Montag, 08.04.2024
18:30 - 20:00 Uhr
Online + University of New Orleans Saal (1.OG Raum 1119) , Hauptuni, Innrain 52, (1.OG Raum 1119)
Anmeldung ist nicht erforderlich
Eintritt / Kosten: Eintritt frei
Johannes W. Flume ist Universitätsprofessor am Fachbereich Privatrecht der Paris Lodron Universität Salzburg. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, insb. auf den Gebieten des Leistungsstörungs-, Schadenersatz-, Bestandrechts sowie des Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Er ist Mitherausgeber des 2022 erschienenen VGG-Kurzkommentars Flume/Kronthaler/Laimer.
In der Vergangenheit wurden der Indexmiete und der Gestaltungsvielfalt von Wertanpassungsklauseln wenig Beachtung geschenkt. Dies hat sich aus zwei Gründen grundlegend geändert.
Erstens hat der Angriffskrieg gegen die Ukraine seit 2022 zu rasanten Preissteigerungen geführt, die von manchen Vermietern für ein Erhöhungsstakkato genutzt wurden. Zweitens erklärte der OGH in zwei rezenten Judikaten Wertsicherungsklauseln im Anwendungsbereich des KSchG für unwirksam.
Vor dem Hintergrund dieser besonderen Ausgangslage wird unter Berücksichtigung der österreichischen, schweizerischen und deutschen Rechtslage die „Anatomie von Wertsicherungsabreden“ analysiert und werden Gestaltungsvarianten für die Praxis aufgezeigt. Die präsentierten Ergebnisse beruhen auf einer Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erstellt wurde.
Der von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch (beide LFU Innsbruck, Institut für Zivilrecht) geleitete „Innsbrucker Wohnrechtliche Dialog“ (IWD) versteht sich als Plattform für einen Austausch von Wissenschaft und Praxis.
Informationen zur HYBRID – VERANSTALTUNG:
Zusätzlich bieten wir kostenlos einen frei zugänglichen Link über: https://webconference.uibk.ac.at/b/bar-hqb-0rt-ddq
Barbara Liebl
0512 507 81291
barbara.liebl@uibk.ac.at