Einladung von Bewerberinnen zu Bewerbungsgesprächen

 

Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Er­nennungserfordernisse oder Auf­nahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entspre­chen, sind einzuladen.

In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (zB ungewöhnlich große Anzahl an Be­werbungen) kann ausnahmsweise mit Einverständnis des AKG die Anzahl der einzuladenden Bewerberinnen reduziert werden. Gibt der Ar­beitskreis seine Zustimmung, erfolgt die Auswahl der einzuladenden Bewerberinnen in Zu­sammenarbeit mit dem Arbeitskreis anhand einer gemeinsam zu erstellenden Kriterien­liste auf Grundlage des Ausschreibungstextes und der Arbeitsplatz-/Aufgabenbeschreibung.

 

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Empfehlungen von Rektorat und AKG zur Sitzungsorgansiation

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