Rechtswissenschaftliche FakultätUniv.-Prof. Dr. Martin HäubleinKursunterlagen Privatrecht(Beginn 1.1.2010 Projektende 31.12.2010) Projektziel Ziel ist es, den Studierenden die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen zu erleichtern. In der Juristenausbildung ist es üblich geworden, die Teilnehmer der Grundkurse auf die "einschlägigen Lehrbücher" zu verweisen. Das birgt nicht nur die Gefahr, dass sich der Einzelne in der Stofffülle verliert; es entwertet auch die Vorlesung. Durch gezielte Akzentsetzung in den Unterlagen (z.B. Hinweise auf praktische Fragen der Rechtsdurchsetzung; Vergleiche mit der benachbarten deutschen Rechtsordnung) entsteht ein Anreiz zur Teilnahme am Kurs, weil sich dieser vom Inhalt der Lehrbücher erkennbar abhebt. Außerdem kann den Studierende Lesestoff zur Vorbereitung der Vorlesungen einfach zugänglich gemacht werden. Der Gang in die Bibliothek zum Zwecke der Kopie bestimmter Unterlagen wirkt erfahrungsgemäß "abschreckend". Schließlich sollen gewonnene Einsichten anhand eines Fragenkataloges überprüft werden können.
Mehrwert S. hierzu bereits teilweise sub 2. Das Erstellen der Kursunterlagen bietet ferner die Möglichkeit eines inhaltlichen Abgleichs mit den Kollegen. Ich stelle Sie denjenigen Koll. zur Verfügung, die ebenfalls Kursunterlagen erstellen, so dass eine gewisse Konvergenz des Stoffes herbeigeführt werden kann, was zur Folge hat, dass Studierende weniger davon abhängen, wer nun gerade zufällig die Vorlesung zum Allgemeinen Teil, Vertragsrecht etc. anbietet. Außerdem ist es durch die Nutzung der eCampus-Plattform möglich, auch die nicht anwesenden Teilnehmer einzubinden. Vorlesungen wie die zum Allgemeinen Teil oder Vertragsrecht sind an sich für jeden Ius-Studenten relevant. Die gegenwärtige Teilnehmerzahl (ca. 50) deutet darauf hin, dass ein nicht unerheblicher Teil - aus welchen Gründen auch immer - das Selbststudium vorzieht. Die elektronische Aufbereitung von Urteilen erleichtert deren Verständnis und senkt damit die "natürliche" Hemmschwelle, sich umfangreichen Entscheidungen zu widmen, was aber das "täglich Brot" eines Juristen ist, weswegen man sich dieser Herausforderung möglichst frühzeitig stellen sollte. Nach meiner Erfahrung werden gezielt in das eCampussystem eingestellte Urteile eher gelesen als solche, die in Fußnoten in Lehrbüchern enthalten sind.
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