Informationen zur Parkraumbewirtschaftung für Lehrbeauftragte |
Die Parkanträge für Lehrbeauftragte werden jedes Semester neu vergeben.
Um den semesterweisen, administrativen Ablauf zum Erhalt einer Parkberechtigung für Lehrbeauftragte zu vereinfachen, benutzen Sie bitte beiliegendes Formular.
Bitte beachten Sie:
- Der Parkantrag muss vom zuständigen Fakultätsstudienleiter/In unterschrieben und genehmigt werden.
- Der Parkantrag kann erst nach Genehmigung durch den Fakultätsstudienleiter/In in der Gebäude und Infrastruktur bearbeitet werden.