Bachelorstudium Slawistik - Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Ab dem Wintersemester 2009/2010 darf eine Zulassung zu diesem Studium darf nicht mehr erfolgen.
Fakultät | Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Bakk. phil. |
Studienkennzahl | C 033 651 |
Studienplan | Informationen zum Studienplan * |
* Informationen zum Studienplan (2002W)
- Mitteilungsblatt vom 13.06.2002, 45. Stück, Nr. 467
- Anerkennungsverordnung (Mitteilungsblatt vom 19.02.2003, 15. Stück, Nr. 151)
- Umwandlung bzw. Auflassung ordentlicher Studien (Mitteilungsblatt vom 29.04.2009, 92. Stück, Nr. 285)
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. ECTS-Einstufungstabelle) »
Bei der ECTS-Einstufungstabelle handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die ECTS-Einstufungstabelle wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
50,3 | |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
29,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
13,7 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
6,7 | ||
mit Erfolg teilgenommen |
Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist | 0,1 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
|||
ohne Erfolg teilgenommen |
Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist |
Quelle: Studienjahr 2015/2016
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
Formulare
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
Links
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Herlmut Weinberger
Studiendekan
Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Pisek