#015: Diskriminierungen entgegenwirken
Andrea Rumpold: Herzlich willkommen und Hallo zum Betriebsrat Podcast, dem Podcast zu aktuellen Themen der Universität Innsbruck. Am 22. 2. 2023 ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen neu konstituiert worden und deshalb spreche ich heute mit Frau Mag. Dr. Sabine Engel, der wiedergewählten Vorsitzenden des AKG. Sabine. Herzlich willkommen hier im Studio.
Sabine Engel: Auch ich sage Hallo und bedanke mich herzlich für die Einladung. Schön, dass ich unseren AKG im heutigen Podcast vorstellen darf.
Andrea Rumpold: Die Universität Innsbruck hat rund 5600 Mitarbeiterinnen und eigentlich hat jede und jeder bereits vom AKG gehört. Aber viele wissen eigentlich überhaupt nicht, dass sie mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ja schon bereits in Berührung gekommen sind, nämlich vor ihrer Anstellung. Und deshalb auch meine erste Frage: Wie schaut denn diese Einbindung bei Anstellungen aus?
Sabine Engel: Na ja, die Hauptaufgabe des AKG ist ja ganz grundsätzlich, Diskriminierungen entgegenzuwirken, und zwar aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung. Jetzt ist natürlich die Suche nach Mitarbeiter*innen aus Gleichstellungssicht besonders wichtig, weil da die Weichenstellung erfolgt für den Zugang zur Uni, und zwar auch vielleicht zu nicht so ganz typischen klassischen Positionen. Und daher, damit wir bei Stellenausschreibungen überhaupt unsere Aufgabe der Antidiskriminierung wahrnehmen können, sind unsere Mitglieder in sämtliche Schritte der Personalauswahl begleitend eingebunden. Das fängt also schon an mit der Formulierung der Ausschreibungstexte, geht über die Entscheidung, wer wird eingeladen, zu Bewerbungsgesprächen, wir kriegen die Besetzungsvorschläge zur Überprüfung und wir kriegen auch noch einmal die Info, mit wem dann tatsächlich ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll. Insofern hast du also ganz recht. Jede Person, die an der Uni arbeitet, hat oft ohne, dass sie es überhaupt mitbekommt, schon den AKG bereits beschäftigt, nämlich im Zug ihrer Einstellung.
Andrea Rumpold: Aber das ist natürlich noch weit nicht alles, wofür der AKG zuständig ist, denn dessen Aufgaben sind ja wirklich vielfältig. Aufgaben und Rechte sind im UG 2002, also im Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien im Paragraph 42 beschrieben. Und wer will, kann ja dort gerne nachlesen. Sabine, ich weiß, dass die Aufzählung der Aufgaben und Rechte, die würden den Rahmen dieses Podcasts wirklich sprengen. Aber kannst du vielleicht kurz informieren, wo der AKG denn überall tätig ist?
Sabine Engel: Na ja, wir sind grundsätzlich – wie gesagt – Ansprechpartner*innen bei Diskriminierungen. Und zwar – da muss ich jetzt das UG wiederholen und des Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung, und natürlich daher auch bei Problemen mit sexueller Belästigung – Wichtig: immer im Zusammenhang mit einem Studium oder einer Berufstätigkeit an der Universität, also nicht im Privatleben. Was mir immer wichtig ist zu betonen: Wir sind dabei zuständig für alle Uniangehörigen, also egal ob Personal oder Studierende, und eben für alle Diskriminierungstatbestände mit Ausnahme des Tatbestands der Behinderung, da gibt es eine eigene Schiene. Was wir nicht sind, und das muss man auch immer wieder sagen, und das ist für unsere Mitglieder auch oft schwer damit umzugehen, wir sind keine allgemeine Gerechtigkeitsagentur, das heißt, wir können nicht alles überprüfen oder beanstanden, was vielleicht nicht regelkonform abläuft, gerade in den Personalagenden oder was Personen als ungerecht erleben. Was mir auch noch wichtig ist: Wir haben nicht nur diese Kontrollfunktion, so wie die Polizei, oder die Beratung von Einzelnen, sondern wir sind auch in diversen Gremien und Arbeitsgruppen dabei, um dort so diese Fairnessperspektive einzubringen, wenn Systeme entwickelt werden oder neue Vorgehensweisen erarbeitet werden.
Vielleicht ein Beispiel, mit dem viele, die uns zuhören, etwas anfangen können. Wir sind zum Beispiel vertreten in der Bewertungskommission, die die Stellenbewertungen fürs allgemeine Personal macht. Oder wir waren dabei in der Arbeitsgruppe zur Schaffung des internen Karriereportals bzw. haben im Rahmen von einem Workshop – der Betriebsrat und wir – uns überhaupt ausgekocht, dass das eine gute Idee wäre. Ich arbeite mit in der AG Karriereperspektiven im allgemeinen Personal. Und es ist uns deshalb so wichtig, auch an solchen Strukturdingen mitzuarbeiten, weil lediglich Einzelfallentscheidungen zu kontrollieren oder daran mitzuwirken, das verändert ja die Uni als Ganzes nicht.
Andrea Rumpold: Ja, das denke ich mir so. Wenn wir von den Rechten gesprochen haben, jetzt vielleicht doch noch kurz auch zu den Rechten.
Sabine Engel: Wir haben diverse Mitwirkungs- und Informationsrechte. Da gibt es einen Gummi-Begriff im UG: das ergibt sich aus den Aufgaben des AKG. Heißt also zum Beispiel, bei allem, was Personalangelegenheiten betrifft. Was für uns essenziell ist: Wir dürfen selbstständig und unabhängig agieren. Diese Weisungsfreiheit, die ist sogar im Verfassungsrang. Und es ist natürlich wichtig: Man kann nicht kontrollieren, wenn es einem anschließend die Kontrollierten verbieten dürften. Was auch für die Zuhörenden wichtig wäre: Wir sind verpflichtet zur Verschwiegenheit. Und wir haben auch einen gewissen Anspruch, zumindest auf die erforderlichen Ressourcen, um unsere Arbeit ausüben zu dürfen.
Andrea Rumpold: Sehr gut. Meine nächste Frage ergibt sich auch aus den Aufgaben, die du jetzt aufgezählt hast. Wann wende ich mich denn an den AKG?
Sabine Engel: Im Zweifelsfall probiere es einfach mal, würde ich sagen. Man kann sich eigentlich jederzeit in Problemsituationen, die man als Diskriminierung empfindet, an ein Mitglied des AKG wenden. Was mir wirklich ganz wichtig noch einmal ist: Uns ist es ein Anliegen, diskret zu sein, die Verschwiegenheitspflicht zu wahren und auch die Selbstbestimmung der Personen, die sich an uns wenden. Das heißt, wir tun nie etwas, ohne es abgesprochen zu haben mit den Betroffenen. Das ist oft ganz wichtig. Man muss keine Angst haben, es löst jetzt irgendwas aus und tritt eine Lawine los, wenn ihr dem AKG was erzählt, die marschieren dann einfach. Was aber auch wichtig ist: Wir sind kein alternativer Betriebsrat oder Betriebsrat für Frauen oder was anders man sich da aussuchen kann, sondern wir haben Dinge, das sind wir zuständig und wir haben Dinge, die stehen jetzt nicht auf unserer Agenda. Was wir uns dann aber immer bemühen ist, weiter zu verweisen. Wir arbeiten auch mit beiden Betriebsräten sehr eng, und meiner Meinung nach auch, gut zusammen. Das heißt, man kann eigentlich bei Problemen oder Konfliktsituationen uns jedenfalls einmal kontaktieren und gegebenenfalls verweisen wir dann weiter an zuständige Stellen.
Und dann gibt es ja oft auch Fallkonstellationen, wo eigentlich verschiedene Ansprechpartner*innen am besten zusammen agieren, um ein Problem mit und für die Betroffenen zu lösen. Also das haben wir ganz häufig, dass Menschen aus dem Betriebsrat und aus dem AKG sich dann eigentlich zusammensetzen mit den Betroffenen und dann gemeinsam diskutieren, wie gehen wir das jetzt gut an?
Andrea Rumpold: Ja, dann möchte ich noch einmal auf die Ansprechpartner innen auch kommen. Der AKG an der Universität Innsbruck besteht aus 16 Mitgliedern und 16 Ersatzmitgliedern, die aus den jeweiligen Gruppen im Senat entsandt werden. Die Mitglieder sind alle namentlich auf der Website des AK aufgelistet. Jetzt meine Frage: Wenn ich also Hilfe oder Unterstützung oder einen Rat vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen brauche, kann ich da jedes Mitglied adressieren? Kann ich jeden ansprechen?
Sabine Engel: Ja, kannst du! Wir benennen zwar für alle Organisationseinheiten und Fakultäten zuständige Ansprechpersonen, damit es einfach ein bisschen komfortabler und feiner wird und so in etwa auch: Wer ist für die Personalverfahren an meinem Institut eigentlich regelmäßig zuständig? Manchmal ist es aber doch so, gerade wenn man ein Problem hat, dass man vielleicht lieber mit jemand redet, der von der eigenen OE weiter weg ist. Oder man kennt vielleicht jemand aus dem AKG persönlich und kann dann niedrigschwelliger diese Personen ansprechen. Das kann man immer tun. Also als betroffene Person kann ich mich an jedes Arbeitskreis-Mitglied wenden. Was nicht geht ist, dass ein Institut oder eine Verwaltungseinrichtung sich aussuchen kann, wen sie denn gern als in ihren Augen bequemes Arbeitskreis-Mitglied hätten.
Andrea Rumpold: Ja, das klingt auch sehr gut so. Sabine, du hast selbst ja zwei Funktionen inne. Du bist Vorsitzende des AKG und Leiterin des Büros für Gleichstellung und Gender Studies. Da gibt es jetzt eine Verbindung. Wie hängt denn das Büro für Gleichstellung und Gender Studies mit dem AKG zusammen?
Sabine Engel: Ja, eigentlich nur in einem einzigen Teilbereich. Ich erlebe ganz oft, dass AKG und Büro für Gleichstellung und Gender Studies verwechselt werden. Ich denke, das ist zum einen, weil der Begriff Gleichstellung halt vorkommt und zum anderen durch den Zufall, dass ich jetzt im Moment als Person beide Funktionen habe. Meine Vorgängerin als Arbeitskreis-Vorsitzende war aber zum Beispiel Botanikerin, und hat je jemand gefragt, wie hängt denn das Institut für Botanik zusammen mit dem AKG? Aber in unserem Fall gibt es schon auch eher inhaltliche Überschneidung. Das Büro für Gleichstellung und Gender Studies ist eine ganz normale OE der Verwaltung besteht aus drei Teilbereichen. Darunter der Bereich Gender Studies. Die kümmern sich um Fragen der Integration der Geschlechterperspektive in Studium, Lehre und Forschung. Das hat mit dem AKG gar nichts zu tun. Dann das Familienservice. Das hat sie ja auch schon einmal in einem Podcast vorgestellt und bietet Leistungen an zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Studium und familiären Verpflichtungen. Und der Bereich Gleichstellung kümmert sich wirklich vorwiegend um rechtliche und fachliche Unterstützung des AKG und war auch ganz früher mal das sogenannte Büro des AKG und deshalb sind auch die Mitarbeiter*innen, die im Bereich Gleichstellung tätig sind, in all diesen Agenden ausschließlich an Entscheidungen und Beschlüssen des AKG gebunden.
Ich habe schon einmal gesagt, Weisungsfreiheit ist wichtig und in den anderen Bereichen – also zum Beispiel koordinieren wir auch das Diversitätsmanagement an der Uni – arbeiten wir ganz normal wie alle anderen Menschen in der Verwaltung im Auftrag des ressortzuständigen Rektoratsmitglieds.
Andrea Rumpold: Ich verstehe! Jetzt zu meiner letzten Frage: Jetzt kann man auf unserer Website in der letzten Broschüre „Auf einen Blick 2022“ anhand der Zahlen von 2021 eine gewisse Ungleichheit bezüglich weiblicher und männlicher Mitarbeiter*innen erkennen. Inzwischen ist ein Jahr vergangen und neue Zahlen werden sicher vorgelegt werden können. Aber trotzdem oder gerade deswegen: Weshalb ist es auch 2023 noch wichtig, einen Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zu haben?
Sabine Engel: Gegenfrage: Würdest du auch fragen, warum es 2023 immer noch einen Senat braucht an der Universität? Ich weiß nicht recht woran das liegt, aber gerade beim Thema Antidiskriminierung und Gleichstellung, da kommt immer wieder die Idee auf: Damit muss man doch irgendwann einmal fertig sein. Wir müssen doch einmal die Gleichstellung erreicht haben und dann können wir das ad acta legen. Aber ich denke halt immer, wie auch unsere Gesellschaft entwickeln sich Universitäten doch stets weiter und im Rahmen von der Weiterentwicklung ist es einfach unerlässlich auch immer den Gesichtspunkt von Fairness und Chancengleichheit für alle Personengruppen bei dieser Bewältigung neuer Fragestellungen und Aufgaben mit zu berücksichtigen. Da gibt es das auf Anhieb vielleicht nicht so ganz schöne oder greifbare Wort, nämlich Mainstreaming. Und genau aufgrund dieses Prinzips von Mainstreaming ist es uns, wie ich schon erzählt habe, ja auch so wichtig, dass wir uns immer konstruktiv in die diversen Entscheidungsprozesse an der Uni einbringen, damit – das klingt jetzt vielleicht ein bisschen kitschig – letztlich die Uni für alle ein Stück gerechter und damit lebenswerter wird.
Andrea Rumpold: Sehr schön! Das war jetzt ein sehr guter Einblick. Und wer jetzt mehr Details wissen will, die Website des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen unter uibk.ac.at/gleichbehandlung informiert wirklich ausführlich. Da kann man alles sehr gut nachlesen. Liebe Sabine, ich bedanke mich herzlich für dieses sehr interessante und sehr informative Gespräch. Ich wünsche dir alles Gute und es hat mich sehr gefreut. Auf Wiederhören!
Sabine Engel: Ich bedanke mich auch! Auf Wiedersehen!