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Evaluierung und Weiterentwicklung des Leistungskennzahlen-Systems für die gerichtliche Erwachsenenvertretung durch Vereine 

Das aktuelle Kennzahlensystem zur Erfassung der Leistungen der durch Vereine erbrachten gerichtlichen Erwachsenenvertretung wurde vor ca. zehn Jahren im Kontext des Vertretungssystems des Sachwalterrechts entwickelt. Durch die Mitte 2018 in Kraft getretene gesetzliche Veränderung (2. Erwachsenenschutzgesetz) ergeben sich allerdings Auswirkungen auf die Vertretungs- und Unterstützungsaufgaben der Erwachsenenvertreter*innen. Unter Einbezug der ersten praktischen Erfahrungen mit den Veränderungen durch die neue Rechtslage verfolgt diese vom Bundesministerium für Justiz beauftragte Studie das Ziel, das aktuelle Leistungskennzahlen-System in der gerichtlichen Erwachsenenvertretung durch die Erwachsenenschutzvereine einer grundlegenden Evaluierung zu unterziehen und darauf aufbauend die Leistungserfassung weiterzuentwickeln. Das Projekt wird in enger Kooperation mit den vier Erwachsenenschutzvereinen und mit Vertreter*innen der AG der Betriebsräte umgesetzt.

Auftraggeber der Studie: Bundesministerium für Justiz.

Projektlaufzeit

Dezember 2020 bis Februar 2022

Projektleitung

Hemma Mayrhofer

Projektmitarbeit

Walter Fuchs

Bettina Grösswang

Martina Koller

Projektbericht

Evaluierung und Weiterentwicklung des Leistungskennzahlen- Systems für die gerichtliche Erwachsenenvertretung durch Vereine

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