#009: Arbeitnehmer*innenveranlagung (Transkript)

Julia Papst-Gohm: Herzlich willkommen und Hallo zum Betriebsrats-Podcast, dem Podcast, in dem aktuelle Themen der Universität Innsbruck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurz und prägnant erklärt werden. Heute widmen wir uns einem Thema, das zwar nicht unispezifisch ist, zu dem es aber in Folge gesetzlicher Änderungen doch sehr viele Fragen gibt, und zwar zur Arbeitnehmer*innenveranlagung für das Vorjahr, für 2021. Ich freue mich heute ganz besonders über meinen ersten externen Podcast-Gast, Herrn Mag. Fabian Klammer von der Arbeiterkammer Tirol. Er ist Steuerrechtsexperte und erklärt uns die wichtigsten Änderungen, die für den Steuerausgleich 2021 zu berücksichtigen sind. Herzlich willkommen und vielen Dank für Ihre Zeit, Herr Mag. Klammer.

Fabian Klammer: Hallo und danke für die Einladung. Freut mich, wieder mal auf der Uni zu sein.

Julia Papst-Gohm: Herr Mag. Klammer, ich habe natürlich im Vorfeld etwas recherchiert und bin auch auf Finanz Online meinen Steuerausgleich schon einmal durchgegangen. Ich fand es ganz gut, dass es jetzt diese Assistenzfunktion gibt, mit der man durch verständliche Fragen durch das Formular geleitet wird und eigentlich nicht viel falsch machen kann. Weniger gut fand ich, dass man so keinen Überblick über die wesentlichen Änderungen bekommt. Und daher würde ich vorschlagen, dass wir jetzt einfach Punkt für Punkt den Steuerausgleich gemeinsam durchgehen.

Fabian Klammer: Ja, auf jeden Fall sehr gerne. Es gibt sicher einige Punkte, die man in dieser Hinsicht besprechen kann, auch in Hinsicht auf die letzte Steuerreform. Es gibt sicher einige interessante Änderungen.

Julia Papst-Gohm: Dann starten wir doch gleich mit dem ersten Fragenkomplex: Das ist das Thema Pendlerpauschale, Pendler-Euro und Werbungskosten. Was sind hier die wesentlichen Änderungen? Und ich nehme an, dass da auch das Thema Homeoffice darunter fällt.

Fabian Klammer: Genauso ist es. Das Thema Homeoffice hat natürlich in Zeiten der Coronapandemie für sehr viele Arbeitnehmer an Bedeutung gewonnen. Der Vorteil ist durch das Homeoffice natürlich, dass man sich einiges an Zeit erspart. Allerdings ist man im Laufe der Zeit danach draufgekommen, dass die betroffenen Arbeitnehmer mit sehr vielen Mehrkosten konfrontiert sind, zum Beispiel gestiegene Stromkosten, gestiegene Heizkosten. Viele haben sich ihr Homeoffice auch schon mal einrichten müssen, sei es durch einen Schreibtisch oder ein entsprechendes Mobiliar. Und da hat es natürlich schon einige Änderungen gegeben. Vor allem beginnend dann im Jahr 2020, hat die Regierung dann beschlossen hat, dass Einrichtungen für Mobiliar, wie zum Beispiel ein Schreibtisch oder ein ergonomischer Stuhl bis zu 150 € steuerlich absetzbar sind. Das Gleiche betrifft auch das Jahr 2021. Die Voraussetzung ist allerdings, dass man mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice gearbeitet haben muss. Die Änderung, die dann greift, ist das sogenannte Homeoffice-Pauschale. Und dadurch soll dann dieser vorhin angesprochene Mehraufwand im Bereich von gestiegenen Stromkosten zum Beispiel pauschal abgegolten werden.
Hierbei hat jetzt der Arbeitgeber die Möglichkeit, pro Homeoffice-Tag pauschal seinem Dienstnehmer 3 € pro Tag steuerfrei auszuzahlen. Wenn er das nicht tut, dann werden automatisch über den Steuerausgleich dann 3 € pro Homeoffice-Tag als Homeoffice-Pauschale berücksichtigt. In der Praxis funktioniert das dann so, dass der Arbeitgeber über den Jahreslohnzettel die Anzahl der Homeoffice-Tage an das Finanzamt übermitteln muss und über den Steuerausgleich. Wenn der Arbeitgeber noch keine Homeoffice-Pauschale ausbezahlt hat, wird dieses Homeoffice-Pauschale dann automatisch berücksichtigt.

Julia Papst-Gohm: Okay, das heißt im Wesentlichen haben wir zwei Blöcke für Homeoffice. Das sind einerseits die Mobiliarkosten 150 €, die man da 2020 geltend machen könnte, und 150 € 2021. Wenn ich 2020 nichts geltend gemacht habe, dürfte die 2021 bis zu 300 € geltend machen.

Fabian Klammer: So ist es. Genau das betrifft eben das Mobiliar.

Julia Papst-Gohm: Und das muss ich natürlich aktiv angeben, weil es kann ja niemand wissen, was ich angeschafft habe. Den anderen Betrag, eben diese Homeoffice-Pauschale, das funktioniert über die Meldung des Arbeitgebers vollautomatisiert. Also, da brauche mich um nichts kümmern. Ich habe da bei uns nachgefragt: Es wurde auch bereits von unserer Personalabteilung an das Finanzamt für 2021 gemeldet.

Julia Papst-Gohm: Okay, ja, vielleicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch den Hinweis: Im Jahreslohnzettel, der auch in Finanzonline einsehbar ist, sieht man, wie viel Homeoffice-Tage seitens der Personalabteilung gemeldet wurden. Dann schließen wir den Block ab, gehen weiter zu den außergewöhnlichen Belastungen. Was gibt es hier aus Ihrer Sicht zu berücksichtigen?

Fabian Klammer: Ja, bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es jetzt in erster Linie mal um die Krankheitskosten. Das ist natürlich ein sehr großer, umfassender Block. Da fallen alle medizinisch bedingten Aufwendungen drunter, wie zum Beispiel Arztrechnungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder auch Kur- und Reha-Aufenthalte, aber genauso Heilbehelfe oder Brillen und Hörgeräte können da steuerlich berücksichtigt werden. Ein anderer wichtiger Teil sind natürlich auch die Begräbniskosten, die leider natürlich immer wieder mal zu tragen sind. Da sind bis zu 15.000 € steuerlich absetzbar. Allerdings nur dann, wenn kein Nachlassvermögen da ist. Das heißt, wenn Verstorbene dem Berechtigten ein Vermögen hinterlassen, mit dem die Betriebskosten dann abgedeckt sind. Genau dann sind die Begräbniskosten leider nicht steuerlich absetzbar.

Julia Papst-Gohm: Okay!

Fabian Klammer: Das Problem bei diesen beiden Blöcken ist, dass da ein sogenannter Selbstbehalt allerdings zu erreichen ist. Das bedeutet, dass diese Kosten einen gewissen Mindestbetrag erreichen müssen. Und erst ab Überschreitung dieses Betrages wirken sich diese Kosten dann auch steuerlich aus. Das heißt, man muss natürlich auch sehr hohe Kosten vorweisen, dass man dann von einer Steuergutschrift profitiert. Dieser Selbstbehalt muss streng genommen oder genau genommen 10 % vom steuerpflichtigen Jahreseinkommen ausmachen. Das entspricht so ungefähr einem Monat Bruttogehalt.

Julia Papst-Gohm: Okay, verstehe!

Fabian Klammer: Wenn jetzt eine Behinderung vorliegt, dann können noch zusätzliche Freibeträge auch geltend gemacht werden. Das hängt einerseits vom Grad der Behinderung ab, andererseits dann auch von der Art der Behinderung. Also wenn jetzt zum Beispiel gewisse Verpflichtungen erforderlich sind, gibt es da zusätzliche Freibeträge und natürlich auch sämtliche behinderungsbedingten Krankheitskosten können abgedeckt bzw. steuerlich geltend gemacht werden. Bei den behinderungsbedingten Krankheitskosten ist es so, dass sich diese sofort unabhängig von der Höhe steuermindernd auswirken. Also das ist sozusagen der Vorteil im Vergleich zu den ganz normalen Krankheitskosten.

Julia Papst-Gohm: Okay, dann vielleicht weiter zum nächsten Punkt. Es werden die Sonderausgaben, also das ist wahrscheinlich etwas, was wieder alle Kolleginnen und Kollegen betrifft. Da fallen Spenden und Beiträge zu Kirchen und Religionsgesellschaften darunter. Auch, wenn man das in Anspruch nimmt, einen Steuerberater, dann die Steuerberatungskosten. Andere Sonderausgaben wie Versicherungskosten, Kosten für Wohnraumschaffung kann man, so wie ich das gesehen habe, allerdings nicht mehr absetzen. Ist es korrekt?

Fabian Klammer: Das ist leider korrekt, genauso ist es. Bei den Sonderausgaben ist es so, dass diese vorhin angesprochenen Beiträge für Spenden oder Kirchenbeiträge mittlerweile ja direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Das heißt, da braucht man im Steuerbereich überhaupt nichts mehr selber angeben. Versicherungsbeiträge oder Kosten für Wohnraumbeschaffungskosten sind dann ab dem Steuerjahr 2021 leider nicht mehr absetzbar. Da hat es eine Übergangsfrist gegeben, von 2016 bis 2020. Da waren diese Zusatzversicherungen aus der Kranken- oder Unfallversicherung beispielsweise noch steuerlich absetzbar, genauso Sanierungskosten oder Kosten für den Hausbau oder für den Kauf einer Eigentumswohnung. Aber ab dem Jahr 2021 sind diese sogenannten Top-Sonderausgaben, also Zusatzversicherungen und Kosten für Wohnraumbeschaffung, leider nicht mehr absetzbar.

Julia Papst-Gohm: Okay, dann gehen wir vielleicht zum erfreulicheren Punkt und zwar zu den Beträgen für Kinder, denn da hat es meines Wissens wieder eine positive Veränderung gegeben.

Fabian Klammer: Ja, genauso ist es! Bei den Kindern gibt es natürlich sehr vieles zum Absetzen. Einerseits haben wir da die klassischen Beträge, wie den Alleinerzieher- oder den Alleinverdienerabsetzbetrag. Ab dem dritten Kind gibt es dann noch eine zusätzliche Entlastung in Form vom Mehrkinderzuschlag. Der macht 20 € pro Kind pro Monat aus. Und dann? Seit dem Jahr 2019 ist natürlich jetzt der Kern sozusagen der Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit Kindern der sogenannte Familienbonus. Der Familienbonus ist ein Sonderbetrag, das heißt, der reduziert die Steuerlast in voller Höhe. Die Höhe vom Familienbonus beträgt derzeit noch 1.500 €. Heuer soll ja der Familienbonus dann erhöht werden bzw. erhöht, das ist ja schon fix. Ab dem Alter von 18 Jahren beträgt der Familienbonus derzeit noch 500 €. Ab dem nächsten Jahr wird er dann auch erhöht auf 650 €. Geltend gemacht werden kann diese Steuerbegünstigung auf zweierlei Varianten, einerseits monatlich über die monatliche Lohnabrechnung, andererseits dann im Nachhinein über den Steuerausgleich. Inwiefern jetzt der Familienbonus dann auch zu einer Steuerersparnis führt, hängt dann aber auch immer von der Höhe der zu bezahlenden Lohnsteuer ab.
Das heißt, grundsätzlich sollte dann jener Elternteil den Familienbonus geltend machen, der auch eine entsprechend hohe Lohnsteuer bezahlt hat, wodurch der Familienbonus dann auch voll ausgeschöpft wird. Das heißt, da sollte man sich immer überlegen, welcher Elternteil hat wieviel an Lohnsteuer bezahlt und wie sollte man dann die einzelnen Kinder, aufgeteilt auf die Eltern, auch steueroptimierend geltend machen?

Julia Papst-Gohm: Okay, vielleicht, wenn ich jetzt noch mal zu den Beträgen an sich zurückkommen darf. Da haben Sie gesagt, bei über 18-jährigen 500 €, es wird auf 650 € erhöht.

Fabian Klammer: Genau! Also der Familienbonus für alle ab dem Alter von 18 beträgt derzeit noch 500 € pro Jahr und dann ab heuer im Juli 650.

Julia Papst-Gohm: Und die Erhöhung für unter 18-jährige Kinder ist?

Fabian Klammer: Genau, die beträgt 2.000 €. Dadurch, dass die Erhöhung allerdings jetzt erst im Juli stattfindet, beträgt der Familienbonus für unter 18-jährige heuer dann maximal 1750 € und ab dem nächsten Jahr sind es dann wirklich die vollen 2.000 €.

Julia Papst-Gohm: Okay, verstehe! Das war schon kompliziert, aber ich würde mal sagen, es wird noch komplizierter. Und zwar für diejenigen unter uns, die zusätzliche Einkünfte aus Tätigkeiten außerhalb von Österreich haben. Was muss man hier konkret beachten?

Fabian Klammer: Ja, das ist natürlich ein sehr breites und komplexes Thema. Also die Berücksichtigung von ausländischen Einkünften ist grundsätzlich in den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Das heißt, Österreich hat mit den gängigsten Ländern ein Abkommen geschlossen, wie ausländische Einkünfte in Österreich steuerlich zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich muss man da zwei Dinge sozusagen berücksichtigen. Das heißt, einerseits geht es einmal darum, von welchem Land dieses Einkommen bezogen wird. Das spielt natürlich eine wesentliche Rolle, und um welche Art von Einkommen es sich handelt. Das heißt, ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis kann natürlich ganz anders steuerlich berücksichtigt werden, als selbständige Einkünfte oder beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Und dann muss man im Doppelbesteuerungsabkommen nachschauen, eben wie diese Einkünfte in Österreich handzuhaben sind.

Julia Papst-Gohm: Okay, also spätestens da wird man wahrscheinlich dann aufs Beratungsangebot, auf das wir noch näher eingehen werden, zurückkommen. Wenn wir nun über alle diese Punkte ein kurzes Resümee ziehen, wie sind die steuerlichen Änderungen aus Sicht der Arbeiterkammer in Summe für uns Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bewerten?

Fabian Klammer: Ich glaube, grundsätzlich kann man, wenn man die letzten Jahre zurückschaut, durchaus ein positives Resümee ziehen. Die größte steuerliche Entlastung in den letzten Jahren war mit Sicherheit der Familienbonus, der insbesondere bei Familien zu sehr großen Steuerentlastungen geführt hat. Aber auch bei den unteren Einkommensschichten hat sich in den letzten Jahren durchaus einiges getan. Wenn man in Österreich unter 12.000 € verdient, wird man über den Steuersatz gleich über diese sogenannte Negativsteuer entlastet. Das heißt, man bekommt dann einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet. Und auch da hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan. Also diese Negativsteuer wurde sukzessive angehoben, auch für Pensionisten, die erst ab dem Jahr 2015 überhaupt Anspruch auf diese Negativsteuer haben. Ab 2020 ist dann der Sozialversicherungsbonus eingeführt worden, der diese Negativsteuer dann noch einmal erhöht hat. Und mittlerweile ist es so, dass da durchaus Gutschriften bis zu 1.000 € auch herausschauen können.

Julia Papst-Gohm: Okay, das ist sehr positiv, vor allem, weil man das gar nicht so im Kopf hat, dass da wirklich bei den Niedrigstverdienern dann doch auch einiges an Entlastung da ist. Wenn wir jetzt von der Vergangenheit in die Zukunft schauen, welche weiteren steuerlichen Be- und Entlastungen kommen denn da auf uns zu? Da gibt es zwar viele Nachrichten dazu, aber es ist schwierig, den Überblick zu behalten.

Fabian Klammer: Ein Thema der letzten Monate war natürlich die ökosoziale Steuerreform, die kürzlich beschlossen wurde oder auch in Kraft getreten ist. Und da ist es vor allem die CO2-Steuer, die für sehr viel Diskussionen gesorgt hat. Ab dem Juli 2022 ist es ja so, dass CO2 erstmalig auch einen Preis in Form einer zusätzlichen Steuer bekommen soll und die beträgt 30 € pro Tonne. Dieser Preis soll dann bis zum Jahr 2025 auf bis zu 55 € erhöht werden. Konkret bedeutet das für uns alle, dass wir natürlich bei Benzin, Diesel, aber auch beim Heizen, beim Strom noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Ausgeglichen werden diese Mehrkosten dann über den sogenannten Klimabonus. Dieser richtet sich dann nach dem Hauptwohnsitz und variiert je nachdem, wie gut die Anbindung an das öffentliche Verkehrssystem ist. In Wien beträgt dieser Bonus beispielsweise 100 €, das ist die niedrigste Kategorie. Und dann gibt es noch drei höhere. In Innsbruck zum Beispiel, und in allen anderen Landeshauptstädten beträgt dieser Bonus 133 €. Wenn jetzt die Anbindung an das öffentliche Verkehrssystem sehr schlecht ist, was ja auch in Tirol im ländlichen Raum natürlich durchaus oft der Fall ist, dann beträgt dieser Bonus bis zu 200 €. Es gibt dann auch noch Zuschläge für Kinder, die dann 50 % vom eigentlichen Betrag dann noch zusätzlich ausmachen.

Julia Papst-Gohm: Okay, das ist aber ein Blick in die Zukunft und noch gar nicht gesetzlich wirklich umgesetzt, sondern Gesetzesentwürfe gibt es dazu.

Fabian Klammer: Also beschlossen ist es bereits. Also sprich, die Höhe des Klimafonds ist wirklich bereits beschlossene Sache. Das, was noch offen ist und was natürlich viele noch interessiert ist, wie komme ich denn zu diesem Geld? Also, wie wird dieser Klimafonds ausbezahlt? Muss man da einen Antrag stellen? Oder soll das vielleicht sogar antragslos irgendwie automatisch, möglicherweise auch über die Steuererklärung, ausbezahlt werden? Da muss noch eine eigene Verordnung dazu erlassen werden.

Julia Papst-Gohm: Okay, dann gibt es noch ein Thema, das mich interessieren würde, das ist der Teuerungsausgleich.

Fabian Klammer: Genau, das ist jetzt natürlich in aller Munde. Wir erleben ja derzeit doch sehr stark gestiegene Kosten für Energie, sei es jetzt beim Strom oder beim Treibstoff. Und da hat die Regierung beschlossen, dass ein sogenannter Teuerungsausgleich ausbezahlt werden soll. Wie das genau funktionieren soll, ist derzeit noch in Schwebe. Geplant ist, dass dann über die Stromkostenabrechnung ein Gutschein quasi erstattet wird, in der Höhe von 150 €. Aber eben Details, was die Höhe betrifft bzw. was die Ausgestaltung dieses Teuerungsbonus betrifft, das ist noch ein bisschen in Schwebe.

Julia Papst-Gohm: Ich verstehe! Das heißt, da kommt auch viel Beratungsarbeit auf Sie zu. Ich darf in dem Zusammenhang vielleicht nachfragen: Was gibt es da für Beratungsangebot der AK Tirol?

Fabian Klammer: Also das Beratungsangebote der AK Tirol ist natürlich extrem umfassend. Wir beraten unsere Mitglieder in allen möglichen Belangen, sei es jetzt in arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen Angelegenheiten. Konsumentenschutz ist natürlich ein großes Thema. Miet- und Wohnrecht ist auch ein Dauerbrenner, wo wir natürlich sehr viel Beratungen zu Mietverträgen, zu Betriebskosten, Abrechnungen haben. Wir haben auch eine Jugendabteilung, die Lehrlinge auch in arbeitsrechtlichen Dingen und dergleichen zur Seite steht. Wir in der wirtschaftspolitischen Abteilung haben den Schwerpunkt mit Sicherheit auf den Bereich Steuern gelegt. Da geht es, alles rund ums Thema Steuerausgleich wird da abgedeckt bzw. alle Finanzangelegenheiten, also auch Familienbeihilfe oder andere Steuern, sei es jetzt die Nova oder auch vermögensbezogene Steuern beim Kauf oder Verkauf eines Hauses oder eines Grundstückes. Da beraten wir unsere Mitglieder in allen möglichen Belangen.

Julia Papst-Gohm: Okay, sie haben vorhin erwähnt, eine Steuer-Hotline gibt es auch.

Fabian Klammer: Genau! Wir haben auch eine eigene Hotline, wo unsere Mitglieder uns jederzeit kontaktieren können. Das wäre 0 800 225522-1466. Unsere Mitglieder haben natürlich auch die Möglichkeit, uns persönlich zu kontaktieren und das ist jeden Tag von Montag bis Freitag möglich, am Vormittag von 8 bis 12, genauso nachmittags am Montag von 14 bis 16 Uhr und mittwochs von 13 bis 17 Uhr. Termine sind keine auszumachen, das heißt, man kann ganz unkompliziert unangemeldet vorbeikommen und wir schauen uns das Ganze an.

Julia Papst-Gohm: Das ist ein tolles Angebot! Also mir hat das heutige Gespräch schon sehr geholfen. Ich werde auf dieser Grundlage jetzt meine Arbeitnehmerveranlagung für 2021 gut abschließen können. Ich hoffe, unsere Kolleginnen und Kollegen auch. Ansonsten werden Sie sicher gern auf Ihr Beratungsangebot zurückkommen. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die wertvollen Informationen und für Ihre Zeit. Und ja, hoffe oder wünsche ich Ihnen frohe und hoffentlich gesunde Ostern.

Fabian Klammer: Danke Ihnen auch und ich hoffe, ich habe es geschafft, ein bisschen verständlich den Zuhörern nahezubringen, dass doch manchmal etwas trockene und komplexe Thema rund ums Thema Steuern.

Julia Papst-Gohm: Auf alle Fälle, vielen Dank!

Fabian Klammer: Danke!

 

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