Lehramts-FAQs

Wann bzw. wie ist die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung möglich?

Für die Zulassung zum Masterstudium wird die Absolvierung eines vierjährigen Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung oder eines Erweiterungsstudiums für Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Lehramtsstudien (an Pädagogischen Hochschulen) UG § 54c.vorausgesetzt. Es können nur die auch im Bachelorstudium gewählten Fächer im Masterstudium angemeldet werden. AbsolventInnen dreijähriger Bachelorstudien Lehramt (z.B. aus einigen Bundesländern in Deutschland) können nur zum vierjährigen Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung zugelassen werden. Informationen zur Zulassung (Unterlagen, Fristen etc.): https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/masterstudium/index.html.de

 

Kann man das Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie im Verbund LehrerInnenbildung WEST studieren?

Nein, das Unterrichtsfach „Psychologie und Philosophie“ kann nicht im Verbund LehrerInnenbildung WEST studiert werden.

An wen kann ich mich bei Fragen zu den Schulpraktika wenden?

Für Fragen zu den Schulpraktika im Lehramt BA/MA ist das Praktikumsbüro an der Fakultät für LehrerInnenbildung zuständig (falls Sie Auskünfte zu den schulpraktischen Anteilen im Diplomstudium Lehramt benötigen, finden Sie Informationen und Kontaktdaten hier). Vielleicht können Ihnen auch die FAQs des Praktikumsbüros weiterhelfen.

Welche Lehrveranstaltungen sollte man im ersten Semester besuchen? Wo erhalte ich weitere Informationen dazu?

Die Empfehlungen für die ersten beiden Semester bzw. der gesamte Studienverlauf für die verschiedenen Unterrichtsfächer inkl. bildungswissenschaftliche Grundlagen sind bei den jeweiligen Kurzprofilen abrufbar: www.uibk.ac.at/studium/angebot/abschluss/#la

Insgesamt sollten Sie in jedem Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von ca. 30 ECTS-AP absolvieren.

Wo kann ich mich über die Anerkennung von bereits erfolgreich absolvierten Studienleistungen, z.B. an einer anderen Fakultät, aus einem anderen Studium informieren? Wo erhalte ich die für Anerkennungen notwendigen Formulare und Unterlagen?

Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen im Lehramt erhalten Sie auf dieser Webseite: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/anerkennungen.html

Die Formulare erhalten Sie im Bereich Formulare bei den Kurzprofilen der einzelnen Unterrichtsfächer: www.uibk.ac.at/studium/angebot/abschluss/#la

Wann/wie kann ich um Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ansuchen?

Eine Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist erst mit absolviertem vierjährigem Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung möglich.

  1. Für AbsolventInnen eines Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung an der Universität Innsbruck/im Verbund LB-WEST: es genügt, dass Sie sich online zum Masterstudium in Ihren Fächern in lfu:online bewerben.
  2. Für AbsolventInnen eines Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung aus anderen Verbünden: Nachdem Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben können Sie sich online zum Masterstudium bewerben: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/uf-sekundaerstufe/start/ Dabei werden neben den persönlichen Daten auch Dokumente hochgeladen. Es müssen die gleichen Fächer wie im Bachelorstudium gewählt werden. Zur persönlichen Einschreibung müssen angehende Studierende während der Zulassungsfrist mit der Mitteilung über das gewählte Studium und den benötigten Dokumenten im Original in die Studienabteilung kommen. Der Ablauf und die benötigten Unterlagen sind auf dieser Webseite genauer beschrieben https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/masterstudium/index.html.de

Studieninteressent*innen die ein dreijähriges Bachelorstudium Lehramt, z.B. in Deutschland, abgeschlossen haben können nicht zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung zugelassen werden. Dieses Studium setzt ein vierjähriges Bachelorstudium voraus. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an lehramt@uibk.ac.at

Studieninteressent*innen die ein dreijähriges Bachelorstudium für Hauptschulen oder NMS absolviert haben müssen vor Zulassung zum Masterstudium ein Erweiterungsstudium absolvieren. Informationen dazu erhalten Sie hier https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/ba-ma-lehramt/erweiterungsstudium_nms.html.de

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter*innen der Studienabteilung https://www.uibk.ac.at/studienabteilung/index.html.de oder an lehramt@uibk.ac.at

Wie werden im Rahmen eines anderen Studiums oder an einer anderen Universität abgelegte Prüfungen für ein Lehramtsstudium angerechnet? Wie kann ein im Ausland abgeschlossenes Studiums in angerechnet werden?

Informationen zur Anerkennung von im Rahmen eines anderen Studiums oder an einer anderen Universität abgelegten Prüfungen finden Sie auf dieser Webseite: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/anerkennungen.html

Die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums nennt man „Nostrifizierung“. Weitere Informationen finden Sie hier: www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/nostrifizierung/nostrifizierungen.html

Kann ich mit einem abgeschlossenen 3-jährigem Bachelorstudium Lehramt (z.B. in Deutschland) zum Masterstudium Lehramt zugelassen werden?

AbsolventInnen eines 3-jährigen Bachelorstudiums Lehramt (z.B. an einer deutschen Universität) können nicht zum Masterstudium Lehramt zugelassen werden.

Das Bachelor-/Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung in Österreich bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der allgemeinbildenden Fächer an den Schulen der Sekundarstufe aus. Es umfasst ein 4-jähriges Bachelorstudium und ein daran anschließendes 2-jähriges Masterstudium. Sie können an der Universität Innsbruck, bzw. im Verbund LehrerInnenbildung WEST, ein Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung anmelden und sich bereits positiv absolvierte Lehrveranstaltungen anerkennen lassen. Die Aufnahme in das 4-jährige Bachelorstudium an der Universität Innsbruck ist ohne Absolvierung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens möglich. Die Studienbeauftragten (Fach 1, Fach 2/Spezialisierung, bildungswissenschaftliche Grundlagen) müssen dann ein Anerkennungsverfahren durchführen. Über das Anerkennungsprozedere im Bachelorstudium Lehramt, Kontaktinformationen und Formulare informiert folgendes Informationsblatt (pdf).

Mit absolviertem 4-jährigen Bachelorstudium ist eine Zulassung zum Masterstudium Lehramt möglich.

Ich möchte gerne ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung studieren, das/die an der Universität Innsbruck, bzw. im Verbund LehrerInnenbildung WEST nicht angeboten wird. Kann ich das Unterrichtsfach/die Spezialisierung an einer anderen Hochschule/in einem anderen Verbund studieren (mitbelegen)?

Eine Mitbelegung von ganzen Unterrichtsfächern/Spezialisierungen an anderen Universitäten/Pädagogischen Hochschulen ist nicht möglich. Sie können aber einzelne Lehrveranstaltungen, die an der Universität Innsbruck bzw. im Verbund LB-WEST nicht angeboten werden auch an anderen Universitäten/Pädagogischen Hochschulen absolvieren. Bitte kontaktieren Sie die zuständigen Stellen an der jeweiligen Hochschule.

Wenn Sie an einer anderen Hochschule zugelassen sind und Lehrveranstaltungen an der Universität Innsbruck mitbelegen möchten füllen Sie bitte folgendes Mitbelegungsformular aus: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/formulare-merkblaetter/antrag-auf-mitbelegung.pdf

Welche Fristen sind für die Anmeldungen zum Studium bzw. zu den Lehrveranstaltungen einzuhalten und wo finde ich diese?

Fristen für die Anmeldung zum Studium, Vorlesungszeiträumen, Nachfristen, … finden Sie unter diesem Link: www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#Termine

Die Anmeldungsfristen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfahren Sie bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis (lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home); am Seitenende finden Sie die Termine der Lehrveranstaltung und ganz unten rechts den Anmeldebutton mit Anmeldefristen.

Wo erhalte ich Informationen zum Auslaufen des Unterrichtspraktikums und dem neuen Lehrerdienstrecht?

Informationsblatt Übergang Unterrichtspraktikum und Induktionsphase (Stand 18.1.2018, pdf)

Die Gewerkschaft bietet ein Service zur Berechnung des zu erwartenden Einkommens bei Option altes/neues Lehrerdienstrecht an: Mag. Matthias Hofer (Vorsitzender des Fachausschusses AHS in Tirol ) unter E-Mail mhofer161073@gmail.com.

Informationen gibt es auch unter www.oepu4u.at/wp-content/uploads/2015/08/LDR-Neu-29082015.pdf.

Kann man mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium auch in Deutschland unterrichten?

Bitte kontaktieren Sie das jeweils zustände Kultus-/Bildungsministerium in Ihrem Bundesland, da die Regelung den jeweiligen Ländern unterliegt.

Ist ein Studienbeginn auch im Sommersemester möglich?

Im Sommersemester ist die Aufnahme eines Lehramtsstudiums nur möglich, wenn Sie entweder ein Aufnahmeverfahren zu einem Lehramtsstudium in Österreich positiv absolviert haben oder bereits einmal zum Lehramtsstudium an einer österreichischen Universität oder einer Pädagogischen Hochschule zugelassen waren.

In einigen Unterrichtsfächern ist die Aufnahme eines Lehramtsstudiums im Sommersemester eher schwierig, da nicht immer alle Lehrveranstaltungen angeboten werden können. Es kann außerdem sein, dass Lehrveranstaltungen im Sommersemester die Kenntnisse aus Lehrveranstaltungen des Wintersemesters voraussetzen.

Ich würde gerne ein Erweiterungsstudium (drittes Unterrichtsfach) studieren und bräuchte Informationen dazu.

Beginnend mit dem Studienjahr 2015/16 gibt es die Möglichkeit, ein Erweiterungsstudium („Erweiterungsfach“) zu inskribieren. Das heißt, man kann ein zusätzliches Unterrichtsfach studieren, braucht dafür aber kein neues Lehramtsstudium zu eröffnen. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn man

  • ein drittes (oder mehr) Unterrichtsfach parallel zu einem universitären Diplomstudium Lehramt oder einem BA/MA-Studium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung studieren möchte;

  • bereits ein Lehramtsstudium (Diplomstudium Lehramt oder BA/MA-Studium Lehramt Sek. Allgemeinbildung oder ein dreijährigem Bachelorstudium für die NMS) abgeschlossen hat und noch ein weiteres Unterrichtsfach studieren möchte.

Nicht möglich ist die Anmeldung eines Erweiterungsstudiums UG §54b z.B. bei absolvierten Studien der Sekundarstufe Berufsbildung, eines Quereinstiegs zum Lehramtsstudium oder nicht in Österreich belegten/absolvierten Lehramtsstudien.

Das Erweiterungsstudium wird wie ein normales Studium gehandhabt. Es ist während der vorgegebenen Fristen anzumelden und jederzeit schließbar. Das Erweiterungsfach beinhaltet alle fachlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen des jeweiligen Unterrichtsfachs laut Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium (AbsolventInnen eines dreijährigen Bachelorstudiums für die HS/MS benötigen nur das Bachelor-Erweiterungsstudium!). Eine Masterarbeit ist nicht zu schreiben. Für ein erfolgreich abgeschlossenes Erweiterungsfach wird ein Zeugnis ausgestellt, man erhält aber keinen zusätzlichen Titel. Das Erweiterungsstudium setzt ein bereits absolviertes universitäres Lehramtsstudium voraus, um abgeschlossen werden zu können. Der/Die Absolvent/in eines Erweiterungsstudiums erweitert entweder ein Diplomstudium Lehramt oder ein Bachelor/Masterstudium Lehramt und die damit erworbene Berufsbefähigung. Beachten Sie dies auch unbedingt bei der Wahl des Erweiterungsstudiums zu einem Diplomstudium (falls das Fach nicht an höheren Schulen angeboten wird)!

Informationsseite zum Erweiterungs­studium (3. Fach, UG §54b)

Welche Unterrichtsfächer können mit dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik kombiniert werden?

Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik ist kein Lehramtsstudium und kann daher nicht mit einem Unterrichtsfach kombiniert werden. Voraussetzung für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik ist ein Bachelorstudium in Wirtschaftswissenschaften.

Weitere Informationen erhalten Sie über das Kurzprofil des Masterstudiums www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-wirtschaftspaedagogik bzw. unter der Mailadresse master-wipaed@uibk.ac.at

Welche Berufschancen bieten die einzelnen Unterrichtsfächer?

Wie läuft das Schulpraktikum ab?

Alle notwendigen Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier.

Kann im Lehramtsstudium eines der beiden Unterrichtsfächer gewechselt werden und welche Konsequenzen hat das?

Ja, ein Wechsel der Unterrichtsfächer ist in den Einschreibungszeiträumen möglich. Mögliche Konsequenzen sind allerdings der Verlust der Studienbeihilfe, Familienbeihilfe etc. - für weitere Informationen siehe FAQ "Wo erhalte ich Informationen zu Familienbeihilfe und Studienbeihilfe?".

An wen kann ich mich bei Motivationsproblemen, Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst etc. wenden?

Bei Motivationsproblemen, Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst und psychischen Problemen bietet die Psychologische Beratungsstelle für Studierende kostenlose Beratung und Betreuung an.

Wo erhalte ich Informationen zu Familienbeihilfe und Studienbeihilfe?

Informationen zu Stipendium und Familienbeihilfe finden Sie in der Sozialbroschüre der ÖH oder Sie wenden sich direkt an die Stipendienstelle Innsbruck, Tel. 0512 / 57 33 70 , oder an das für Sie zuständige Finanzamt.

Wo erhalte ich Informationen zur ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung?

Informationen über den Versicherungsschutz finden Sie in der Sozialbroschüre der ÖH.

Wie erfolgt die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen im Verbund LehrerInnenbildung WEST?

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt für alle Lehrveranstaltungen in lfu:online (über das Vorlesungsverzeichnis). Ausnahme: Nur bei den Lehrveranstaltungen die von der Universität Mozarteum angeboten werden ist eine Anmeldung in moz.online notwendig!

 

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