ZIELGRUPPE
Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Personen mit oder ohne Anstellungsverhältnis an der Universität Innsbruck. Für diese Art von Mobilität können sich Masterstudierende (die Masterarbeit muss sich bereits in einer fortgeschrittenen Umsetzungsphase befinden), Doktorand:innen und Postdocs bewerben; die aufnehmende Gasteinrichtung muss eine Aurora Partneruniversität sein (siehe dazu https://www.uibk.ac.at/de/international/aurora/).
FÖRDERBEDINGUNGEN
Die in der Gasteinrichtung durchzuführende Forschung sollte klar umrissen sein und für das Forschungsvorhaben der Antragssteller:innen einen Mehrwert darstellen. Die Forschungsthemen können aus allen Disziplinen stammen.
Nicht gefördert werden können Reisen zu folgenden Zwecken:
- Gastlehre mit Anstellungsverhältnis
- Forschung im Zusammenhang mit Bachelorarbeiten
- Teilnahme an Kongressen, Konferenzen und Tagungen
Die Antragssteller:innen können sich selbst bewerben und müssen nicht nominiert werden. Allerdings muss die Betreuerin bzw. der Betreuer den geplanten Forschungsaufenthalt unterstützen. Kandidat:in und/oder Betreuer:in stellen vor Einreichung des Antrags sicher, dass die Gasteinrichtung die bzw. den Antragssteller:in adäquat aufnehmen kann.
WEITERE FÖRDERBEDINGUNGEN
- Förderbar sind ausschließlich Reise- und Nächtigungskosten (keine Taggelder, Verpflegung, Taxispesen, Druckkosten, Übersetzungsgebühren, Kosten für Visa, Impfungen, Vignetten, Maut, Telefon etc.). Die Aufwände können bis zum maximal genehmigten Gesamtbetrag kompensiert werden.
- Der Antrag muss zu gewissen Stichtagen eingebracht werden. Der Antrag kann maximal bis zu 6 Monate vor dem geplanten Forschungsaufenthalt beantragt werden. Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nach dem Stichtag beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen. Diese Bearbeitungszeit sollte bei der Antragsstellung berücksichtig werden.
Die Stichtage sind:
14.10.2024
31.12.2024
30.03.2025
31.06.2025
- Im Finanzplan für das Vorhaben müssen Förderungen von anderen Stellen, die im Zusammenhang mit dem Forschungsaufenthalt stehen, angegeben werden. Zusätzlich akquirierte Förderungen nach Antragsstellung sind unverzüglich der Aurora Mobility Koordination bekanntzugeben und bei der Abrechnung durch einen aktualisierten Finanzplan darzustellen.
- Master- bzw. Doktoratsstudierende müssen an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer:innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sein.
- Bitte beachten Sie, dass die formelle Erfüllung aller Bewerbungs-voraussetzungen keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung impliziert.
Es werden ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet, die folgende Unterlagen umfassen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Genehmigung der Freistellung/Dienstreise (im Falle eines Anstellungsverhältnisses, z. B. Ausdruck aus VIS:Online)
- Studienblatt und Studienzeitbestätigung (im Falle von Master- bzw. Doktoratsstudierenden)
- Bestätigung der Gastinstitution zur Aufnahme
- Empfehlungsschreiben des/der Betreuer:in
Weitere Details zum Ablauf sind dem Antragsformular zu entnehmen. Wir sind bestrebt, möglichst viele Antragssteller:innen bzw. Projekte zu unterstützen, daher sind Mehrfachansuchen einzelner Antragssteller:innen, Institute bzw. Projekte nur zu berücksichtigen, wenn nicht genügend andere förderungswürdige Ansuchen vorliegen. Auf finanzielle Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, daher werden auch abgelehnte Anträge nicht näher begründet. Die Förderentscheidung zu den Anträgen wird vom Aurora Office in Abstimmung mit dem VR Forschung getroffen.
Antragsformular AURORA & Förderkreis 1669 Short-Term Mobility Nachwuchswissenschaftler:innen
Für zuerkannte Förderungen ist eine detaillierte Gesamtabrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss des Forschungsaufenthalts an aurora-mobility@uibk.ac.at zu senden:
- originale Flugtickets/Boardingpässe, Bahntickets oder Tickets für den lokalen öffentlichen Verkehr inkl. entsprechendem Zahlungsnachweis (z. B. Kreditkartenauszug, Rechnungsbeleg etc.)
- originale Rechnung für Nächtigungskosten inkl. entsprechendem Zahlungsnachweis (z.B. Kreditkartenauszug, Rechnungsbeleg etc.)
- ausgefülltes Formular REISEKOSTENERSATZ FÜR FREISTELLUNG ODER DIENSTGANG (bei Personen mit Anstellungsverhältnis) oder ANTRAG AUF REISEKOSTENERSSATZ (bei Personen ohne Anstellungsverhältnis)
- 1-2 seitiger Bericht über den Forschungsaufenthalt und dessen Mehrwert für die eigene Forschung (sowie ggf. aktualisierter Finanzplan)
Sollte die Abrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen nach gemeldetem Projektende erfolgen, verfällt die Förderzusage, außer es handelt sich um eine gerechtfertigte Verzögerung, die möglichst zeitnah mit aurora-mobility@uibk.ac.at akkordiert wurde.
Reisekosten: Förderbar sind Flug- bzw. Zugreisen (Economy Class bzw. Bahnfahrt 2.Klasse) sowie Zeittickets für den lokalen öffentlichen Verkehr (bspw. Wochen- oder Monatskarten). Bitte beachten Sie als Mitarbeiter:in die internen Reiserichtlinien des Rektorats sowie „Klimafreundliches Reisen an der Universität Innsbruck“ .
Nächtigungskosten: Förderbar sind Kosten für Hotel-, B&B bzw. Airbnb-Aufenthalte (zu empfehlen bei längeren Aufenthalten). Privatunterkünfte können nicht refundiert bzw. kompensiert werden. Es gelten folgende Obergrenzen pro Nacht und Land, angelehnt an die österreichische Reisegebührenverordnung:
Dänemark: EUR 183,40
Deutschland: EUR 123,90
Frankreich: EUR 128,10
Italien: EUR 123,90
Island: EUR 168,-
Niederlande: EUR 123,90
Spanien: EUR 134,40
Tschechien: EUR 108,50
Forschungsaufenthalte können bis zu max. 3 Monate dauern und sind mit einer Maximalförderung von EUR 7.000,- gedeckelt. Mehrfachaufenthalte (z.B. 2 x 3 Wochen innerhalb des dreimonatigen Förderzeitraums) sind möglich, jedoch im Antrag entsprechend zu begründen.
Kontakt
Bei Fragen zur Abrechnung: aurora-mobility@uibk.ac.at
Für allgemeine Anfragen: dejan.lukovic@uibk.ac.at