3G-Regelung
Als Voraussetzung für die Teilnahme an Tagungen, Symposien und wissenschaftliche Treffen in Präsenz ist aktuell ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen (Testpflicht). Personen, die einen entsprechenden anderen Nachweis vorweisen können (3-G Nachweis), sind, je nach Nachweis, für unterschiedliche Zeiträume von dieser Testpflicht an der UIBK befreit. Dabei sind folgende Regelungen für diesen 3-G Nachweis zu beachten:
- GETESTET (Nachweis über ein negatives Testergebnis): PCR Test - nicht älter als 72 Stunden / Antigen-Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden
- GEIMPFT (behördlicher / elektronischer Impfnachweis)
Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:
- Impfstoffe, bei denen zwei Impfungen vorgesehen sind, gelten ab dem Tag der 2. Impfung
- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. J&J), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung
Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.
- GENESEN (Nachweis über eine molekularbiologisch nachgewiesene SARS-CoV-2 Infektion)
Es werden folgende Nachweise akzeptiert:
- Ärztliche Bestätigung (gültig für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2)
- Ein behördlicher Absonderungsbescheid (gültig für 180 Tage).
- Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper (gültig für 90 Tage)