Informationen zu aktuellen COVID-19 Bestimmungen in Österreich und an der Universität
1) Einreise
Bei der Einreise nach Österreich sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Nachweis im Sinne der 3-G-Regel
Eine Einreise nach Österreich ist nur mit einem gültigen Impf- , Genesungs-, oder Testnachweis bzw. einem ärztlichen Zeugnis darüber möglich. Diese Dokumente müssen in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. Sollte keiner dieser Nachweise vorliegen, ist eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vor der Einreise durchzuführen. Weiters ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt.
Über die Gültigkeit und Dauer von Zertifikaten etc. informiert ausgiebig die Seite des Sozialministeriums:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html
2) Aufenthalt/Testmöglichkeiten in Innsbruck
Pro Monat können pro Person 5 PCR-Gurgeltests bezogen werden, die an verschiedenen Stellen in der Region abgeholt sowie wieder abgegeben werden können. Dieses Angebot richtet sich an Personen mit einer Wohnadresse in Tirol, wobei unsere Gäste bei der Registrierung ihre Aufenthaltsadresse (Unterkunft) angeben können. Außerdem können unsere Gäste bei der Registrierung statt der Sozialversicherungsnummer ihre Reisedokument Nummer eingeben.
https://www.innsbruck.info/destination/covid-19/testmoeglichkeiten-in-der-region-innsbruck.html
3) An der Universität Innsbruck
Ein Zutritt zu wissenschafts- und forschungsbezogenen Veranstaltungen in all unseren Veranstaltungsräumen ist nur mit einem Nachweis „geimpft, genesen oder getestet“ möglich. Der Nachweis wird zu Veranstaltungsbeginn kontrolliert und kann digital oder in Papierform erfolgen.
Als Voraussetzung für eine Teilnahme an wissenschafts- und forschungsbezogenen Veranstaltungen benötigt es mit 07. März 2022 einen gültigen 3-G-Nachweis. Unter 3-G ist "geimpft, genesen oder getestet" zu verstehen.
https://www.uibk.ac.at/arbeitssicherheit/covid-19/index.html.de
4) Rückreise
Für die Rückreise informieren Sie sich am besten bei den Webseiten der jeweiligen Ministerien (z.B. für Deutschland beim Auswärtigen Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468 ).