Das richtige Verhalten in Notfällen
Notfallbroschüre DLE Sicherheit und Gesundheit

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Brandfall

Brand und Verrauchung

Feuer oder Rauchentwicklung in einem Raum kann zur Evakuierung des Gebäudes führen (siehe Evakuierung). Das richtige Verhalten im Brandfall bzw. bei Verrauchung ist entscheidend:

1. RUHE BEWAHREN

2. ALARMIEREN

  • Alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr und den/die Vorgesetzten.
  • 122 oder via Druckknopfmelder

3. INFORMIEREN & RETTEN

  • Informieren Sie Ihre Mitmenschen im nahen Umkreis.
  • Retten Sie bei Bedarf andere Personen ohne sich dabei selber in Gefahr zu bringen → Selbstschutz!

4. BRANDBEKÄMPFUNG

  • Löschen Sie den Brand mit einem geeigneten Löschmittel (z.B. Feuerlöscher, Löschdecke).
  • Bringen Sie sich dabei aber nicht selber in Gefahr
  • Selbstschutz vor Objektschutz & Menschenrettung vor Brandbekämpfung!

5. GEBÄUDE VERLASSEN

  • Schließen Sie Fenster & Türen (Eindämmung der Brand- bzw. Rauchausbreitung!).
  • Nehmen Sie Ihre persönlichen Wertgegenstände mit und schließen Sie Ihren Raum ab.
  • Verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege.
    → Bei starker Verrauchung in Gängen, Treppenhäusern, etc. bleiben Sie im Raum und dichten Sie die Türen ab. Warten Sie bei geschlossenem Fenster auf die Feuerwehr und machen Sie sich bemerkbar!
  • Begeben Sie sich direkt zum ausgewiesenen Sammelplatz.
  • Erst nach Freigabe der Einsatzkräfte ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz erlaubt.

6. ANWEISUNGEN BEFOLGEN

  • Befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte.
  • Melden Sie wichtige Informationen (z.B. Person befindet sich noch im Gebäude) der Einsatzleitung.
  • Eine Person bleibt bei/m Rollstuhlbenutzer/seheingeschränkten Person. Eine zweite Person informiert die Einsatzkräfte
  • Gehörlose und hörbeeinträchtigte Personen können mithilfe der Smartphone App DEC112 über einen „textbasierten Notruf“ (DEC112) mit Polizei (122 und 133), Feuerwehr (122) Rettung (144) und Bergrettung (140) Kontakt aufnehmen.
    Sollte bei akuter Gefahr (Gewalt in der Privatshäre) kein sprach- oder textbasierter Notruf möglich sein, kann über die App DEC112 ein “Stiller Notruf“ an die Polizei abgesendet werden. Dafür ist die Hinterlegung der genauen Adresse in der App bzw. deren Eingabe in den Chat erforderlich. Unabhängig davon ist es weiterhin möglich, das Gehörlosen Service der Polizei unter 0800 133 133 zu nutzen.

Explosion

Explosionen treten meist plötzlich und ohne Vorankündigung auf. Eine Explosion kann zur Evakuierung des Gebäudes führen (siehe Evakuierung). Bei Explosionen ist folgendes zu beachten:

1. ALARMIEREN

  • Alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr und Ihre/n Vorgesetzte/n.
  • 122 oder via Druckknopfmelder

2. GEBÄUDE VERLASSEN

  • Verlassen Sie sofort das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege.

3. DISTANZ HALTEN.

  • Begeben Sie sich direkt zum ausgewiesenen Sammelplatz bzw. halten Sie Abstand zum Gebäude.

  • Erst nach Freigabe der Einsatzkräfte ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz erlaubt. 

Informieren Sie im Fall auch die Notfall-Ansprechpersonen der Universität Innsbruck, wenn Sie das Ereignis direkt den externen Einsatzkräften gemeldet haben. Als Drehscheibe für Notfälle an der UIBK muss das Rektorat über alle Ereignisse informiert sein.

Evakuierung

Eine Gebäudeevakuierung kann mehrere Gründe haben (z.B. Brand, Explosion, Austritt von Chemikalien, Stromausfall, Hochwasser, etc.). Im Notfall hat die Menschenrettung immer Vorrang. So verhalten Sie sich richtig:

1. INFORMIEREN & RETTEN

  • Informieren Sie Ihre Mitmenschen im nahen Umkreis.
  • Retten Sie bei Bedarf andere Personen ohne sich dabei selber in Gefahr zu bringen → Selbstschutz!

2. ANWEISUNGEN BEFOLGEN

  • Befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte, von Lautsprecherdurchsagen, den Evakuierungshelfenden, etc. 

3. GEBÄUDE VERLASSEN 

  • Verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege und bewahren Sie Ruhe.

  • Begeben Sie sich direkt zum ausgewiesenen Sammelplatz.
  • Eine Rückkehr ins Gebäude ist nach Freigabe der Einsatzkräfte erlaubt.

4. MELDUNG VON WICHTIGEN INFORMATIONEN

  • Wichtige Informationen melden Sie bitte den Einsatzkräften.

Der/die Vorgesetzte/n haben schnellstens zu ermitteln, ob alle Mitarbeitenden auf dem Sammelplatz eingetroffen sind. Fehlen Mitarbeitende, ist umgehend die Einsatzleitung zu informieren. Die Sammelplatzleitung koordiniert die evakuierten Personen auf dem Sammelplatz, sammelt die Informationen von den Evakuierungshelfer:innen und leitet diese Informationen an die Einsatzleitung weiter.

Die Mitarbeitenden begeben sich bei einer Evakuierung umgehend zum Sammelplatz und warten dort das Eintreffen der anderen Mitarbeitenden ab, unterstützen ruhig und besonnen die Sammelplatzleitung bei der Informationsgewinnung, halten sich am Sammelplatz auf, behindern die Einsatzkräfte nicht, geben keine Spekulationen oder sonstigen Angaben gegenüber Dritten (evtl. Presse oder Gaffer) ab. Jeder Mitarbeitende soll sich überlegen, ob er die Kolleginnen und Kollegen auf dem Sammelplatz sieht; falls nicht, ist umgehend Meldung an die Sammelplatzleitung zu machen.

Personenunfall, medizinischer Notfall

Personenunfall, Arbeitsunfall, medizinischer Notfall, etc. – die ersten Minuten können entscheidend sein, daher ist es wichtig Erste-Hilfe zu leisten!

RETTUNGSKETTE

  1. Eigenschutz | Bergen | Alarmieren 144
  2. Lebensrettende Notfallmaßnahmen | Erste-Hilfe | Basismaßnahmen
  3. Rettungsdienst | Transport
  4. Ärztliche Versorgung

RICHTIGES VERHALTEN

  • Achten Sie auf Ihren Selbstschutz (Kontrolle der Umgebung, Gefahrenbereich verlassen)

  • Alarmieren Sie die Einsatzkräfte (Rettung 144)
  • Leisten Sie Erste Hilfe! Je nach Notfall leiten Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen ein oder setzen die Basismaßnahmen um (Lagerung, frische Luft, Wärme, psychische Betreuung).  Rufen Sie die Erst-Helfer:innen aus Ihrem HBereich zu Hilfe.
  • Weisen Sie die Einsatzkräfte ein und führen Sie diese schnellstmöglich zur (verunfallten) Person.

Interner Ablauf – Arbeitsunfall und Beinahe-Unfall

Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle, die beinahe zu einem tödlichen oder schweren Arbeitsunfall geführt hätten, sind umgehend der/dem Vorgesetzen sowie der DLE für Sicherheit und Gesundheit (DLE SG) zu melden. Anschließend ist das Unfallmeldeformular in Abstimmung mit der DLE SG auszufüllen und zu unterfertigen. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular wird an die Personalabteilung per Email übermittelt. Innerhalb der Universität Innsbruck werden zudem die Arbeitsmedizin, der jeweilige Betriebsrat und die DLE SG informiert.

Erste-Hilfe-Koffer und Defibrillator

An jedem Institut bzw. an jeder Organisationseinheit der Universität Innsbruck steht Ihnen Verbandsmaterial zur Verfügung. Zudem befindet sich in jedem Sanitätsraum ein Erste-Hilfe-Koffer.

Für den Ernstfall stehen an mehreren Standorten der Universität Innsbruck Defibrillatoren zur Verfügung. Das Veranstaltungsteam des Büros für Öffentlichkeitsarbeit hat einen weiteren Defibrillator. Alle Standorte der Defibrillatoren finden Sie hier.

Erkundigen Sie sich, wo Sie in Ihrem Arbeitsumfeld den nächsten Sanitätsraum, einen Erste-Hilfe-Koffer sowie einen Defibrillator finden. Eine Liste mit allen Ersthelfer:innen finden Sie hier.

Unfall mit Chemikalien, biologischen Stoffen, etc.

Medizinischer Notfall (z.B. unbeabsichtigte Einnahme von Chemikalien) - Vergiftung

Bei Vergiftungen besteht die Gefahr, dass auch die Erst-Helfer:innen mit dem Gift in Kontakt kommen. Daher gilt auch hier: Selbstschutz vor Fremdschutz! Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Vergiftung:

1. AUSSPUCKEN GGF. AUSSPÜLEN

  • (mit kaltem Wasser) der Substanz, die sich noch im Mund befindet. Ein Erbrechen sollte bei Vergiftung mit Säuren und Basen vermieden werden!

2. STABILE SEITENLAGE

  • Bringen Sie die betroffene Person in die stabile Seitenlage und wenden Sie die weiteren Basismaßnahmen an (Lagerung, frische Luft, Wärme, psychische Betreuung)

3. ALARMIEREN

  • Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) kontaktieren 01 4064343

4. HILFE ANFORDERN

  • Ärztliche Hilfe anfordern 144

Unbeabsichtigte Freisetzung von Chemikalien

Verhalten:

1. GEFAHRENBEREICH ABSPERREN

  • Achten Sie dabei auf den Selbstschutz!

2. GEFAHR IDENTIFIZIEREN

  • Um welche/n Stoff/e handelt es sich?

3. ALARMIEREN

  • Informieren Sie Personen im betroffenen Umfeld, den/die Vorgesetzten und die DLE SG

4. AUSBREITUNG VERHINDERN

5. REINIGUNG | DEKONTAMINATION DES ARBEITSBEREICHS

  • mit der entsprechenden PSA und den geeigneten Mitteln

Erforderliche Hilfsmittel für Erste Hilfe

Kommt es trotz Sicherheitsmaßnahmen zu einer gesundheitsgefährdenden Exposition mit einer Chemikalie, befolgen Sie folgende Anweisungen (nur Auszugsweise):

  • Nach Einnahme: Rufen Sie sofort die Vergiftungsinformationszentrale (Tel. 01 406 43 43) an.
  • Nach Einatmen: Sorgen Sie für frische Luft; Vorsicht bei geschlossenen Räumen.
  • Nach Hautkontakt: Entfernen Sie rasch die benetzten Kleider.
  • Nach Augenspritzern: Spülen Sie sofort die Augen mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser; Augenlider dabei gut offen halten.
  • Bei Bewusstlosigkeit, Atem- und Kreislaufstillstand: siehe Medizinische Notfälle

Unbeabsichtigte Freisetzung von Biologischen Agenzien

Verhalten bei Freisetzung in einem begrenzten Arbeitsbereich (= kleines Ereignis):

1. RUHE BEWAHREN

  • und Überblick verschaffen!

2. ALARMIEREN

  • Sie Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten sowie die Laborbeauftragte / den Laborbeauftragten

3. ABSICHERN | ABSPERREN

  • Grenzen Sie den kontaminierten Bereich ein.

4. DESINFIZIEREN ODER DEKONTAMINIEREN

  • gemäß Hygieneplan


Verhalten bei Freisetzung über mehrere Arbeitsbereiche (= großes Ereignis):

1. RUHE BEWAHREN!

2. GEFAHRENBEREICH VERLASSEN

  • Informieren Sie Personen im unmittelbaren Gefahrenbereich

3. RETTEN

  • Bringen Sie verletzte Personen in Sicherheit. Achten Sie auf Ihren Eigenschutz!

4. AUSBREITUNG VERHINDERN

  • Weitere Ausbreitung der Organismen verhindern.

5. ABSICHERN | ABSPERREN

  • Raum abschließen bzw. betroffenen Bereich absperren, Lüftung abstellen.

6. WEITERE MASSNAHMEN

  • Erste-Hilfe leisten, Kontaminierte Kleidung und Handschuhe ausziehen, Hände waschen und desinfizieren, Personen dekontaminieren, Raum- & Gerätedesinfektion gemäß SOP bzw. Hygieneplan, Raum nach überprüfter Dekontamination wieder freigeben, Meldeblatt für Laborunfälle ausfüllen, Kontaminiertes Material fachgerecht entsorgen (Sondermüll).

Radiologische Ereignisse

Jede ungewollte Kontamination in der kontrollierten Zone ist unverzüglich der/dem zuständigen Sachverständigen RSO zu melden. Er/sie entscheidet über das weitere Vorgehen. Kann der Schaden nicht selbstständig mit eigenen Mitteln behoben werden, ist die Feuerwehr aufzubieten.

Belästigung, Bedrohung, Gewalt

Belästigung und Drohung

Eine oder mehrere Personen stören, belästigen oder bedrohen Sie oder andere Universitätsangehörige. Die Situation ist stark belastend für die betroffenen Personen und kann daher nicht alleine bewältigt werden.

Verhalten:

1. SELBSTSCHUTZ

  • Schützen Sie sicher selber , indem Sie einen sicheren Raum aufsuchen. Bitten Sie andere Personen um Unterstützung.

2. MELDUNG

  • Kontaktieren Sie die das Rektorat der Uni Innsbruck oder alarmieren Sie, falls notwendig, die Polizei 133

Bei Unsicherheiten in der Ersteinschätzung unterstützt Sie auch die Betriebsräte der UIBK in beratender Funktion. Davon ausgenommen sind Notfälle, bei denen die Gefährdung/Drohung direkt der Polizei (Tel. 133) zu melden ist, oder Situationen, in welchen die Polizei ohnehin bereits involviert oder aktiv ist. Bitte informieren Sie in diesem Fall im Nachgang die DLE SG.

Stalking

Eine Person wird über einen längeren Zeitraum willentlich und wiederholt von einer anderen Person verfolgt oder belästigt, wodurch sich die betroffene Person unmittelbar bedroht fühlt (Verhalten siehe oben).

Gewalt

Sie beobachten eine Gewaltausübung gegenüber anderen Personen an der Uni Innsbruck oder werden selber Opfer physischer Gewalt. 

Verhalten:

1. ALARMIEREN

  • Alarmieren Sie die Polizei 133

2. SELBSTSCHUTZ

  • Schützen Sie sicher selber , indem Sie einen sicheren Raum aufsuchen. Bitten Sie andere Personen um Unterstützung.

3. ANWEISUNGEN

  • Anweisungen (= bei Großereignissen wie Amoklauf): Befolgen Sie die Anweisungen der Polizei bzw. der Einsatzkräfte.

Wichtig: Informieren Sie das Rektorat bei allen bedrohlichen bzw. gewalttätigen Zwischenfällen. Nur so können potenzielle Konflikte reichzeitig erkannt und bewältigt werden.

Suizid und/oder Suizidandrohung

Im Fall von Suizidgedanken oder -androhungen wenden Sie sich bitte an das Rektorat.

Blackout

Ein anhaltender Stromausfall ist bei Helligkeit ab 45 Minuten ohne Strom gegeben, bei Dunkelheit ab 10 Minuten ohne Strom. Blackout ist ein unvorhergesehener und großräumiger Stromausfall, der massive Schäden mit sich bringen kann. Es kann mehrere Tage dauern bis die Stromversorgung wiederhergestellt ist. Im Fall kommt es auch zu Ausfällen im Handy- bzw. Festnetzempfang.

Erkennung eines Blackouts:

1. KONTROLLE DER EIGENEN STROMVERSORGUNG

  • Überprüfen Sie ob der FI-Schalter im Sicherungskasten oder die Sicherung ausgelöst wurde.

2. KONTROLLE DER UMGEBUNG

  • Sehen Sie sich um: haben andere Büroräume, andere Dienstleistungseinheiten bzw. Institute noch Strom, brennt in den Nachbargebäuden Licht funktioniert z.B. die Straßenbeleuchtung, etc.

3. ERREICHBARKEIT

  • Überprüfen Sie, ob andere Personen, die sich außerhalb ihres Ortes befinden, ebenso vom Stromausfall betroffen sind. So können Sie die Größenordnung des Stromausfalles besser einordnen.

4. INFORMIEREN

  • Überprüfen Sie, ob aktuelle Informationen im Radio (z.B. Autoradio, Batterieradio, …) gemeldet werden. Evtl. haben Sie noch Internetempfang über Ihr Mobiltelefon – informieren Sie sich bei Möglichkeit im Internet über offizielle Informationen (z.B. ORF Internetseite).

Vorbereitung auf einen möglichen Blackout

Verhalten bei einem Blackout

1. RUHE BEWAHREN

  • Nicht jeder Stromausfall ist auch ein Blackout.

2. VERLASSEN DER GEBÄUDE

  • Im Fall eines Blackouts (anhaltender Stromausfall) sind die Gebäude der Universität Innsbruck (nach spätestens einer Stunde) kontrolliert zu verlassen. Mitarbeiter:innen der Universität sind ab diesem Zeitpunkt der Dienstpflicht entbunden.

3. ABSCHALTUNG SÄMTLICHER GERÄTE

  • Geräte vom Stromnetz nehmen.

4. TÜREN ABSCHLIESSEN

  • Schließen Sie Türen zu Büros und Gemeinschaftsräumen ab.

5. TREPPENHAUS BENUTZEN

  • Benutzen Sie beim Verlassen des Gebäudes keinen Lift.

6. ANWEISUNGEN ABWARTEN

  • Die Universitätsleitung informiert Sie, sobald die Stromversorgung wieder hergestellt ist, via E-Mail, wann Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können und ab wann die Dienstpflicht wieder gilt.

Weitere Detailinformationen finden Sie am SharePoint SiGe

Demonstration, Besetzung eines Gebäudes, Bombendrohung

Demonstration und/oder Gebäudebesetzung

Aktivitäten von Dritten, die sich gegen das Gebäude richten (z.B. Flugblattverteilung, Plakate aufhängen, Unterschriftensammlung, Randale, …) sind dem Rektorat zu melden.

Verhalten:

1. MELDUNG

  •  an das Rektorat

2. INFORMATION

  • Die Universitätsleitung informiert die Mitarbeiter:innen über die laufenden/geplanten Aktivitäten (der Einsatzkräfte).

Bombendrohung

Sie erhalten telefonisch oder schriftlich eine Bombendrohung.

Verhalten:

1. ZUHÖREN

  • Nehmen Sie die Drohung ernst. Bitten Sie über verfügbare Kommunikationswege (z.B. WhatsApp, Teams, Email, etc.) eine andere Person die Polizei sowie das Rektorat zu informieren.

2. DETAILS ERFASSEN

Versuchen Sie möglichst viele Informationen zu gewinnen:

  • Notieren Sie sich Anrufnummer, Datum/Uhrzeit, Dauer des Anrufes, Wortlaut der Drohung, achten Sie auf besondere Sprachmerkmale (u.a. Dialekt, Akzent), Geschlecht des Anrufers, geschätztes Alter,  Hintergrundgeräusche, etc.
  • Wann soll die Bombe explodieren?
  • Wo befindet sich die Bombe?
  • Was ist es für eine Bombe? Wie wird diese gezündet?
  • Warum wurde die Bombe gelegt?

Verdächtige Kurier- oder Postsendung / Sprengstoffverdächtige Postsendung

Erste Maßnahmen:

  • Öffnen Sie das Paket / die Sendung niemals selber!
  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Informieren Sie Ihre/Ihren Vorgesetzten und das Rektorat.

Verhalten:

1. GEFAHRENBEREICH VERLASSEN

  • Entfernen Sie sich schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich und informieren Sie Personen im näheren Umfeld.

2. ABSPERREN

  • Stellen Sie sicher, dass sich niemand dem Paket / der Sendung nähern kann (z.B. Markierung, Absperrung, Warnhinweis, …)

3. EVAKUIERUNG

  • Bei Verdacht auf einen Sprengkörper ist eine weiträumige Evakuierung einzuleiten.

4. ÄUSSERE EINWIRKUNGEN AUF DAS PAKET VERMEIDEN

  • Paket nicht öffnen, schütteln, fallen lassen, biegen, knicken, etc.; Vermeiden Sie Hitze oder Kälte.

5. ZÜNDQUELLEN IN UNMITTELBARER UMGEBUNG VERMEIDEN

  • Elektrogeräte wie Mobiltelefon, Drahtlostelefone, Lichtschalter oder offene Flammen wie Kerzen, elektrostatische Entladung erhöhen das Risiko einer Explosionsauslösung.

6. EINTREFFEN DER POLIZEI ABWARTEN UND ANWEISUNGEN BEFOLGEN

Verdächtige Sendung mit Stoffaustritt

Im Fall einer beschädigten Postsendung, bei der eine Substanz (z.B. Staub, Flüssigkeit o.ä.) austritt, ist folgendes zu beachten:

Verhalten:

1. POSTSENDUNG NICHT BERÜHREN, SCHÜTTELN ODER ENTLEEREN

2. MELDUNG AN DAS REKTORAT UND DIE POLIZEI

  • bei Verdacht auf biologische oder chemische Toxine.

3. FENSTER UND TÜREN SCHLIESSEN

4. GEFAHRENBEREICH VERLASSEN

  • Entfernen Sie sich schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich und informieren Sie Personen im näheren Umfeld.
  • Falls die Haut mit der Postsendung in Berührung gekommen ist, waschen Sie die betroffenen Stellen gründlich mit Wasser und Seife.

Notfallnummern

Interne Notfallnummern

1. TECHNISCHE NOTFÄLLE WÄHREND DER NORMARBEITSZEIT

  • (Mo - Fr 07:30 Uhr - 15:30 Uhr): DW 30501

2. TECHNISCHE NOTFÄLLE AUSSERHALB DER DIENSTZEITEN

  • (Mo - Fr 15:30 Uhr - 7:30 Uhr, Sa / So / Feiertag ganztägig) steht Ihnen ein Mitarbeiter der Gebäude und Infrastruktur zur Verfügung (Rufbereitschaftsdienst): 0676 8725 5000 
  • Als technische Notfälle zählen jene Vorfälle, bei denen durch sofortiges Eingreifen Schäden an Personen, bei Gebäuden bzw. Einrichtungsgegenständen verringert oder verhindert werden können (Gefahr im Verzug!).
  • Anlagen des Lehr- und Forschungsbetriebes sind hiervon ausgenommen. Innerhalb der Dienstzeiten sind die Gebäudeaufsichten vor Ort (siehe Homepage Gebäude und Infrastruktur) zu informieren.

3. VERMITTLUNG INNRAIN

  • DW 111

4. ARBEITSMEDIZINERIN

  • Dr. Elisabeth Oberrauch: 0664 320 6062

5. REINIGUNG

  • Stephen Plamauer 0676 8725 30604

6. ENTSORGUNGSLOGISTOK, ELEKTRONIK-, ZUTRITT- UND PARKSYSTEME

  • Markus Tschenett 0676 8725 21540

7. ZID

  • DW 23999

Externe Notfallnummern / Notfallnummern der Einsatzkräfte

1. FEUERWEHR

  • 122

2. POLIZEI

  • 133

3. RETTUNG

  • 144

4. EURONOTRUF

  • 112

5. VERGIFTUNGSINFORMATIONSZENTRALE (VIZ)

  • 01 406 43 43 bzw. 97166 (uni-intern vom Festnetz)

6. GEHÖRLOSE UND HÖRBEHINDERTE

  • SMS an 0800 133 133
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