Einrichtung einer Core Facility
an der Universität Innsbruck
Eine moderne Forschungsinfrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Wettbewerbsfähigkeit einer Universität. Ein effizienter und bedarfsorientierter Ressourceneinsatz und der nachhaltige Betrieb sind wichtige Grundvoraussetzungen, um die langfristige Finanzierung einer solchen konkurrenzfähigen Forschungsinfrastruktur gewährleisten zu können.
Ein wichtiges Instrument dafür ist der Zusammenschluss von verwandten oder verteilten Geräten zu einer Einheit – einer Core Facility. Dadurch wird einerseits die synergetische Nutzung und bestmögliche Auslastung von bereits vorhandenen Geräten gefördert, indem die inneruniversitäre Zugänglichkeit gewährleistet wird; andererseits können zukünftige Anschaffungen kosteneffizient geplant und umgesetzt werden.
Benennung einer Leitung
- wissenschaftliche Leitung
- technische/administrative Leitung
Definition zugehöriger Infrastruktur
- Der Gesamtbuchwert aller zugehörigen Geräte soll bei mind. EUR 750.000 liegen.
- Die Geräteinfrastruktur muss bereits vorhanden und mindestens fünf weitere Jahre ohne Erneuerung nutzbar sein.
universitätsinterne Dauernutzer:innen
- mind. 3 unbefristete Professor:innen od. Äquivalente mit ihren Arbeitsgruppen
- aus mind. 2 Instituten
- festgelegte jährliche finanzielle Beiträge jeder beteiligten Arbeitsgruppe für Betrieb, Wartung und Erneuerung
Finanzplan
- Dreijahresplanung über Ausgaben und Einnahmen; basierend auf den Ausgaben und Einnahmen der letzten zwei Jahre
Inhaltliches Konzept
- Beschreibung und Begründung der Core Facility inkl. Zukunftsperspektive
- Die Auswahl der zugehörigen Geräte muss einem kohärenten inhaltlichen Konzept folgen.
- Beschreibung der Services, die im Rahmen der Core Facility angeboten werden
Personalkonzept
- Benennung der Personen/Stellen für Wartung und Betrieb, Nutzungsverwaltung, ggfs. Einschulungen
Raumkonzept
- Gewährleistung der Zugänglichkeit inkl. Kontrollsystem
Gerätenutzungskonzept
- Nutzungsverwaltung (universitätsinterne und ggf. -externe Nutzung)
- Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass die Core Facility von weiteren als den beantragenden Arbeitsgruppen universitätsintern genutzt werden kann.
- Dafür muss ein transparentes und einfach zugängliches elektronisches Buchungssystem betrieben bzw. eine kooperative Nutzung ermöglicht werden.
- Falls noch kein elektronisches System in Verwendung ist, kann über den ZID das Buchungssystem ANNY bezogen werden.
- Konzept für Einschulungen bzw. ggf. notwendige Betreuung bei Nutzung (falls zutreffend)
- Verrechnung der Nutzung
- Konzept für eine möglichst effiziente, universitätsinterne Verrechnung der Gerätenutzung
- Falls zutreffend: Konzept für die marktkonforme externe Verrechnung
- Erwartete Auslastung
- durch beteiligte Arbeitsgruppen
- durch weitere universitätsinterne Personen
- ggfs. durch universitätsexterne Personen
Jährliches Sachmittelbudget
- zur freien Verwendung, jedoch immer im direkten Nutzen für die Core Facility
- Das Budget berechnet sich anhand des vorgelegten Finanzierungsplans:
- 50 Prozent der Sachkosten bis max. EUR 50.000 pro Jahr
Sachkosten: Verbrauchsmaterial, Servicekosten/Wartung, Softwarelizenzen, Reparaturen, sonstige Kosten des laufenden Betriebs
- exkl. Neuanschaffungen (Erweiterungen, Reinvestition)
- exkl. Personalkosten - Finanzierungsplan muss entsprechend der bisherigen Kosten der vergangenen Jahre nachvollziehbar sein
Eigene Kostenstelle pro Core Facility
- angehängt an einer Fakultät oder an einem Forschungsschwerpunkt
Sichtbarkeit
- durch prominente Platzierung auf der Universitätswebsite als „Core Facility der Universität Innsbruck“
Buchungssystem
- bei Bedarf: freie Nutzung des Buchungssystems ANNY
Übermittlung folgender Unterlagen an das Vizerektorat für Forschung per E-Mail an forschungs@uibk.ac.at bis zum 21. Jänner 2025
- Antragsformular mit Eckdaten Download
- Finanzplanung Download
- Liste zugehöriger EinzelgeräteDownload
- Beschreibung der Core Facility entlang der skizzierten Rahmenbedingungen (in frei wählbarem Format, max. 8 Seiten):
- Inhaltliches Konzept
- Personalkonzept
- Raumkonzept
- Gerätenutzungskonzept
- schriftliche Zustimmung beteiligter Dauernutzer:innen (AG Leiter:innen)
- schriftliche Zustimmung beteiligter Institutsleiter:innen, Dekan:innen und falls zutreffend Forschungsschwerpunkt-Leiter:innen
- Eine Core Facility wird auf 3 Jahre eingerichtet und am Ende des 3. Jahres evaluiert.
- Nach positiver Evaluierung wird der Status Core Facility verlängert.
- Jährliche Berichtslegung an das VR Forschung:
- Nutzungsstatistik, Information über Auslastung der Core Facility
- Finanzbericht (entlang der Budgetplanung)
- Verwendungsnachweis des Core Facility Sachmittelbudgets (kurze Aufstellung inkl. SAP-Auszug)
Information & Beratung
Büro des Vizerektors für Forschung
MMag. Katharina Pöllmann
+43 512 507 20103
forschung@uibk.ac.at
Adresse
Universitätshauptgebäude
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