#022: Lukrative Zusatzleistungen
Andrea Rumpold: Herzlich willkommen bei einer neuen Folge des Betriebsrat-Podcasts. Heute sagen wir einfach „Sehr lukrativ“, denn es geht um die neuen betrieblichen Zusatzleistungen. Und deshalb freue ich mich heute Christiane Mitterer, Mitarbeiterin im Rektorat und dort genau im HR-Büro, begrüßen zu dürfen. Liebe Christiane, herzlich willkommen im Studio
Christiane Mitterer: Hallo!
Andrea Rumpold: Also, diese neuen Zusatzleistungen für Mitarbeiter:innen an der Uni waren ja ein großer Wunsch der Rektorin, hast du mir erzählt und wissen wir, bzw. ein Anliegen, dass sie wirklich schnell umsetzen wollte. So, jetzt ist es so weit! Wir sind bereits informiert worden, aber wir zwei wollen heute eben wirklich Genaueres besprechen.
Christiane Mitterer: Ja, es freut mich sehr, dass ich das kurz vorstellen darf heute. Wir haben die neuen Zusatzleistungen anhand von spezifischen Grundprinzipien erarbeitet. Einerseits sollten sie Ausdruck der Werterhaltung der Universität sein, insbesondere mit Blick auf Familienfreundlichkeit und Nachhaltigkeit. Es war dem Rektorat auch wichtig, dass möglichst viele der investierten Mittel bei den Mitarbeiter:innen ankommen und dass die Regelungen in der Administration der Leistung, auch in der Verwaltung der Leistung, unkompliziert sind. Die Zielgruppe der Zusatzleistungen ist vereinheitlicht worden. Das ist nunmehr wissenschaftliches und allgemeines Personal gleichermaßen, Personen in Vollversicherungen inklusive, auch Drittmittelpersonal exklusive externe Lehre. Und auch ganz wichtig: Die Zusatzleistungen gelten natürlich auch für alle Kolleginnen und Kollegen an dislozierten Standorten. Und vor diesem Hintergrund sind dann drei Säulen erarbeitet worden in einer Pilotphase bis Ende 2024. Die Säulen sind Nachhaltigkeit, Familienfreundlichkeit und Gut versorgt am Arbeitsplatz.
Andrea Rumpold: Das klingt doch schon sehr gut. Und wie gesagt, Gemeinsam sind wir Uni. Das ist auch was Gutes, es gilt für alle. Und vielleicht fangen wir gleich mit Nachhaltigkeit an, und da habe ich schon reingelesen: Stichwort Fahrrad. Fahrrad, vielleicht Fahrrad gibt es ja eher zu Ostern, aber wer weiß, vielleicht will sich jemand schon zu Weihnachten was Gutes tun und sich ein neues Fahrrad anschaffen. Und, Christiane, wir haben kurz schon drüber geredet. Erzähl doch was von dieser Fahrradaktion.
Christiane Mitterer: Genau! Bei der Fahrradaktion handelt es sich ein zinsloses Darlehen, das Mitarbeiter:innen beantragen können via VIS:online für den Kauf eines Fahrrades, auch Kinderfahrrades.
Andrea Rumpold: Darf ich kurz unterbrechen? Das ist also nicht nur das E-Bike, ein E-Bike. Weil ich bin jetzt, gut, ich bin überhaupt keine Fahrradfahrerin, aber E-Bike schon gar nicht. Also ich kann mir auch... Das ist auch ein normales Rad oder ein Kinderfahrrad, wie du gerade gesagt hast.
Christiane Mitterer: Genau! Also das E steht in Klammer bei (E-)Bike in dem Fall. Es kann jedes Fahrrad sein, auch ein Kinderfahrrad. Es gibt eine Grenze von 7300 Euro beim Preis des Rads. Das ergibt sich aus dem Steuerrecht: bis 7300 Euro kann das eingereicht werden, via VIS:online. Vielleicht zur Info, wie sich das vom klassischen Job-Bike, das manche ja auch kennen, unterscheidet. Beim Job-Bike wird das Fahrrad geleast und der Mitarbeiter ist daher nicht Eigentümer und kann auch das Modell selber nicht wählen. Das ist in unserem Fall anders. Der Mitarbeiter ist von Anfang an Eigentümer und wird dann eben dieses Fahrrad zurückzahlen, monatlich mit mindestens 50 €, kann man auch höher vereinbaren. Wichtig ist, dass es rückzahlbar sein muss, während dem laufenden Dienstverhältnis noch.
Andrea Rumpold: Genau! Und ich kann mir wirklich jedes Fahrrad aussuchen?
Christiane Mitterer: Genau! Aber nur ein Fahrrad. Also nicht Zusatzausrüstung, wie beispielsweise spezielle Fahrradkleidung. Gemeint ist wirklich ein Fahrrad, aber eben auch E-Bike und auch der Kinder
Andrea Rumpold: Ach, das ist sehr gut. Und wie gesagt, das Rad muss unter 7300 € kosten, aber da kann ich mir schon was Gutes leisten, denke ich mir jetzt einmal. Und wie ist es, wenn ich während der Rückzahlung meinen Dienst oder meine Arbeit hier an der Uni beende?
Christiane Mitterer: Genau, sollte jetzt jemand vorher lösen, dann muss der Restbetrag mit Austritt gezahlt werden, der noch offen ist von diesem Saldo.
Andrea Rumpold: Ja, ganz klar.! Und wenn wir schon beim Thema Bewegung sind, da gibt es ja was anderes mit Rad, nämlich die Stadtradaktion wurde verlängert.
Christiane Mitterer: Genau, diese Kooperation mit den IVB wurde verlängert. Konkret gibt es für Mitarbeiter:innen im Rahmen des Fahrradverleihsystems Stadtrad Innsbruck einen Vorteilstarif, den Sie nutzen können. Und ich habe gestern gelesen, dass wir mittlerweile auch an allen größeren Standorten da schon Angebote haben.
Andrea Rumpold: Ja, sehr gut. Und wer jetzt nicht unbedingt radeln will, aber auch auf das Auto verzichtet, der ist natürlich mit einem Öffi-Ticket sehr gut bedient. Und da gibt es jetzt auch eine Neuerung.
Christiane Mitterer: Genau! Also, das Öffi-Ticket gab es ja an der Uni schon: mit einem Zuschuss von 100 Euro im Jahr wurden da eben Jahrestickets des öffentlichen Verkehrs gefördert und dieser Zuschuss ist jetzt erhöht worden auf 365 Euro pro Jahr. Da muss man aber dazu sagen, es gibt eine Mindestanstellungsdauer von noch mindestens sechs Monaten ab Einreichung des Öffi-Tickets. Das hat aber steuerrechtliche Gründe, das war keine politische Entscheidung.
Andrea Rumpold: Also und ich kann mir da jedes Klimaticket oder jedes Ticket nehmen?
Christiane Mitterer: Jedes Jahrticket! Es muss ein Jahresticket des öffentlichen Verkehrs sein, für Innsbruck, Tirol, Österreich, wie auch immer.
Andrea Rumpold: Ganz eine tolle Aktion! Ich muss jetzt dazu sagen, ich habe das normale Klimaticket Innsbruck, also im Stadtbereich, habe meine 100 Euro damals gesponsert bekommen und habe jetzt mit dem November-Gehalt die restlichen 265 Euro nachbezahlt bekommen. Das ist natürlich sehr gut.
Christiane Mitterer: Ja, also, diese Erhöhung gilt für den Zeitraum ab 01.01.2023. Für Personen, die heuer das Ticket eingereicht und vergütet bekommen haben, hat es diese Nachzahlung gegeben, automatisch mit dem Novembergehalt.
Andrea Rumpold: Sehr toll. Und jetzt muss ich aber noch fragen, und wenn ich mir jetzt aber das österreichweite Klimaticket kaufen will, auch Erste Klasse, dann würde ich auch diese 365 Euri beigesteuert bekommen.
Christiane Mitterer: Genau. Ja, ja. Wenn es mehr kostet, ist es ja sowieso kein Problem. Wenn es günstiger ist, also die Lehrlingstickets, auch die Euregio-Tickets sind günstiger, dann kriegt man halt nur das, was das Ticket ausgemacht hat.
Andrea Rumpold: Ja, ja, aber das ist eine tolle Aktion. Also wie gesagt, da kann man sich wirklich überlegen, ob man das große, also dieses österreichweite Klimaticket eventuell auch nehmen wollte, wenn es sich auszahlt.
Christiane Mitterer: Ich habe auch gestern gelesen, dass mittlerweile 40% der Mitarbeiter:innen der Uni mit den Öffis zur Arbeit fahren. Und wir hoffen doch, den Prozentsatz noch mal erhöhen zu können mit diesem großzügigen Zuschuss des Rektorats.
Andrea Rumpold: Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Na, das ist eine tolle Geschichte. Jetzt schwenken wir auch noch einmal kurz zum Thema Familienfreundlichkeit. Sehr wichtig und sehr interessant. Da gibt es auch was Neues, nämlich den Kinderbetreuungszuschuss. Wie ist der gegliedert oder wie geht es da?
Christiane Mitterer: Also, im Bereich Familienfreundlichkeit gab es ja schon einige Angebote, nicht aber für die Kleinsten. Und da haben wir jetzt noch nachgezogen. Für die kostenpflichtige Kinderbetreuung von Kleinkindern bis drei Jahren gibt es jetzt einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro bzw. für Alleinerzieher/Alleinverdiener von 200 Euro, eben für Kinderbetreuung in Kinderkrippen, Horten und auch bei Tagesmüttern. Wichtig ist zu beachten bei einem Kinderbetreuungszuschuss, dass es eine Einkommensgrenze gibt von 3.000 Euro brutto pro Monat laufender Bezug im Monat der Antragstellung. Das hat den Grund, dass dieser Kinderbetreuungszuschuss nur steuerpflichtig abgewickelt werden kann und Personen ab einer gewissen Einkommensgrenze dann diese 100 Euro auch relativ hoch besteuern müssen und da auch gar nicht mehr so viel der investierten Mittel ankommt.
Andrea Rumpold: Und dann übrigbleiben würde?
Christiane Mitterer: Genau, also diese Einkommensgrenze gibt es aber auch nur bei einem kleinen Kinderbetreuungszuschuss vor dem speziellen Hintergrund.
Andrea Rumpold: Ja, ich verstehe. Ach gut, jetzt haben wir über neue Zusatzleistungen gesprochen und einiges kennen wir schon. Das heißt also, die alten Zusatzleistungen, die bleiben aber, oder?
Christiane Mitterer: Mit einer Ausnahme! Im Dezember hat es ja das Weihnachtsgeld und den Essenszuschuss traditionell für bestimmte Personengruppen im Allgemeinen Personal gegeben, bis 186 Euro. Den gibt es auch noch einmal heuer. Ab 2024 wird er aber von einem wesentlich attraktiveren Angebot abgelöst, das für alle Personen an der Uni gilt und auch für die bisher Begünstigten vom Weihnachtsgeld eine Besserstellung bedeutet.
Andrea Rumpold: Da sind wir gespannt drauf. Jetzt, nachzulesen sind diese Informationen über alle Zusatzleistungen alt, neu und so weiter oder verändert auf der Uni-Website am besten eingeben in der Suchfunktion oder aber man findet sie im Karriereportal. Da sieht man nämlich dann die Seite zu den betrieblichen Zusatzleistungen für Mitarbeiter:innen. Und jetzt wollen wir aber gleich schon Werbung machen für den übernächsten Podcast. Denn da gibt es ja noch was. Das haben wir jetzt noch gar nicht erwähnt. Und zwar da gibt es Gelder, nämlich einen Essenszuschuss.
Christiane Mitterer: Genau,das ist das Angebot, das ich vorhin gemeint habe, was eben das Weihnachtsgeld ablöst. Ab 2024, mit Beginn Sommersemester, soll es einen täglichen Essenszuschuss geben. Das ist ein sehr umfangreiches Projekt. Ich möchte auch an der Stelle explizit den Kolleginnen und Kollegen der zentralen Verwaltung danken, die uns da tatkräftig unterstützen. Wir sind am Konzipieren und Implementieren. Infos folgen voraussichtlich im Jänner und wir freuen uns schon auf ein ganz tolles Angebot, was es dann ab nächstes Jahr in dem Bereich geben wird.
Andrea Rumpold: Ja, da freuen wir uns wirklich. Und wie gesagt, schon angesprochen, detaillierte Informationen gibt es auch bei uns hier im Podcast. Und zwar freuen Sie sich, liebe Hörerin und lieber Hörer, freuen Sie sich auf Anfang Februar. Da wird das dann ausgestrahlt. Christiane und ich werden eben speziell über die Essenszuschüsse reden und ich freue mich wirklich schon sehr. Ich bedanke mich inzwischen für dieses interessante Gespräch. Wir haben wieder einiges dazugelernt. Zusatzleistungen Teil 1 besprochen, Teil 2 folgt bald. Vielen Dank und ich freue mich auf ein Wiedersehen!
Christiane Mitterer: Bis dahin!