GENDERING/QUEERING DISABILITY – Intersektionale Diskriminierung aufgrund von Geschlecht* und Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention
Nina Eckstein


Abstract

Behinderung und Geschlecht* sind gesellschaftliche Konstrukte und stellen im Antidiskriminierungsrecht eigenständige Diskriminierungskategorien dar. Beiden gemeinsam ist der von einer Norm abweichende Körper, der lange Zeit als "natürlich" konnotiert war. Die Verschränkung von Geschlecht* und Behinderung führt zu einer erhöhten Vulnerabilität im Hinblick auf Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen. Diesem Umstand trägt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als erstes internationales Menschenrechtsübereinkommen explizit Rechnung. Ausgehend vom grundsätzlichen Postulat der Geschlechtergleichstellung in Artikel 3 dehnt die UN-BRK ihr Schutzkonzept auf den Aspekt mehrfacher bzw. intersektionaler Diskriminierung aus.
Die intersektionale Verknüpfung von Geschlecht* und Behinderung markiert jedoch besonders viele Leerstellen und offenbart zahlreiche Fragen sowie Unklarheiten, die gerade im Antidiskriminierungsrecht nach wie vor nur schwer fassbar sind. Plakativ zeigt sich dies beispielsweise an der vom deutschen Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Frage, ob und inwiefern Kahlköpfigkeit bei Frauen als (geschlechtsspezifische) Behinderung qualifizierbar ist und damit Leistungsansprüche aus dem Behinderten- und Sozialhilferecht geltend gemacht werden können. Auch die Debatte, ob und inwiefern Transidentität/Intersex* als Behinderung gefasst werden kann bzw. soll und im Weiteren als Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ins Treffen geführt werden kann, steht noch am Beginn.

 

Zur Person

Nina Eckstein, Mag.a MA, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien sowie Soziale Arbeit in Wien und St. Pölten. Sie ist hauptberuflich wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Legal Gender Studies an der JKU Linz und nebenberuflich Lehrende an der FH Campus Wien und FH St. Pölten. Zu ihren Forschungsinteressen zählen Diskriminierung und Behinderung, Menschenrechte, Zugang zum Recht (und Soziale Arbeit), Genderkonstruktionen im Recht.

 


Panel 18: What's Law got to do with it? – Herausforderungen, Standpunkte und Diskurse im Antidiskriminierungsrecht

Zeit: Freitag, 08. November 2019, 14:00-16:00 Uhr
Raum: Hörsaal 1, Universitätsstraße 15, EG OST

 

Veranstaltet von der Österreichischen Gesellschaft für Geschlechterforschung und der FP Center Interdisziplinäre Geschlechterforschung Innsbruck (CGI) in Kooperation mit dem Büro für Gleichstellung und Gender Studies der Universität Innsbruck.

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