Wie?
Der AKG agiert selbständig und unabhängig (verfassungsmäßig garantierte Weisungsfreiheit § 42 Abs 3 UG).
Seine Mitglieder unterliegen der Amtsverschwiegenheit (§ 48 UG). Sie dürfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden (Behinderungs- und Benachteiligungsverbot § 42 Abs 3 UG).
Diskretion, Wahrung der Anonymität und die Selbstbestimmung der Personen, die sich an uns wenden, haben für uns oberste Priorität. Der AKG setzt bei Beschwerden sämtliche Schritte oder Maßnahmen nur nach ausdrücklicher Absprache mit den Betroffenen.