Informationen zu COVID-19

Vorzeigen des Zutrittsnachweises

Der Zutritt zur Veranstaltung erfolgt 30 bis 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn (Donnerstag ab 17:45 und Freitag ab 14:00). Bitte zeigen Sie dafür Ihre Zutrittsnachweise am Vorplatz der Theologischen Fakultät (Karl-Rahner-Platz) bei einer der vier Ansprechpersonen vor:

  • unterzeichnete Bestätigung der Unterweisung (siehe Sicherheitsmaßnahmen COVID-19 unterhalb)
  • einen negativen Antigen-Test von einer anerkannten öffentlichen Testmöglichkeit (z.B. Ärzte, Apotheken, Teststraßen) und bei Möglichkeit vom Veranstaltungstag. Personen, die einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können (geimpft oder genesen), sind je nach Nachweis für unterschiedliche Zeiträume von dieser Testpflicht befreit. Bei Möglichkeit würden wir aber auch geimpfte und genesene Personen um das Vorzeigen eines negativen Antigen-Tests bitten, damit es für alle eine entspannte Veranstaltung wird.

Nahe Testmöglichkeiten ohne Anmeldung mit schnellem Ergebnis

  • WKO, Wilhelm-Greil-Straße, von 8 bis 19 Uhr geöffnet; Anmeldung mit Ausweis und E-Card, Ergebnis nach ca. 30 Minuten als SMS oder Ausdruck
  • Kaufhaus Tyrol, Maria-Theresien-Straße 31, von 8 bis 18:45 Uhr geöffnet; Ergebnis nach ca. 15 Minuten als Ausdruck
  • Sillpark, Museumstraße 38, von 8 bis 18 Uhr geöffnet; Anmeldung mit Ausweis und E-Card, Ergebnis nach 10 als Ausdruck
  • Campus Innrain (Container vor Hauptgebäude), Do jeweils von 16:00-18:00 Uhr; Für Universitätsangehörige (Mitarbeiter:innen & Studierende), Registrierung vor Ort mit Uni-Mail-Adresse, Ergebnis als SMS und E-Mail

Informationen für das Betreten der Einrichtung

Grundsätzlich sind die bestehenden Schutzmaßnahmen (personenbezogene, organisatorische und technische) in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit der Universität Innsbruck einzuhalten und umzusetzen (z.B. Sicherheitsvorkehrungen und Hygienevorschriften usw.)!

Aufgrund besonderer Umstände müssen nun zusätzlich folgende Regeln für das Verhalten im Bereich der Universität Innsbruck eingehalten werden:

  1. Vermeidung von Aufstauungen beim Eintreffen und Einhaltung der Abstandsvorgaben:
    Die Räumlichkeiten der Universität sind laut Öffnungszeiten zugänglich. Unter Berücksichtigung der Anzahl und der organisatorischen Möglichkeiten ist darauf zu achten, dass im Eingangsbereich die Abstandsvorgaben eingehalten und Stauungen vermieden werden.
  2. Das Tragen von einer FFP2-Maske ist ab dem Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes verpflichtend. Die FFP2-Maske muss während der gesamten Veranstaltung getragen werden, auch am Sitzplatz. Richtiges An- und Ablegen von Masken: Händehygiene; die Befestigungsbänder über die Ohren bzw. den Kopf legen ohne die Maske zu berühren; Nasenbügel durch andrücken am Nasenrücken anpassen; Maske nur an den Befestigungsbändern anfassen und ablegen, Händehygiene nach dem Ablegen der Maske.
  3. Verkehrsflächen:
    Nach Beendigung der Veranstaltung/Besprechung etc. ist das Universitätsgebäude unter Einhaltung der Abstandsregeln schnellst möglich zu verlassen.
  4. Lifte nur einzeln bzw. große Lifte zu zweit nutzen (FFP2-Maskenpflicht), wenn möglich sollen hauptsächlich die Treppenhäuser benützt werden.
  5. Bedachtes Berühren von allgemeinen Flächen (z.B: Liftpaneel, Geländer, Türklinken)
  6. Umsetzung der Händehygiene: Hände mind. 20 bis 30 Sekunden regelmäßig und gründlich mit Seife waschen; evt. Verwendung von Handschutz
  7. Händekontakt vermeiden (Händeschütteln oder Umarmungen)
  8. Augen, Nase und Mund nicht berühren
  9. Atemhygiene einhalten (Husten und Niesen in die eigene Armbeuge bzw. in Einwegtaschentücher, welche sofort nach Gebrauch entsorgt werden müssen)
  10. Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet

 

Bei Anzeichen einer COVID-19 Erkrankung bleiben Sie bitte daheim und nehmen nicht an der Veranstaltung teil.

 

An COVID-19 erkrankte Personen bzw. Personen bei denen ein Verdacht auf eine COVID 19 Erkrankung besteht, sind angehalten bei positiver Testung sofort den Veranstalter (Humortagung2021@uibk.ac.at) bzw. die Universität Innsbruck (corona@uibk.ac.at, Telefon: 0512 507 2007) und die Arbeitsmedizinerin der Universität Innsbruck (arbeitsmedizin@uibk.ac.at, Telefon 0512 507 21006) zu informieren.

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