bzw. der Senat endet Ende des Studienjahres 2022, also am 30. September diesen Jahres. Aus deren Sicht bedeutet es eigentlich, dass sie die künftige Rektorin/den künftigen Rektor noch auswählen können, was bei einem regulären Auslaufen der Amtsperiode von Tilmann Märk eben nicht der Fall gewesen wäre.
Julia Papst: Vielleicht in diesem Zusammenhang: Mir ist aufgefallen, dass Rektor Märk in seinem Mail an die Mitarbeiter*innen keinen Grund für seinen vorzeitigen Rücktritt genannt hat. Sind dir seine Gründe bekannt und – wenn ja – kannst du uns dazu etwas verraten?
Erwin Vones: Aus dem E-Mail kann man schon einen Hinweis auf einen Grund erahnen, und zwar, dass damit eine geordnete Übergabe möglich ist, hat er da geschrieben. Aus meiner Sicht ist eine geordnete Übergabe, wenn man will, zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich, dies wäre auch zum Ende der regulären Rektoratsperiode Ende Februar 2024 so möglich gewesen. Ich habe mal in einer Sitzung die Frage gestellt, ob für die Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung der Funktionsperiode des Rektors, universitätspolitisch gesehen, der Rektor zu dieser Entscheidung entsprechend unterstützt und beraten wurde. Diese Frage wurde aber durch beredetes Schweigen beantwortet.
Julia Papst: Okay, das kann auch etwas aussagen. Lieber Erwin, wenn du einverstanden bist, würde ich an dieser Stelle gerne noch ein bisschen in die Zukunft schauen. Wie man so hört, arbeiten Universitätsrat und Senat schon fleißig am Ausschreibungstext für die künftige Rektorin/den künftigen Rektor. Aus deiner Sicht: Was muss eine Bewerberin/ein Bewerber aus deiner Sicht mitbringen, um die Universität erfolgreich leiten zu können?
Erwin Vones: Ja, als erstes ist einmal davon auszugehen, dass sich sowohl Unirat und Senat als auch die Findungskommission bei der Ausschreibung an den im Gesetz genannten Kriterien orientieren werden, das sind einmal zum einen internationale Erfahrung, Kenntnisse des österreichischen und europäischen Universitätssystems und die Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität. Die Erfahrung zeigt aber, dass das Rektor*innenamt wie auch die Funktionen der Vizerektor*innen häufig unterschätzt werden. Und zwar ist das wohl in Hinblick auf die Größe und Komplexität der Aufgabe als auch in Hinblick auf die erforderlichen Managementfähigkeiten gegeben.
Als Vorsitzender wünsche mir für diese Funktion jemanden, mit dem wir wieder auf Augenhöhe kommunizieren und verhandeln können, der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Universität gleichwertig und wertschätzend wahrnimmt. Dafür ist es sehr wichtig, dass bei der Auswahl der Rektorin bzw. des Rektors auch dessen menschliche Führungserfahrungen als Kriterium für die Besetzungen hergenommen werden.
Weiters sollte sie oder er willens und in der Lage sein, mit den bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Gremien eine gemeinsame Zukunftsvision für die Universität zu entwickeln, und muss ein ehrliches Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten haben und sich nicht zum politischen Spielball einzelner machen lassen.
Julia Papst: Hast du schon eine konkrete Kandidatin oder einen konkreten Kandidaten im Kopf oder gibt es bereits Namen, die kolportiert werden?
Erwin Vones: Ich selber habe keinen Kandidaten im Kopf und muss das mit Nein beantworten. Am Gangradio hört man natürlich von Wunschkandidat*innen, und im Hintergrund laufen bestimmt bereits Gespräche. Ich gehe davon aus, dass es sehr viele Bewerber*innen geben wird, interne und externe. Aber konkrete Namen werde ich jetzt keine nennen. Ich wage allerdings die Prognose, dass es ein spannendes Verfahren mit überraschendem Ausgang werden könnte und, dass wir bis Ende des Studienjahres wissen, wer ab März 2023 Rektorin oder Rektor der Universität Innsbruck sein wird.
Julia Papst: Okay, wenngleich ich dir keine konkreten Namen entlocken konnte, danke ich dir für das heutige Gespräch. Es war für mich dennoch sehr aufschlussreich, und ich hoffe, das gilt auch für unsere Hörerinnen und Hörer. Ich wünsche dir und allen Zuhörerinnen und Zuhörern einen guten und hoffentlich gesunden Start ins neue Jahr.
Erwin Vones: Das wünsche ich dir auch, und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und ich darf mich hiermit verabschieden.