Nostrifizierung
Was ist die Nostrifizierung? »
Kann jeder ausländische Studienabschluss nostrifiziert werden? »
Ist die Nostrifizierung Voraussetzung für die Aufnahme eines weiterführenden Studiums? »
Kann die Nostrifizierung an jeder beliebigen österreichischen Universität beantragt werden? »
Wie verläuft das Nostrifizierungsverfahren? »
Welche Nachweise sind vorzulegen und welche Unterlagen sind einzureichen? »
Ist die Nostrifizierung mit Kosten verbunden? »
Wo ist die Nostrifizierung gesetzlich geregelt? »
An wen kann ich mich wenden? »
Was ist die Nostrifizierung?
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums.
Kann jeder ausländische Studienabschluss nostrifiziert werden?
Nein. Die Antragstellung setzt daher immer den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin oder des Antragstellers zwingend erforderlich ist. Dass die Nostrifizierung zwingend erforderlich ist, muss sich aus einer Rechtsvorschrift ergeben. Der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes oder eines in Aussicht gestellten Arbeitsplatzes ist für die Nostrifizierung irrelevant und wird bei der Prüfung des Antrages nicht berücksichtigt.
Ist die Nostrifizierung Voraussetzung für die Aufnahme eines weiterführenden Studiums?
Nein. Für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium ist eine Nostrifizierung nicht notwendig.
Kann die Nostrifizierung an jeder beliebigen österreichischen Universität beantragt werden?
Nein. Ein Antrag auf Nostrifizierung kann immer nur an einer Universität gestellt werden, an der ein dem abgeschlossenen Auslandsstudium entsprechendes Studium eingerichtet ist.
Wie verläuft das Nostrifizierungsverfahren?
Das Ermittlungsverfahren wird an der Universität Innsbruck nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen von der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter durchgeführt. Diese oder dieser prüft unter Berücksichtigung des Curriculums bzw. des Studienplans, welches bzw. welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt, ob das ausländische Studium in Bezug auf das Ergebnis der Gesamtausbildung gleichwertig ist. Maßgebende Kriterien dieser Überprüfung sind Inhalt, Umfang und Anforderungen jenes österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Hierbei ist auch eine stichprobenartige Überprüfung der Kenntnisse in einzelnen Fächern bzw. Modulen zulässig.Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, werden der Antragstellerin oder dem Antragsteller von der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter die Ablegung von Prüfungen und/oder die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit per Bescheid vorgeschrieben. Im Bescheid wird eine angemessene Frist für die Ablegung dieser Ergänzungen festgelegt. Während dieser Frist wird die Antragstellerin oder der Antragsteller an der Universität Innsbruck als außerordentliche Studierende oder als außerordentlicher Studierender zum Studium zugelassen. Die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter spricht die Nostrifizierung mit Bescheid aus. Im Bescheid wird festgelegt,
- welchem österreichischen Studienabschluss der ausländische Studienabschluss entspricht und
- welchen österreichischen akademischen Grad die Antragstellerin oder der Antragsteller an Stelle des ausländischen akademischen Grades auf Grund der Nostrifizierung führen darf.
Die Bescheidausfertigung wird auf der Urkunde, die als Nachweis des ausländischen Studienabschlusses vorgelegt wurde, vermerkt.
Welche Nachweise sind vorzulegen und welche Unterlagen sind einzureichen?
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Ein formloser Antrag, in dem das dem absolvierten ausländischen Studium vergleichbare inländische Studium und der angestrebte inländische akademische Grad bezeichnet werden;
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ein kurzer Lebenslauf;
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eine Erklärung, dass die Nostrifizierung an keiner anderen österreichischen Universität beantragt wurde. Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung an einer anderen Universität einzubringen;
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Reisepass;
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Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist;
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Nachweis über die Staatsangehörigkeit;
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Nachweis, dass die Qualität der ausländischen Hochschule/Universität mit der Qualität einer österreichischen Hochschule/Universität vergleichbar ist.
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Nachweise über die an der ausländischen Hochschule/Universität abgelegten Studien (z. B. Studienplan, Studienbuch, Studienerfolgsnachweise, Zeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten etc.);
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die Originalurkunde über den ordnungsgemäßen Abschluss des ausländischen Studiums bzw. die Originalurkunde über die Verleihung des ausländischen akademischen Grades.
- Vorinformation: Bei Zulassung ist es zwingend notwendig einen Deutschnachweis Niveau B2 vorzulegen.
Alle Dokumente sind im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen. Fremdsprachigen Urkunden sind autorisierte Übersetzungen (von österreichischen gerichtlich beeideten Übersetzerinnen bzw. Übersetzern) beizuschließen. Die Urkunden über den Studienabschluss bzw. die Verleihung des akademischen Grades sind im Original vorzulegen (vgl. Punkt 9).
Ist die Nostrifizierung mit Kosten verbunden?
Ja. Im Rahmen der Antragstellung ist eine einmalige Nostrifizierungstaxe in der Höhe von € 150,-- im Voraus zu entrichten. Wird die Ablegung von Prüfungen und/oder die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit vorgeschrieben, so ist bis zur vollständigen Ablegung derselben der Studienbeitrag zu entrichten. Wird der Antrag abgewiesen oder von der Antragstellerin oder vom Antragsteller zurückgezogen, verfällt die Nostrifizierungstaxe und kann nicht mehr rückerstattet werden.
Wo ist die Nostrifizierung gesetzlich geregelt?
- § 90 Universitätsgesetz 2002,
- §§ 26, 27, 28 Satzung der Universität Innsbruck, Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“.
An wen kann ich mich wenden?
Sandra Pilser Fakultäten Servicestelle Prüfungsreferat Standort Innrain 52d Tel.: +43 (0) 512/507-37028 Fax: +43 (0) 512/507-37093 E-Mail: Sandra.Pilser@uibk.ac.at |
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