Einladung
Verleihung des Wissenschaftspreises für außergewöhnliche Forschungsleistung der Stiftung Südtiroler Sparkasse und der Forschungspreise der Stiftung Südtiroler Sparkasse
Freitag, 22 April 2022
11:00 Uhr s.t.
Aula, Universität Innsbruck, Universitätshauptgebäude, 1. Stock, Innrain 52, 6020 Innsbruck
Anmeldung bis 08. April 2022
Wir bitten um eine umweltfreundliche Anreise! Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Fahrradabstellplätze stehen ausreichend zur Verfügung. Informationen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie unter www.vvt.at
Programm
Begrüßung
Univ.-Prof. Dr. h. c. mult. Tilmann Märk, Rektor der Universität Innsbruck
Univ.-Prof. Dr. Dr. Konrad Bergmeister, PhD, Präsident der Stiftung Südtiroler Sparkasse
Verleihung des Wissenschaftspreises für außergewöhnliche Forschungsleistung an
Univ.-Prof.in Dr.in Ruth Breu
Institut für Informatik
Laudatio
Univ.-Prof. Mag. Dr.-Ing. Rainer Böhme, MA
Institut für Informatik
Übergabe des Preises:
Univ.-Prof. Dr. Dr. Konrad Bergmeister, PhD, Präsident der Stiftung Südtiroler Sparkasse
Vorstellung der Preisträgerinnen und Preisträger der Forschungspreise
Univ.-Prof.in Dr.in Ulrike Tanzer, Vizerektorin für Forschung der Universität Innsbruck
Priv.-Doz.in Dr.in Bettina Schlorhaufer
Institut für Architekturtheorie und Baugeschichte
Priv.-Doz. Dr. Christian Heitz, MPhil
Institut für Archäologien
Univ.-Prof. Dr. Dr. Martin Schennach, MAS
Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte
assoz. Prof. DI Dr. Thomas Furtmüller
Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften, AB Angewandte Mechanik
Übergabe der Preise
Univ.-Prof. Dr. Dr. Konrad Bergmeister, PhD, Präsident der Stiftung Südtiroler Sparkasse
Schlussworte
Univ.-Prof.in Dr.in Ulrike Tanzer, Vizerektorin für Forschung der Universität Innsbruck
Der Festakt wird von Carina und Mathias Jenewein musikalisch begleitet.
Verbindliche Anmeldung bis zum 08. April 2022
Vizerektorat für Forschung, Innrain 52, 6020 Innsbruck
E-Mail: forschung@uibk.ac.at
Tel.: +43 512 507 9012
Information zu den Covid-19-Maßnahmen an der Universität
Für die Veranstaltungsteilnahme ist ein Nachweis über ein geringes epidemiologisches Risiko notwendig. Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einem gültigen 3-G Nachweis möglich. Dieser kann in Form einer durchgemachten Infektion, einer erhaltenen Impfung oder mit einem gültigen PCR-Test (72h alt) bzw. Antigenschnelltest (48h alt) aus einer anerkannten Teststraße vorgelegt werden.
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage (https://www.uibk.ac.at/de/public-relations/veranstaltungen/covid-19-informationen/teilnehmerinnenbestatigung-hygieneempfehlung/) welche Kriterien die unterschiedlichen Nachweise erfüllen müssen und welche COVID-19-Maßnahmen für Veranstaltungsteilnehmer*innen an der Universität gelten.
Alle Informationen zu den derzeitigen COVID-19-Maßnahmen bei Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage: www.uibk.ac.at/de/public-relations/veranstaltungen/covid-19-informationen/www.uibk.ac.at/public-relations/veranstaltungen/covid19-informationen
Datenschutz
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