Studieren mit Kind
Studierende, die ein Kind erwarten, eigene Kinder bzw. nahe Angehörigen pflegen, können sich für höchstens 2 Semester je nach Anlassfall beurlauben lassen:
- Schwangerschaft (Nachweis durch Mutter-Kind Pass oder fachärztliche Bestätigung)
- Pflege eigener Kinder (Nachweis durch Geburtsurkunde des Kindes sowie Meldebestätigung über gemeinsamen Haushalt)
- notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen (Nachweis durch fachärztliche Bestätigung sowie Meldebestätigung über gemeinsamen Haushalt)
Wichtig: An der Universität Innsbruck muss das Ansuchen bis zum Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung beantragt wird, eingebracht werden (01.10. bzw. 01.03.)! Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) ist jedenfalls zu entrichten. Während der Beurlaubung können keine Prüfungen abgelegt und schriftlichen Arbeiten (z.B. Bachelor-, Diplomarbeiten, Dissertationen) beurteilt werden.
Der Antrag kann über das Studierendenportal LFU:online unter "Posteingang" sowie direkt im Referat für Studienabteilung eingebracht werden. Weitere Informationen und den Antrag erhalten Sie in der Studienabteilung.
Falls Sie die vorgesehene Studienzeit eines Bachelor- oder Masterstudiums, eines Doktoratsstudiums oder eines Studienabschnitts eines Diplomstudiums um mehr als zwei Semester überschreiten, ist für jedes weitere Semester ein Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro zu entrichten.
Eine Schwangerschaft oder die Betreuung eines Kindes werden unter anderen als Erlassgründe anerkannt. Detaillierte Informationen erteilt Ihnen die Studienabteilung.
Link: Infos zum Erlass und zur Rückerstattung des Studienbeitrags
Ersatzleistung als Kompensation
Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht können Studierende mit nachgewiesenen Betreuungspflichten eine Ersatzleistung als Kompensation für die durch die Betreuungspflicht bedingte erhöhte Abwesenheit mit der Lehrveranstaltungsleitung vereinbaren. Dabei ist von der Lehrveranstaltungsleitung sicherzustellen, dass der Inhalt und die Anforderungen der Lehrveranstaltungen durch die Ersatzleistung nicht beeinträchtigt werden. Auf eine solche Vereinbarung besteht kein Rechtsanspruch. ⇒ Handbuch für Lehrende
Das Familienservice-Büro hat im Rahmen des Audits „hochschuleundfamilie“ eine Liste mit familienfreundlichen Partneruniversitäten erstellt.
Alle Information zu einem Auslandstudium im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes (z.B. Sonderzuschüsse für einen
Erasmus+-Aufenthalt mit Kind) erteilt das International Relations Office der Universität Innsbruck.
Link: Auslandsstudium mit Kind (Familie in der Hochschule e.V.)
- Studienbeihilfe
Für Studierende mit Kind gibt es besondere Regelungen im Rahmen der Studienförderung.
Tipp: Stipendienrechner der ÖH und AK Oberösterreich - Kinderbetreuungszuschuss des Landes Tirol
Studierende mit Hauptwohnsitz in Tirol können für ihre Kinder (bis zum 14. Lebensjahr) um Förderung der Kinderbetreuungskosten ansuchen. Die Fördervoraussetzungen und den Antrag finden Sie auf der Seite des Landes Tirol. - Sozialtopf - Aktion "Gemeinsam Drüberhelfen"
Die Universität hat sich das Ziel gesetzt, ihren Studierenden aus finanziellen Notlagen, die in Folge von Ereignissen eingetreten sind, welche nicht dem/der einzelnen Studierenden zugerechnet werden können, zu helfen.
Genaue Information zum Sozialtopf (berechtigter Personenkreis, Antragsfristen, Auflagen...) wie auch das Formular können Sie auf der Seite der Studienabteilung herunterladen. - ÖH-Fond
Informationen über Förderungen erteilt Ihnen das Sozialreferat der Österreichischen Hochschüler- und Hochschülerinnenschaft.