#008: Bezugsvorschuss (Transkript)

Julia Papst-Gohm: Herzlich willkommen und Hallo zum Betriebsrat Podcast, dem Podcast, in dem aktuelle Themen der Universität Innsbruck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurz und prägnant erklärt werden. Ende letzten Jahres hat das Rektorat auf Bitte des Betriebsrats für das allgemeine Personal die Höhe der jährlich bereitgestellten Mittel für Bezugsvorschüsse erhöht. Ich habe heute Frau Dr. Stephanie Burkhardt, MSC eingeladen. Sie ist Mitglied des Betriebsrats für das allgemeine Personal und Vorsitzende des Ausschusses für Bezugsvorschüsse, sprich: sie entscheidet mit über die Anträge der Kolleginnen und Kollegen und berichtet uns damit aus erster Hand. Liebe Steffi, danke, dass du mir und unseren Hörerinnen und Hörern heute die wichtigsten Fragen beantwortest.

Stefanie Burkhardt: Liebe Julia, danke für die Einladung und die Möglichkeit, die Bezugsvorschüsse und unseren Beirat ein bisschen näher vorstellen zu können.

Julia Papst-Gohm: Im Grunde genommen handelt es sich beim Bezugsvorschuss ja um ein zinsloses Arbeitgeberdarlehen. Können das alle Mitarbeiter*innen beantragen?

Stefanie Burkhardt: Grundsätzlich ja! Voraussetzung ist ein aufrechtes Dienstverhältnis zur Universität, und bei einem befristeten Dienstverhältnis ist es mit der Rückzahlung ein bisschen schwierig. Deswegen sind wir da sehr vorsichtig. Es gilt aber das sogenannte Rundschreiben Nr. 9 2003. Das gilt eigentlich für die Beamten, wird aber da den Voraussetzungen nach für die KV- und VB-Bediensteten gleichfalls angewandt. Und da findet man noch folgende Voraussetzung: Man muss mindestens ein Jahr ein ungebrochenes Dienstverhältnis zur Universität haben.

Julia Papst-Gohm: Okay, also grundsätzlich für alle offen. Ist das Darlehen dann inhaltlich an bestimmte Kriterien gebunden oder kann man das zu jedem erdenklichen Zweck beantragen?

Stefanie Burkhardt: Voraussetzung ist – und auch da kann ich wieder auf dieses Rundschreiben verweisen –, dass man entweder unverschuldet in Not geraten sein muss oder das sonstige, wie das da so schön heißt, berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen müssen. Das sind für uns so Sachen wie: man möchte sein Haus sanieren oder seine Wohnung sanieren, neue Fenster einbauen, man braucht ganz dringend einen Zahnersatz oder hat eben sonst Gründe, die dafür in Betracht kommen. Was nicht geht sind sogenannte Luxusgüter, also zum Beispiel die Anschaffung eines neuen Autos wird nicht gefördert.

Julia Papst-Gohm: Vielleicht ergänzend noch: Ich glaube Wohnraumschaffung ist auch dabei, weil es ist ja häufig Anwendungsfall.

Stefanie Burkhardt: Ja genau, Wohnraum schaffen ist dabei. Was allerdings nicht dabei ist, wenn man sich „nur“ ein Baugrundstück kaufen will. Das ist auch nach dem Rundschreiben ganz ausdrücklich ausgenommen.

Julia Papst-Gohm: Im Rahmen meiner Recherche zum heutigen Gespräch habe ich im Wiki unter dem Stichwort Bezugsvorschuss ein Antragsformular gefunden. Dieses ist an die Personalabteilung adressiert, aber die Entscheidung über die Genehmigung des Bezugswort trifft nicht die Personalabteilung. Ist es richtig?

Stefanie Burkhardt: Das stimmt! Die Personalabteilung nimmt die Gründe für den Bezugsvorschuss auf und füllt dann das entsprechende Formular mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen aus. Dann kommt das es ungefähr dreimal im Jahr zu einer Sitzung des Beirats für Bezugsvorschüsse, der besteht aus drei Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Personalbetriebsrat und drei Mitarbeiter*innen vom nicht-wissenschaftlichen Personal. Und wir schauen uns die Anträge an und befürworten oder befürworten sie nicht und beschließen das Ganze auch. Und dann gehen die Anträge alle an das Vizerektorat für Personal und die Frau Vizerektorin entscheidet dann letztendlich über die Anträge.

Julia Papst-Gohm: Okay, wobei es meiner Erinnerung nach da eigentlich immer eine Zustimmung gibt. Ist das korrekt, weil ja der Ausschuss für Bezugsvorschüsse die meiste Erfahrung hat und da eigentlich sehr gute Entscheidungenvorlagen liefert? Gibt es für den Vorschuss bzw. das Darlehen eine zeitliche Höchstgrenze? Und wie läuft es dann mit der Rückzahlung des Darlehens ab?

Stefanie Burkhardt: Auch hier gibt es eine vertragliche Höchstgrenze. Die stammt ebenfalls aus dem Rundschreiben. Es handelt sich da um 7.300 Euro Höchstgrenze. Wir haben aber intern uns darauf geeinigt, dass wir höchstens das Dreifache des Monatsgehalts eines Mitarbeiters bewilligen wollen. Zum einen natürlich als Schutz für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin, weil es sonst einfach sehr schwer wird, die Raten aufzubringen und natürlich auch aus Fairnessgründen den anderen gegenüber. Denn es gelten dann für alle dieselben Regeln. Die Rückzahlung ist längstens innerhalb von 120 Monaten möglich und die jeweilige Rate, das ist vielleicht auch ganz, ganz wichtig zu wissen, wird direkt vom Gehalt abgezogen. Er bekommt dann einfach für die Zeit der Rückzahlung weniger Gehalt ausbezahlt, hat aber den großen Vorteil, dass man dann natürlich bei keiner Bank oder sonst registriert ist, das Darlehen scheint dann nur bei der Uni auf.

Julia Papst-Gohm: Vielleicht noch eine Rückfrage zu den Rückzahlungsraten. Gibt es für diese Raten einen Mindestbetrag?

Stefanie Burkhardt: Genau, es handelt sich da um 50 Euro, die man monatlich mindestens zurückzahlen muss.

Julia Papst-Gohm: Steffi, das klingt alles in allem nach einem sehr attraktiven Angebot und auch nach einem unkomplizierten Ablauf, was ich übrigens aus eigener Erfahrung auch bestätigen kann. Lediglich die Bezeichnung Bezugsvorschuss kommt mir ein bisschen holprig und vielleicht auch abschreckend vor, weil es klingt danach, dass man etwas in Anspruch nimmt, worauf man eigentlich eben noch, wofür man noch gar nicht gearbeitet hat. Kannst du uns erklären, weshalb das so heißt?

Stefanie Burkhardt: Stimmt! Die sprachliche Ausgestaltung orientiert sich am Bund und an diesem Rundschreiben, das ich schon ein paarmal erwähnt habe. Davon aber bitte einfach nicht abschrecken lassen. Das sind Mittel, die der Universität netterweise zur Verfügung stellt. Und wer sie braucht, bitte gerne in Anspruch nehmen, auch wenn der Begriff ein bisschen sperrig ist.

Julia Papst-Gohm: Super! Danke für die Erklärung hierzu. Also ich sehe es auch so: Bei Bedarf bitte unbedingt auf diese Möglichkeit eines zinslosen Arbeitgeberdarlehens zurückgreifen. Es ist wirklich toll, dass die Universität eine solche Möglichkeit anbietet. Und Dir, liebe Steffi, danke ich ganz herzlich für diese Informationen und auch für deine Arbeit im Ausschuss für Bezugsvorschüsse. Das ist etwas, was du ja neben deiner Haupttätigkeit auch machst als Betriebsratsmitglied. Ja und ich wünsche dir und unseren Hörerinnen und Hörern alles Gute und hoffe, dass wir uns bald wieder sehen und hören.

Stefanie Burkhardt: Dankeschön!

 

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