Die Promotionsarbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung und den sich wandelnden Ausprägungen des staatlichen Amtsträgern gewährten besonderen, mithin erhöhten Schutzes durch das Strafrecht in Form von diversen Delikten.
Zumal die Frühe Neuzeit als eine mehr oder weniger eigenständige Epoche der Strafrechts- und Kriminalitätsgeschichte gesehen werden muss, spannt sich der Untersuchungszeitraum der Dissertation von der allmählichen Staatswerdung einer monarchischen Union von Ständestaaten und damit einhergehend einer Konstituierung des durch Beamten getragenen Staates im ausgehenden 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart der heutigen Republik Österreich. Zudem soll in der Forschungsarbeit der Versuch unternommen werden, dem Wesen der, wenn auch kurz andauernden, autoritären sowie totalitären Intermezzi in den Dreißiger- und Vierzigerjahren gerecht zu werden.
Da die österreichische Rechtsgeschichte im Allgemeinen und die Strafrechtsgeschichte im Besonderen mitunter allgemeine kontinentaleuropäische – insbesondere ob der geographischen Nähe aber deutsche – Rechtsentwicklungen widerspiegeln, ist auch der vorliegenden Forschungsfrage samt ihren Nebenfragen eine europäische Dimension immanent, auch wenn Ausgangspunkt und Kernraum der Untersuchung das heutige Staatsgebiet der Republik Österreich bleibt.
Eine aktuelle politische Relevanz des Dissertationsthemas zeigen einerseits Debatten in Österreich hinsichtlich einer Erhöhung von Strafen zum Schutz von Beamten, andererseits Diskussionen in Deutschland bezüglich einer Ausweitung des erhöhten strafrechtlichen Schutzes auf Beamte auch außerhalb ihrer Vollzugshandlungen, um etwaige Desavouierungen des Rechtsstaates hintanzuhalten.
Mit dem Ziel, den letztendlich in der Strafrechtshistorie noch immer vorherrschenden Fokus auf normative Sphären zu überwinden und dem für historische und rezente Analysen komplexen und stets interdependenten Verhältnis von Normen, wissenschaftlich-dogmatischen und politisch-öffentlichen Diskursen sowie der Gerichtspraxis gerecht zu werden, wird in der Arbeit auf eine Vielzahl unterschiedlicher Quellen zurückgegriffen. Um die Fragestellungen und methodischen Herangehensweisen sowohl der Allgemein- als auch der Rechtsgeschichte als gleichwertig und grundlegend miteinzubeziehen, spielen einschlägige Normen in Form von Gesetzen und Verordnungen, strafrechtliche Literatur, populäre Druckerzeugnisse respektive zeitgenössische Medien, parlamentarische Debatten und Rechtsprechungspraxis gleichermaßen eine Rolle.