Studieninformationen aus dem Prüfungsreferat
pruefungsreferat@uibk.ac.at |
Inhaltsverzeichnis
Fristenregelung für sämtliche Studien
Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (UHStat2)
Einreichung der Dissertationen
Fristenregelung für sämtliche Studien
Bachelorstudium mit kommissioneller Abschlussprüfung
Falls laut Curriculum/Studienplan eine kommissionelle Abschlussprüfung vorgesehen ist, müssen folgenden Fristen beachtet werden:
1. Spätestens 2 Monate vor der kommissionellen Abschlussprüfung müssen folgende Unterlagen im Prüfungsreferat eingereicht werden:
- das vollständig ausgefüllte Prüfungsprotokoll
- die Bestätigung des Studienerfolges
- gegebenenfalls Anerkennungsbescheide
2. Spätestens 1 Monat vor der Abhaltung der kommissionellen Abschlussprüfung muss der Termin dieser Prüfung im Prüfungsreferat bekannt gegeben werden.
Damit die Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung vom Prüfungsreferat entgegengenommen werden kann, muss der erste Teil des Bachelorstudiums (Prüfungsprotokoll/Bestätigung des Studienerfolges) kontrolliert und vom zuständigen Organ unterzeichnet sein. Der Prüfungstermin für die kommissionelle Abschlussprüfung muss von der/dem Studierenden selbst mit dem Prüfungssenat vereinbart werden.
3. Spätestens 2 Wochen vor der Abhaltung der kommissionellen Abschlussprüfung wird der Prüfungstermin der/dem Studierenden vom Prüfungsreferat via E-Mail bestätigt (sofern die Anmeldungsvoraussetzungen ordnungsgemäß nachgewiesen worden sind.)
Diplom-/Masterstudien ohne kommssioneller Abschlussprüfung/Verteidung der Masterarbeit (Defensio)
Bitte beachten Sie, dass die Beurteilerin/der Beurteiler ab der Einreichung der Diplom-/Masterarbeit bis zu 2 Monate Zeit hat, diese zu beurteilen. Um das Diplom-/Masterstudium abschließen zu können, müssen dem Prüfungsreferat folgende Unterlagen vorliegen:
- das vollständig ausgefüllte Prüfungsprotokoll
- die Bestätigung des Studienerfolges
- die positive Beurteilung der Diplom-/Masterarbeit
- gegebenenfalls Anerkennungsbescheide
Diplom-/Masterstudien mit kommissioneller Abschlussprüfung/Verteidigung der Masterarbeit (Defensio)
1. Spätestens 2 Monate vor der kommissionellen Abschlussprüfung bzw. vor der Verteidigung der Masterarbeit müssen folgende Unterlagen im Prüfungsreferat eingereicht werden:
- das vollständig ausgefüllte Prüfungsprotokoll
- die Bestätigung des Studienerfolges
- gegebenenfalls Anerkennungsbescheide
2. Spätestens 1 Monat vor der Abhaltung der kommissionellen Abschlussprüfung/Verteidigung der Masterarbeit (Defensio) muss der Termin dieser Prüfung im Prüfungsreferat bekannt gegeben werden.
Damit die Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung/Verteidigung der Masterarbeit (Defensio) vom Prüfungsreferat entgegengenommen werden kann, muss u.a. die schriftliche positive Beurteilung der Diplom-/Masterarbeit vorliegen, sowie die Zuordnung aller Prüfungen erfolgt sein (bearbeitetes Prüfungsprotokoll durch das Prüfungsreferat). Anschließend können Sie im Prüfungsreferat das Formular "Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung bzw. zur Verteidigung der Masterarbeit – Defensio" anfordern. Der Prüfungstermin für die kommissionelle Abschlussprüfung/Verteidigung der Masterarbeit (Defensio) muss von der/dem Studierenden selbst mit dem Prüfungssenat vereinbart werden.
3. Spätestens 2 Wochen vor der Abhaltung der kommissionellen Abschlussprüfung/Verteidigung der Masterarbeit (Defensio) wird der Prüfungstermin der/dem Studierenden vom Prüfungsreferat via E-Mail bestätigt (sofern die Anmeldungsvoraussetzungen ordnungsgemäß nachgewiesen worden sind.)
1. Spätestens 1 Monat vor dem Rigorosum/der Verteidigung der Dissertation müssen die schriftlichen Beurteilungen/Gutachten sowie der geplante Termin des Rigorosums/der Verteidigung der Dissertation dem Prüfungsreferat vorliegen. (Der Prüfungstermin muss von der/dem Studierenden selbst mit dem Prüfungssenat vereinbart werden.)
Hinweis: Die gesetzliche Frist zur Beurteilung/Begutachtung der Dissertation beträgt 3 Monate, kann aber durchaus auch in einem kürzeren Zeitraum erfolgen. In ihrem eigenen Interesse werden die Studierenden gebeten, ihre Terminplanung in Absprache mit den Beurteiler/innen so zu koordinieren, dass die schriftlichen Beurteilungen/Gutachten bis spätestens 1 Monat vor dem Rigorosum/der Verteidigung der Dissertation im Prüfungsreferate einlangen.
2. Spätestens 2 Wochen vor der Abhaltung des Rigorosums/der Verteidigung der Dissertation wird der Prüfungstermin der Studierenden vom Prüfungsreferat via E-Mail bestätigt (sofern die Anmeldungsvoraussetzungen nachgewiesen worden sind).
Anmeldungen zu 3. / 4. Wiederholungen
Wiederholungen sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin im Prüfungsreferat bekannt zu geben.
Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (UHStat2)
Das Erhebungsformular UHStat2 dient der statistischen Erfassung von studienbezogenen Auslandsaufenthalten während eines ordentlichen Studiums an einer öffentlichen Universität oder Privatuniversität. Die Ergebnisse dieser Erhebungen liefern wichtige Indikatoren zur Mobilität von Studierenden und dienen in weiterer Folge als Planungsgrundlage für regionale, nationale und auch internationale Bildungspolitik.
Alle Studierenden, die ein ordentliches Studium an der Universität Innsbruck abschließen, müssen das Formular "Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (UHStat2") ausfüllen:
LFU:online > Meine Formulare > Neuer Antrag
Wichtig: Beachten Sie, dass wir Abschlussdokumente erst übergeben können, wenn das Formular ausgefüllt wurde!
Gemeinsame Studien der Universität Innsbruck und der UMIT TIROL
Das Erhebungsformular UHStat2 muss einmal für die öffentliche Universität (UC - Universität Innsbruck) UND einmal für die Privatuniversität (UP003 - UMIT, Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik, Technik Hall/Tirol) ausgefüllt werden:
https://www.statistik.at/uhstat2/
Nach erfolgreicher Eingabe der elektronischen Formulare werden Bestätigungen im PDF-Format zum Ausdrucken übermittelt.
Wichtig: Bitte reichen Sie die Bestätigungen in Ihrem Prüfungsreferat ein und beachten Sie, dass wir Abschlussdokumente erst danach übergeben können!
Gesetzliche Grundlagen: Bildungsdokumentationsgesetz § 9 Abs. 6
Einreichung der Dissertationen (Ablauf bis 31.10.2023)
Anmeldung der Dissertation
Das Formular „Anmeldung der Dissertation“ ist vor Beginn der Bearbeitung von dem/der Studierenden entsprechend ausgefüllt und (von den vorgeschlagenen Betreuer/innen) unterschrieben inklusive Exposé im Prüfungsreferat abzugeben.
Einreichung der Dissertation
Die gebundene Dissertation ist in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Die zwei Beurteilungen/Gutachten müssen bis spätestens einen Monat vor dem Rigorosum im Prüfungsreferat einlangen.
Notwendige Dokumente für die Einreichung der Dissertation im Prüfungsreferat
- Formular "Einreichung der Dissertation"
(Aktuelle E-Mailadressen der Gutachter/innen anführen) - Mindestens zwei physische Exemplare der Dissertation (fest gebunden)
Vereinbaren Sie vorab mit dem/der Betreuer/in in welcher Form die Dissertation im Prüfungsreferat einzureichen ist (elektronisch und/oder physisch) und ob zusätzlich zu den zwei verpflichtend abzugebenden physischen Dissertationen, weitere gebundene Exemplare für den den/die Betreuer/in und die Gutachter/innen zur Verfügung zu stellen sind.
Abgabe der elektronischen Fassung
Studierende übermitteln diese an pruefungsreferat@uibk.ac.at
Ist ein Versenden der Datei durch Studierende als Anhang nicht möglich, kann eine Übermittlung über https://fileshare.uibk.ac.at/ erfolgen.
Eingangsbestätigungen von Turnitin und der Upload der Arbeit in der Datenbank der Universitätsbibliothek müssen bei Abgabe der gedruckten Exemplare vorgelegt werden:
Turnitin-Bestätigung (https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/plagiat)
Ausdruck Erfassung österreichischer Dissertationen (https://www.uibk.ac.at/de/ulb/publikationsservices/einreichen-und-publizieren-von-abschlussarbeiten/)
Die mit dem/der Betreuer/in vereinbarte Anzahl der physischen Dissertationen sind dem jeweiligen Prüfungsreferat gebunden (keine Spiralbindung) zu übergeben.
Eingangsbestätigungen von Turnitin und der Upload der Arbeit in der Datenbank der Universitätsbibliothek müssen bei Abgabe der gedruckten Exemplare vorgelegt werden:
Turnitin-Bestätigung (https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/plagiat)
Ausdruck Erfassung österreichischer Dissertationen (https://www.uibk.ac.at/ulb/services/erfassung-wissenschaftlicher-arbeiten)
! Neuer Ablauf Einreichung der Dissteration (gültig ab 1. November 2023) !
Anmeldung zum Modul "Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
Der Prüfungstermin muss von den Studierenden selbst mit dem Prüfungssenat vereinbart werden und spätestens einen Monat vor der Prüfung dem Prüfungsreferat bekannt gegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Anmeldung zum Pflichtmodul "Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)"
Voraussetzungen für die Entgegennahme der Anmeldung:
- Eingang der positiven Beurteilung der Dissertation im Prüfungsreferat.
- Positive Beurteilung aller anderen Module (das ausgefüllte Prüfungsprotokoll im jeweiligen Studienprofil muss vorgelegt werden)
Sind oben genannte Kriterien erfüllt, wird der Termin zwei Wochen vor der kommissionellen Abschlussprüfung via E-Mail bestätigt.
Gesetzliche Grundlage: Gemäß § 86 Abs. 1 und 2 des Universitätsgesetzes 2002 ist jeweils ein Exemplar der Dissertation an die Bibliothek der Universität sowie an die Österreichische Nationalbibliothek zu übermitteln.
Kontakt & Information
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