Universität Innsbruck

Überblick

Antworten der wahlwerbenden Parteien auf die IFÖ-Anfrage zur Nationalratswahl 2019.

Alle Fragen und Antworten; einzeln: ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, JETZT, GRÜNE, DA, Planetarier

Die IFÖ-Anfrage vom 18. Juli 2019 lesen Sie hier.


 

                                                        Fragen

                                                          Österreichische  Volkspartei (ÖVP)
                                                              Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)                                                            Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ)                                                                  NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum                                                                 Jetzt - Liste Pilz                                                              Die Grünen – Die Grüne Alternative (Grüne)                                                            Demokratische Alternative – Die DA                                                             Jede Stimme GILT                                                               Die Planetarier
1 Mit der Verabschiedung der „Agenda 2030“ sichert Österreich eine kontinuierli­che Arbeit an nachhaltiger Entwicklung zu, die auch ein zentrales Thema von Bildung ist. In acht der 17 Entwicklungsziele wer­den aus­drücklich Menschen mit Behinde­rung adressiert. Wie stellen Sie einen umfassenden Dis­kurs sicher, um Bildung im Rahmen von bzw. als Praxis nachhaltiger Entwicklung zu schärfen und diese so verstandenen Bildungsprozesse an allen Schulformen zu etablieren?

Allgemeine Antwort per E-Mail (Fragen übergreifend), nachgereicht am 18.09.2019:

Als Volkspartei setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder - insbesondere Kinder mit Behinderung - die Unterstützung erhalten, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Dabei ist die individuelle Förderung im Bildungsbereich eine unserer zentralen Forderungen. Das Kind muss im Fokus stehen! Besonders bei Kindern mit Behinderung ist es wichtig, gemeinsam mit Eltern, Therapeuten, Pädagogen und die objektive Beratung durch Schulbehörden die optimale Bildungsform für das Kind zu eruieren. Hier gilt es eine besondere Senesibilität an den Tag zu legen. Beispielsweise sollen Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache nicht automatisch Sonderschüler sein, was aber leider oft vorkommt.

Wir sprechen uns für die Wahlfreiheit der Eltern aus. Nach einer eingehenden Beratung sollen schlussendlich die Eltern entscheiden, welche Bildungsform für ihr Kind die beste ist, sprich ob die schulische Betreuung in der Sonderschule oder in integrativer Form in der Regelschule erfolgen soll. Wir wollen daher auch künftig die schulische Inklusion fördern. Gleichzeitig aber auch die Sonderschulen erhalten, damit die Eltern eben diese Wahlfreiheit für ihr Kind haben, wenn der inklusive Unterricht nicht die beste Möglichkeit der individuellen Förderung bietet.

Die Auseinandersetzung mit diesem breiten und sensiblen Feld ist sehr wichtig. Um die Qualität sicherzustellen und zu verbessern ist eine Weiterentwicklung des Inklusionsbegriffs notwendig.

Die SPÖ tritt für die Verankerung und den Ausbau eines inklusiven Schulsystems ein. Diese Forderung wird seit Jahren vertreten und sozialdemokratische Bildungsministe­rinnen haben die Etablierung der Modellre­gionen initiiert und vorangetrieben. Es gibt aber noch immer sehr viel zu tun. Uns ist dieses Thema ein großes Anliegen und wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass inklusive Schule flächendeckend und in hoher pädagogischer Qualität Realität wird. Nur so kann es eine Schule geben, die Chancengerechtigkeit für alle Kinder tat­sächlich garantiert.

Allgemeine Antwort per E-Mail (Fragen übergreifend):

Es soll weiterhin das Angebot von Sonder­schulklassen und Sonderpädagogischen Zentren geben, um den Eltern in besonders schwierigen Fällen die notwendige Wahl­freiheit zu geben.
So wie wir es gemeinsam mit der ÖVP im letzten Regierungsprogramm verankert ha­ben, ist es nach wie vor die politische Grundlage der FPÖ: Erhalt und Stärkung des Sonderschulwesens: Präzisierung der Kriterien für Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in anderen Regelschulen, Entwicklung von anschließenden Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. einer standardisierten Abschlussprü­fung für eine Fachausbildung als Vorstufe der Lehrabschlussprüfung), Wiedereinfüh­rung der sonderpädagogischen Ausbil­dung: Ausbildungserfordernisse und Inhal­te im Bereich der Sonderpädagogik definie­ren.
Darüber hinaus haben wir uns stets für die „umgekehrt Inklusion“ und die Erhöhung des SPF eingesetzt“
Siehe auch entsprechend Anträge seitens der FPÖ: Berechtigung sonderpädagogi­scher Schulen, VS- bzw. NMS-Zeugnisse auszustellen Anhebung der SPF-Quote und Erhaltung der Wahlfreiheit
Zu den Modellversuchen muss angemerkt werden, dass bei nähere Betrachtung -spe­ziell bei jenem in Kärnten – diese ein Farce sind. Ein ideologisch motiviertes Projekt am Rücken der Kinder und Eltern. Das ist nicht der Weg der FPÖ, um beeinträchtigte Kinder zu unterstützen!

Als echte Bürger_innenbewegung ist es un­ser Anspruch, partizipative Prozesse aufzu­bauen und zu forcieren. Gerade im Bereich der Bildung braucht es hier auch eine neue Kultur des „Austausches“, des „Voneinan­der Lernens“ und des „Miteinander Ko­operierens“. 

Allgemeine Antwort per E-Mail (Fragen übergreifend):

Da die Partei Jetzt derzeit an ihrem Parteiprogramm schreibt, erlaube ich mir, Ihnen den Link zu unserem Wertekanon zukommen zu lassen:
https://partei.jetzt/partei/jetzt-wertekanon/

Inklusion setzt eine Grundhaltung voraus, die allen Menschen grundsätzlich offen be­gegnet, ihre Würde achtet und ihre positive Entwicklung zum Ziel hat. Diese inklusive Grundhaltung ist Teil der Grünen DNA. Bildung ist eines der wichtigsten gesell­schaftspolitischen Themen. Im institutiona­lisierten Bereich trägt der Staat daher be­sondere Verantwortung, allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Muttersprache, Religion oder einer Behin­derung, Zugang zu Bildung zu ermöglichen und die persönliche Entwicklung zu för­dern. Dazu gehören neben der eingangs ge­nannten Grundhaltung auch die entspre­chende Ausbildung der Lehrkräfte und Be­treuungspersonen im gesamten Bildungsbe­reich von der Elementarpädagogik bis hin zur tertiären und Erwachsenenbildung, die barrierefreie Gestaltung von Bildungsein­richtungen und
Unterrichtsmaterial sowie die Bereitstel­lung ausreichender materieller und perso­neller Ressourcen. Das Thema Inklusion wird von den Grünen als weit über den Bil­dungsbereich hinausgehend verstanden und im gesellschaftlichen Gesamtkontext be­trachtet.
Hier können wir allein schon auf unseren ausgearbeiteten Verfassungsvorschlag ver­weisen, der z.B. ab Artikel 3 Abs. 11 sehr ausführlich auf die Zielsetzung im Bil­dungsbereich eingeht. Allein schon diese verfassungsmäßig verankerte Zielsetzung des Staates – als verbindliche Entwick­lungs-Richtschnur für die Gesetzgebung und exekutive Umsetzung - erlaubt nichts anderes als eine breite Diskussion und Eva­luierung der bestmöglichen Bildungsvor­aussetzungen für ALLE. Insbesondere wenn man auch die übrigen in dem Vorschlag festgehaltenen verbindlichen Werte und Ziele hinsichtlich Gleichbehandlung etc. betrachtet.
Was, undiskutiert, keine Kleinigkeit sein wird - nimmt man die „eierlegende Woll­milchsau“ bzw. mehrdimensionale Quadra­tur des Kreises her, die gerade im Bil­dungsbereich als Herausforderung ansteht. Dazu nachfolgend mehr.

Allgemeine Antwort per E-Mail (Fragen übergreifend):

GILT versteht sich als strikt methodische Partei, behauptet also nicht selbst Proble­me bewerten zu können oder für alle The­men eine Lösung zu haben. Das ist in Wahrheit nicht einmal bei einer Großpartei der Fall, sobald das Thema eine gewisse Komplexität übersteigt. GILT fußt vielmehr auf der Theorie, dass die richtigen Lösun­gen und ihre Bewertung direkt von den Be­troffenen kommen können und sollen.
Die methodischen und technischen Mittel dafür sind eine offene Beteiligungsplatt­form (eine Art Crowdsourcing und Triage von Anliegen und Lösungsvorschlägen) und der Einsatz sogenannter Bürgerparlamen­te. Beides in Verbindung mit diskursiven Entscheidungswerkzeugen (strukturierte Debatte mit kialo.com, Prognosemärkte mit prediki.com, Systemische Abstimmung), die in Kombination viel raschere Aufarbeitung und weniger fehlerbehaftete Beurteilung von Fragen ermöglichen, als der antiquier­te Prozess der herkömmlichen Parteipoli­tik.
Dementsprechend könnte GILT zur Beant­wortung Ihrer Fragen ein repräsentativ ausgelostes Bürgerparlament zu Ihren The­men fachmännisch vorbereiten und durch­führen. Damit lässt sich feststellen, wie ein Mini-Public nach Expertenanhörung bei­der Seiten und nachfolgender Vernunftde­batte zu Ihren Fragen entscheidet. Stellen Sie sich dies wie eine Volksabstimmung im Kleinen vor, aber ohne Populismus, Partei­en Hick-Hack und Propaganda in den Mas­senmedien, oder schlicht Desinteresse man­gels Breitenwirksamkeit Ihres Themas.
HInweis: Ihre Fragen sind derzeit offen ge­stellt. Damit ein Bürgerparlament metho­disch korrekt entscheiden kann, müsste Ihre geschätzte Organisation (oder die Mit­gliedsorganisationen) konkrete Vorschläge formulieren. Sie haben dafür die Expertise, aber wir und wohl auch die politischen Parteien haben diese nicht.
Das Ergebnis des Bürgerparlaments würde - insbesondere im Fall eines Einzugs in den Nationalrat – als demokratisch legitimierte Botschaft verbreitet werden, um die Politik, also die Machthaber in den Parteien, zur Berücksichtigung zu bewegen. Im Ausland haben die Ergebnisse solcher Bürgerparla­mente bereits starken positiven Einfluss auf eine vernünftigere Politik bewiesen, der ab einer gewissen Legitimität unabhängig von der Fallzahl ist. Ein Beispiel für die realpo­litische Stärke eines Bürgerparlaments er­zählen wir in unserer Pressekonferenz zur NRW19 ab Minute 15:03: https://youtu.be/fHOr6uuiQDg?t=900

Die Gesetze müssen wieder einfacher, ver­ständlicher und transparent zugänglich sein. Bitte bindet auch Menschen mit Be­einträchtigung in den Entwicklungsprozess mit ein. Es gibt hier nicht nur viel an Menschlichem zu gewinnen, sondern auch mehr Zusammenhalt in der gesamten Be­völkerung dadurch.
2 Der österreichische Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-BRK stellt in sei­nem zweiten Bericht (2018) fest, dass die Handlungsempfehlungen aus 2013 zum Ar­tikel 24 („Bildung“) nicht implementiert wurden. Dies betrifft u.a. die umfassende Etablierung inklusiver Strukturen auf allen Ebenen des Bildungssystems, die Berück­sichtigung inklusiver Bildung in sämtlichen Lehramtsstudiengängen, deren konsequente Öffnung für Menschen mit Behinderung so­wie die finanzielle Förderung dieser Maß­nahmen. Auf welche Weise werden Sie die struk­turelle Transformation zu einem inklusi­ven Bildungssystem auf allen Ebenen un­terstützen und wie werden Sie den Ab­bau von Barrieren und Diskriminierun­gen sicherstellen? Wir werden selbstverständlich weiterhin alle Maßnahmen unterstützen, die den Ab­bau von Barrieren und Diskriminierungen zum Ziel haben. Die PädagogInnenbildung NEU legt schon jetzt eine Basis für ein grundsächliches Verständnis aller Studie­renden zu Inklusion. Selbstverständlich muss das Masterstudium Sonderpädagogik weiter forciert werden. Hier braucht es eine Evaluierung, ob die Verankerung in den Curricula ausreichend erfolgt ist und ob ggf. eine Nachschärfung notwendig ist.  NEOS stehen prinzipiell für das Ziel der Vollinklusion. Es braucht aber einen realis­tischen Weg dorthin. In einem ersten Schritt fordern wir daher im Zuge der um­gekehrten Inklusion die Öffnung der Son­derschulen für das Regelschulwesen. Die Grünen setzen sich bereit seit Jahr­zehnten auf allen Ebenen für Inklusion ein. Dazu gehört das Recht auf einen geeigne­ten Kindergartenplatz für alle Kinder, die barrierefreie Gestaltung von Bildungsein­richtungen, eine Aus- und Weiterbildung von PädagogInnen, die das Thema Inklusi­on und entsprechende pädagogische Ansät­ze vermittelt, die Abschaffung des Sonder­schulwesens und Einrichtung eines inklusiven Bildungssystems, eine bedarfs­gerechte Finanzierung von Fördermaßnah­men, der Zugang zu Studien für Menschen mit Behinderung, die Bereitstellung von Bildungsassistenz und v.a.m. Wir meinen, dass der Umbau des Bildungs­bereichs - gerade im schulischen Bereich – umfassend erfolgen und verschiedensten Anforderungen Rechnung tragen muss. Zum Beispiel:
Fähigkeiten (Sozialkompetenz, an­gewandte Logik, Analyse und sachliche Kritik – auch Kritik-fä­higkeit etc.) müssen einen ebenso großen Stellenwert erlangen wie Wissen.
Auch Fertigkeiten (handwerkliche Geschicklichkeit, praktische An­wendung etc.) sollen gleicherma­ßen erlernt werden.
Praktisch breit anwendbares Wis­sen und Können soll die 1. Schul­stufe kennzeichnen, eine weitere Spezialisierung soll in der 2. Schulstufe einsetzen (ggf. erst spä­ter anzusetzen – nach dem 5. oder 6. Unterrichtsjahr, da die Rich­tungswahlen oft viel zu früh ab­verlangt werden).
Dem individuell höchst unter­schiedlichen Profil im Hinblick auf Stärken und Schwächen ist bestmöglich Rechnung zu tragen: Wer heute (!) in einem Gebiet über dem Durchschnitt veranlagt ist – und sogar „Lehrender“ (unter Aufsicht) für Schwächere sein kann, kann heute (!) in einem an­deren Bereich unter dem Durch­schnitt liegen und selbst Lernen­der von wiederum „Stärkeren“ auf diesem Gebiet sein. Bei dieser Auffassung von Bildung und Un­terricht finden auch Beeinträch­tigte leichter Platz in einem Ge­samtsystem.
Indem das wir jeden Tag hinschauen müs­sen, indem das wir ein Miteinander einfor­dern und fördern von allen Bevölkerungs­schichten, ebenso von Migranten und Asy­lanten.
Abbau von Vorurteilen ist zwingend not­wendig, ebenso das Leben aller Menschen­rechte. Es ist auch ein integraler Bestand­teil des Miteinanders, dass wir jedem Men­schen auch Menschlichkeit vermitteln kön­nen.
3 Der Anteil derjenigen Schüler*innen, die in Sonderschulklassen unterrichtet werden
(Exklusionsanteil), liegt in Österreich seit Jahren relativ unverändert bei rund 40%. Insgesamt kommt der Abbau des Sonder­schulsystems nur schleppend voran. Für den Pflichtschulbereich zeigen die Zah­len des „Nationalen Bildungsberichts 2018“, dass seit 2008 in Österreich der An­teil der Schüler*innen mit sonderpädagogi­schem Förderbedarf (SPF) sogar gestiegen ist (Förderquote) und damit auch das Risiko von Stigmatisierung und Ausgrenzung auf­grund einer Behinderung. Zwischen einzel­nen Bundesländern bestehen im Hinblick auf die Inklusions-, Exklusions- und För­derquoten zum Teil erhebliche Unterschie­de (z.B. Exklusionsanteil Kärnten: 18%, Wien: 49%). Welche bildungspolitische Strategie ver­folgt Ihre Partei, um in der kommenden Legislaturperiode die Förder- und Segre­gationsquoten weiter zu senken?
Wir wollen eine inklusive Schule für alle Kinder. Die bestehenden Modellregionen sollen weiter ausgebaut werden und zur flä­chendeckenden Umsetzung kommen. Nach diesem Modell wird eine Vollinklusi­on an­gestrebt, in dem Segregation der Vergang­enheit angehört.
Auch der Rechnungshof hat in seinem da­hingehenden Bericht Kritik geübt. NEOS stehen hier für evidenzbasierte Politik. In einem ersten Schritt wollen wir eine Ent­scheidungsgrundlage schaffen auf deren Basis dann ein gemeinsames und einheitli­ches Vorgehen zu definieren wäre. Es ist offensichtlich, dass es hier in den Bundes­ländern sehr unterschiedliche Vergabepra­xen hinsichtlich des SPF gibt. Das Phänomen, wonach seit Jahren sowohl die Integrationsquote (selten ist es echte In­klusion, meist werden Kinder mit sonder­pädagogischem Förderbedarf nur inte­griert) steigt, der Anteil an SchülerInnen in der Sonderschule aber stagniert, ist den Grünen bekannt. Teilweise lässt sich das aus Ressourcensicht nachvollziehen, insbe­sondere, wenn man den überproportionalen Anteil an SchülerInnen mit nicht-deutscher Umgangssprache mit festgestelltem sonder­pädagogischen Förderbedarf betrachtet. Ein erster Schritt ist die Standardisierung der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, um sicherzustellen, dass für alle SchülerInnen gleiche Voraussetzungen gelten. Hierzu gibt es bereits ein umfassen­des Papier des BZIB, das dringend umge­setzt werden muss. Aufgrund der Expertisen in den Modellregionen und des BZIB müs­sen diese auch gehört werden. Eine Offen­sive in der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte kann ebenfalls innerhalb einer Legislaturperiode gestartet werden. Eine Abkehr von den starren Sonderschullehr­plänen hin zu individuellen Lehrplänen er­leichtert es, auf die Bedürfnisse und beson­deren Begabungen der SchülerInnen einzu­gehen. Auch die Tagesbetreuung an Schu­len muss inklusiv gestaltet werden. Die Mit­tel, die für den Ausbau ganztägiger Schulformen bereitstehen, müssen daher an den barrierefreien Ausbau gekoppelt und mehr Mittel für die personelle Ausstattung von inklusiv geführten Betreuungsgruppen bereitgestellt werden. Nicht die Förderquo­te muss gesenkt werden, aber die Segregati­onsquote. Individuelle Förderung muss zum selbstverständlichen Anteil im Unterricht für jedes Kind werden. Siehe oben.
Aber wir meinen auch, dass unser derzeiti­ges Problem im Bildungs- bzw. Gesell­schaftsbereich viel früher einsetzt, als „erst im Bildungsbereich“ selbst (von der Ent­wicklung des Kindes her betrachtet). Da gibt es vieles an Veränderungsbedarf - al­lein schon im Beziehungs- und Familienbe­reich, dort wieder bedingt durch das Ar­beitsumfeld, etc. etc.! Das Bildungssystem kann nicht (schon gar nicht zur Gänze) das abfedern, was aus anderen Problemfeldern und Schieflagen herrührt.
Dieses grundsätzliche Statement geht jetzt über das reine Thema von Förder- und Se­gregationsquoten hinaus, schließt diese zum Teil aber mit ein.
Und diese Problematik wird - leider – auch nicht innerhalb einer Legislaturperiode zu beheben sein.
Wir wollen die Lebensschulen für eine Bes­serung fördern (vor allem unsere, die der Planetarier – Grundsatzprogramm). Bei­spiel Stephen Hawkings (auch er hat über sein Studium hinaus, aktiv mitgewirkt und gearbeitet, auch sehr erfolgreich.)
4 Im „Nationalen Aktionsplan Behinde­rung 2012–2020“ wird die Etablierung von Inklusiven Modellregionen (Steiermark, Kärnten und Tirol) definiert, in denen Maß­nahmen zur Implementierung eines inklusi­ven Schulwesens entwickelt und erprobt werden. Der Aktionsplan sieht vor, dass die Modellregionen bis 2020 auf ganz Öster­reich ausgeweitet werden sollen.  Wie und in welchem zeitlichen Rahmen werden Sie die Erfahrungen aus den Modellregio­nen in eine bundesweite Strategie für ein inklusives Bildungssys­tem integrieren und einen flächende­ckenden Ausbau umsetzen? Es hängt entscheidend von der kommenden Nationalratswahl ab, ob die Sozialdemo­kratie in die Rolle kommt, ministerielle Ver­antwortung für das Bildungsministerium zu übernehmen. Wenn dies der Fall sein sollte, werden die Modellregionen evaluiert und bewährte Konzepte in einem Peer Lear­ning- und Schulentwicklungsprozess ent­sprechend ausgerollt. In der Rolle als Op­positionspartei würden wir selbstverständ­lich weiterhin Druck machen - auf parla­mentarischem und medialem Weg, um hier rasch in Umsetzung zu gelangen.  So schnell wie möglich. Es gibt ausreichend nationale und interna­tionale Erfahrungen mit Inklusion, um mit der flächendeckenden Umsetzung sofort zu beginnen. Diese Erfahrungen sind sehr gut auf die österreichische Situation anwend­bar. Ergebnisse der Evaluierungen aus den Modellregionen sind jedenfalls wertvoll und können in die Entwicklung einfließen. Die Grünen werden sich für eine transpa­rente und klare Strategie einen neuen NAP 2020-2030 einsetzen und Expertenhearings veranstalten. Erfahrungen sind zur Findung von „Best Practice“-Konzepten unersetzbar. Was aber nicht 1:1 bedeutet, dass Modelle fort­geschrieben werden sollten, falls es darum geht, schon den Ansatz der Veränderung weiter zu fassen. Wir denken, es ist ein Treffen zwischen uns Planetariern und Ihnen und dem Bildungs­ministerium zwingend notwendig, ev. unter Einbezug der UN. Wir können diesen Ter­min gerne in die Wege leiten, außer sie wollen den Lead machen.
5 In den Inklusiven Modellregionen sind verschiedene Konzepte für eine indexba­sierte (anstelle einer individuellen) Res­sourcenzuteilung erarbeitet worden. Es hat sich gezeigt, dass damit die Stigmatisierung vieler Kinder und Jugendlicher als Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) vermieden und für die Schulen bzw. Regionen autonome Hand­lungsspielräume für präventive Maßnah­men geschaffen werden konnten. Soll für deren Finanzierung bloß eine Umschichtung der vorhandenen Res­sourcen von weniger zu stärker belaste­ten Schulen erfolgen oder werden Sie zu­sätzliche Mittel für notwendige kompen­satorische Fördermaßnahmen bereitstel­len? Es braucht eine treffsichere, indexbasierte Verteilung und wir wollen zusätzliche Mit­tel für kompensatorische Fördermaßnah­men bereitstellen.
Aktuell versickert zu viel Geld im System. Wir müssen in einem ersten Schritt dafür sorgen, dass das Geld auch wirklich bei den Schüler_innen ankommt.  Ohne zusätzliche Ressourcen kann Inklusi­on nicht umgesetzt werden. Modelle für in­dexbasierte Mittelzuteilungen und die Fi­nanzierung individueller Förderung sind hier https://www.cisonline.at/fileadmin/ka­tegorien/Inklusion_Dokumentation_-
_flex._u._bedarfsger._Ressourcenzutei­lung_f._inkl._Schulen.pdf zusammenge­fasst. Die Grünen bekennen sich klar zur Bereitstellung von ausreichend Ressourcen. Auch hier hilft der Blick ins benachbarte Ausland.
Siehe oben: Unser Veränderungsansatz geht wesentlich weiter, als bloß Fördermit­tel anders zu verteilen! Da wir noch nicht an den Staatseinnahmen und Ausgaben aktiv mitbestimmen, bitte ge­ben sie uns diesbezüglich noch Zeit für eine klarere Sichtweise, können wir hier nur ak­tiv mit Ihnen Empfehlungen abgeben und den zukünftigen Finanzminister unsere
Lösungen zuspielen.
6 Im „Nationalen Bildungsbericht 2018“ wird einmal mehr festgehalten, dass die fa­miliäre Herkunft für den Bildungserfolg der Kinder eine wesentliche Rolle spielt und der Umgang mit Heterogenität im österrei­chischen Bildungssystem ausbaufähig ist. Empfohlen wird „ein kooperatives, in Pro­fessionellen Lerngemeinschaften zusam­menarbeitendes Team an Schulen, das um ständige Schul- und Unterrichtsentwicklung bemüht ist, kompetente Leitungspersonen und schließlich ein Umfeld, das Unterstüt­zungsmaßnahmen bereitstellt, die professio­nellen Servicecharakter haben.“ (Bd. 2, S. 46) Was gedenken Sie zu tun, um eine ad­äquate Unterstützungsstruktur für öster­reichische Schulen aufzubauen? Wir stehen voll hinter diesen Aussagen. Die Sozialdemokratische Bildungsministerin hat im Jahr 2017 im Rahmen der Bildungs­reform unter anderem eine umfassende Be­hördenreform, sowie erweiterte Autonomie, eine indexbasierte Ressourcenzuteilung (Chancenindex) und Gestaltungsmöglich­keiten implementiert.
Diese autonomen Möglichkeiten an den Schulstandorten haben genau die angespro­chenen Punkte zum Ziel, denn jede Bil­dungseinrichtung ist anders und muss, an­gepasst an die Schülerinnen und Schüler, flexibel handeln können. Zudem wurde der Integrationstopf in der Höhe von 80 Mio./Jahr implementiert mit dem Ziel, Schulen mit besonderen Herausforderun­gen mit zusätzlichen Ressourcen und vor allem auch Unterstützungspersonal unter die Arme zu greifen. 
Die ständige Weiterentwicklung von Schul- und Unterrichtsentwicklung ist uns ein gro­ßes Anliegen. Wir bedauern daher, dass die Bildungsstandards nicht mehr in der be­währten Form weitergeführt werden und somit wertvolles Wissen über Längsschnitte in der Schulentwicklung vernichtet wird.
Wir brauchen mehr Unterstützungsperso­nal an den Schulen. Zudem sind wir dafür, die Autonomie der Standorte auszubauen und den Schulen auch mehr finanzielle Mit­tel zur Verfügung zu stellen. Dort arbeiten die Profis vor Ort, sie wissen was an ihrem Standort am dringendsten gebraucht wird. Aktuell gelingt es im Schulsystem nicht gut genug, auf die Talente und Bedürfnisse der einzelnen Kinder individuell einzugehen. Gerade wenn als gesellschaftliches Ziel die Inklusion angestrebt wird, ist es aber un­ausweichlich, hier hochgradig flexible und individuelle Fördermöglichkeiten für alle Kinder zu schaffen. Das betrifft sowohl die Hochbegabten- und Exzellenzförderung, als auch Kinder mit Behinderungen und anderem Förderbedarf. In diesem Sinne ist es notwendig Rahmenbedingungen zu schaffen, die durchgängige und individuel­le Förderkonzepte ermöglichen. Diese sol­len bereits in den ersten Bildungseinrich­tungen wurzeln und bundesweit einheitlich geregelt werden. Gleiches gilt für die Fi­nanzierung, die nach transparenten Krite­rien dem Kind folgen und dem Förderkon­zept angepasst werden soll. Für dieses „Case Management“ müssen multiprofes­sionelle Teams zum Standard werden. Die­se Teams setzten sich aus den Eltern, Ver­tretungen der Bildungseinrichtungen und Systempartner_innen zusammen und be­leuchten die Situation der betroffenen Kin­der und Jugendlichen aus verschiedenen Blickwinkeln. Das zentrale Anliegen ist die Bündelung von Förderressourcen in einem durchgängigen Förderkontinuum, das bedarfsgerecht und frühzeitig ansetzt.  Multiprofessionelle Teams sind besser ge­eignet, mit herausfordernden Situationen umzugehen, also solche, die nur aus Perso­nen einer Ausbildungsart bestehen. Derzeit ist die Arbeit in solchen multiprofessionel­len Settings in österreichischen Schulen noch wenig verbreitet und teilweise auch schwierig zu organisieren. Vielfach werden nicht-pädagogische Personen (Schulsozial­arbeit, Schulpsychologie etc.) über Vereine, von Gemeinden oder projektbezogen, meist nur vorübergehend oder in einem geringen Stundenausmaß bereitgestellt. Hier ist drin­gender Handlungsbedarf geboten, weil die FIDS in ihrer momentanen Struktur zur
Verwaltung degradiert wurden und die Schulen keinen Nutzen davon haben und sich alleine gelassen fühlen. Es braucht da­her dringend ein Dienstrecht, das für sol­che MitarbeiterInnen ausgelegt ist und nicht auf die Unterrichtstätigkeit allein fo­kussiert. Auch im Dienstrecht für Lehrkräf­te muss die Vernetzung im Team, die ge­meinsame Entwicklung des Unterrichts und Schulalltags berücksichtigt werden. Unter­stützungspersonal muss dauerhaft und aus­reichend bereitgestellt werden, damit die oben beschriebene Teamarbeit sich ent­sprechend entwickeln kann. Dazu wird auch externe Begleitung, die etwa durch die pädagogischen Hochschulen bereitge­stellt werden kann, benötigt.
Die hier im Bildungsbericht festgehaltenen Maßnahmen betrachten wir eher – Ent­schuldigung – als „No na ned“-Punkte. Denn was zum Beispiel wäre die Alternati­ve zu kompetenten Leitungspersonen? In­kompetente?
Aber wir verweisen hierzu auch auf unsere Antwort zu Punkt 3: Dass nämlich unser derzeitiges Problem im Bildungs- bzw. Ge­sellschaftsbereich viel früher einsetzt. Die­ser Ansatz findet in diesem Berichtspunkt seine Bestätigung. Und auch hier sind ge­sellschaftspolitische Veränderungen drin­gend vonnöten.
Dass im schulischen Bereich die gute Ver­netzung und Kooperation zwischen Schü­lern, Lehrern und Eltern eine ganz wesent­liche Rolle spielt ist inzwischen auch längst kein Geheimnis. Doch besteht hier unserer Meinung nach in der Praxis noch Verbesse­rungsbedarf.
Darüber hinaus ist auf die vorgeschlagene Gesamtveränderung im Bildungsbereich zu verweisen, in welche wohlbedacht die bis­herigen Erfahrungen einfließen sollen.
Wir fordern eine Quality Check aller leh­renden Mitmenschen. Wir fordern mehr Liebe (ohne Heuchlei, wenns nicht geht, geht’s nicht) im Lehrpersonal. Bitte sehen sie hier auch nochmal unser Grundsatzpro­gramm, dass auch die Lebensschule der Planetarier beinhaltet. (Seite 16) Es kann nicht angehen, dass auch mir schon zu Oh­ren kam, dass Schule scheisse ist, ab 12 Jahren. Derzeit sind wir bemüht, diesbe­züglich mit dem Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin einen Termin noch im August machen zu können.
7 In der Stellenplanrichtline des Bundes zur Berechnung der Dienstposten wird im­mer noch von einer Förderquote von 2,7 % ausgegangen, während der „Nationale Bil­dungsbericht 2018“ eine Förderquote von 3,9 % ausweist. Dass damit ein ekla­tanter Ressourcenmangel evident wird, der sich auch nicht durch zusätzliche Planstel­len ge­mäß § 4 Abs. 8 FAG 2017 mildert, weil die­se vorwiegend für Strukturmaßnah­men ver­wendet werden, steht außer Frage. Anderer­seits wird mit einem restriktiven SPF-Ver­fahren (siehe aktuell das Rund­schreiben 7/2019 des BMBWF) versucht, die Förder­quote zu senken. Dabei bleiben viele Schü­ler*innen auf der Strecke. Welche Änderungen werden Sie daher einfordern und wie wollen Sie sicherstel­len, dass Schüler*innen, die besondere Unterstützung benötigen, diese auch er­halten? Der aufgabenorientierte Finanzausgleich - geplant für 2019, über den die Pflichtschu­len Mittel zugeteilt bekommen, hatte ein ehrliches Hinschauen auf die Bedarfe an Schulen zum Ziel –auch hinsichtlich SPF. Dieser wurde von  der türkis-blauen Regie­rung ersatzlos gestrichen. Unser Ziel ist da­her, diesen wieder einzuführen und die Res­sourcen entsprechend bereit zu stellen. In einem ersten Schritt wäre die Vergabe­praxis des SPF nach einheitlichen und wis­senschaftlich fundierten Kriterien zu ge­währleisten. Zudem ist selbstverständlich sicherzustellen, dass keine Schüler_innen auf der Strecke bleiben. Die tatsächlichen finanziellen Erfordernisse wären dann auch dem Bedarf anzupassen.   Wie schon in der Antwort auf Frage 5 fest­gehalten, sind zusätzliche Mittel notwendig, um inklusive Bildung zu gewährleisten. Die in der Frage angesprochene SPF-Quote von 3,9% stellt dabei höchstens einen Richtwert für die Ausstattung mit zusätzli­chem Personal dar. Grundsätzlich ist das Problem allerdings vielschichtiger und muss auch die Bereitstellung von barriere­freien Unterrichtsmaterialien, die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte, die Bereit­stellung von Schulassistenz (u.U. auch pfle­gerische Maßnahmen), die barrierefreie Gestaltung von Schul-, Unterrichts- und Tagesbetreuungsräumen uvam. beinhalten. Mit einer Aufstockung der SPF-Mittel von 2,7 auf 3,9% ist es also längst nicht getan. Schüler sollen nicht administriert, sondern trainiert, gebildet, auf Ihr zukünftiges Le­ben vorbereitet und für vielerlei Aspekte in­teressiert werden. Dafür sollen in erster Li­nie die Geldmittel und Ressourcen einge­setzt werden. Aus dem Bildungsbericht er­gibt sich aber – wie aus Ihren Worten her­vorgeht – ein etwas anderes Bild. Wir mei­nen, dass hier im Überbau und in der Ver­waltung des ja landesspezifischen Bil­dungsbereichs enorme Einsparungen mög­lich sind, die unmittelbar den Schülern und dem Schulbetrieb zugutekommen können. Zuerst, hier sind wir noch nicht in medias res (§ 4 Abs. 8 FAG 2017), aber wir sehen Folgendes: Wir wiederholen uns hier: Qua­lifiziertes Personal, liebevoll und auch die notwendigen Geldmittel. Bitte stellen Sie hier auch ihre Forderungen, geht natürlich auch mit uns Planetariern, dem Finanzmi­nisterium gegenüber auf. Wir fodern auch den Dialog, mehr Feedback von den Schü­lern und Schülerinnen und Abbau von Mobbing. Das erreichen wir nur durch die Lehre von Geboten, Menschenrechten und der Ersten Hilfe bereits in der Volksschule.
8 Seit 2015 gibt es in Österreich eine schulstufenspezifische statt einer schular­tenspezifischen Lehramtsausbildung. Somit gibt es keine eigenständigen Ausbildungen mehr für Volksschul-, NMS-, Gymnasial- und Sonderschullehrer*innen. Der „Natio­nale Bildungsbericht 2018“ zeigt auf, dass der Erwerb von Kompetenzen zum Fokus „Behinderung“ in der neuen Lehrer*innen­bildung sowohl strukturell als auch inhalt­lich gut verankert ist. Sind Sie für die Beibehaltung der neuen, schulstufenspezifischen Ausbildungs­struktur oder, wie im Regierungspro­gramm 2017–2022 angedacht, für die Wiedereinführung einer eigenständigen sonderpädagogischen Ausbildung? Wir treten selbstverständlich für die schul­stufenspezifische Ausbildungsstruktur ein und sind entschieden gegen die Wiederein­führung einer eigenständigen sonderpäd­agogischen Ausbildung. Alle Pädagoginnen und Pädagogen sollen sich mit dem Thema im Rahmen ihrer Ausbildung auseinander­gesetzt haben. Nur so kann es gelingen, eine gemeinsame, inklusive Schule zu eta­blieren. Die Spezialisierung und weitere Vertiefung im Masterstudium soll forciert werden.  Hier gilt es die ersten Jahrgänge abzuwar­ten und genau zu evaluieren, wie die Aus­bildung angenommen wird. Die verpflichtende Implementierung von Grundlagen der Sonderpädagogik in die Ausbildung aller Lehrkräfte ist eine wichti­ge Voraussetzung für ein inklusives Bil­dungssystem. Die gesonderte Ausbildung von SonderpädagogInnen befördert nur die Segregation. Unser Ziel als Grüne ist eine inklusive Schule, in der multiprofessionelle Teams sich der Förderung aller SchülerIn­nen widmen. Eine Spezialisierung im Wege eines Masterstudiums oder einer spezifi­schen Fortbildung ist durchaus sinnvoll, eine eigenständige sonderpädagogische Ausbildung allerdings nicht. Keine Frage, dass die Ausbildung und Aus­bildungsstruktur immer den dann folgenden praktischen Ansprüchen Rechnung tragen muss. Da wir eine Gesamtveränderung im Bildungsbereich anstreben, die GEMEIN­SAM bestmöglich zu planen ist – auch in der Ausbildung – kann die Antwort hierzu nur ein „weder – noch“ sein. Vieles ist leider gescheitet an den amtieren­den Parteien, obwohl es gute Ansätze gab und die UN sieht vor, dass die Sonderschu­len nicht mehr zeitgemäß sind. Das sehen auch wir so von den Planetariern. Gegen Schulstufen haben wir aber nichts. Wir würden aber einen unabhängigen Beirat bei Nachprüfungen empfehlen, sofern es den nicht eh schon gibt, damit kein Aufsit­zen mehr möglich ist.
9 Der Studierenden-Sozialerhebung 2015 (BMWFW 2016) kann entnommen werden,
dass an Pädagogischen Hochschulen der Anteil von Studierenden mit Behinderung
oder nichtdeutscher Muttersprache gegen­über anderen tertiären Einrichtungen we­sentlich niedriger ist. Es muss davon ausge­gangen werden, dass sich die gesellschaftlic­he Diversität in der Lehrer*innen­bildung nicht widerspiegelt (siehe auch NBB 2018, S. 69ff.). Damit werden aber auch Ressourcen nicht genützt, die durch Diversität und Mehrsprachigkeit sowie den Einsatz als Rollenvorbilder mög­lich wären. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Studierenden mit nichtdeut­scher Muttersprache oder Studierenden mit Behinderungen wollen Sie setzen?
Die Basis dazu legt die flächendeckend ver­ankerte, vollinklusive ganztägige Schule, damit die Chance von Kinder mit Behinde­rung bzw. nicht deutscher Muttersprache auf einen Maturaabschluss steigt. Zudem braucht es allerdings auch ein aktives Zu­gehen auf diese Zielgruppe von Seiten der PHs und Unis. Hier sind jedenfalls echte Anreize für die Universitäten zu schaffen.  In Bezug auf Studierende mit nichtdeut­scher Muttersprache sind Projekte zu un­terstützen, mit denen explizit Menschen mit Migrationsgeschichte angeworben wer­den. Je besser die Studienwahl und der Übergang von Schule zur Hochschule be­gleitet wird, wie etwa mit den Talentscouts in Nordrhein-Westfalen, umso größer sind auch die Erfolgsaussichten zur Steigerung des Anteils Studierender mit nichtdeutscher Muttersprache. Der Zugang zur Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen für Men­schen mit Behinderung ist erst seit wenigen Jahren möglich. Neben der rechtlichen Barriere müssen allerdings noch die bauli­chen und finanziellen Barrieren (etwa für die Bereitstellung von ÖGS-DolmetscherIn­nen, Studienassistenz, technische Ausstat­tung der PHs etc.) und jene in den Köpfen beseitigt werden. Wir Grüne wollen Men­schen mit Behinderungen nicht nur helfen, die rechtlichen und finanziellen Barrieren zu überwinden, sondern sie auch ermuti­gen, den Lehrberuf zu erlernen. Die Bei­spielwirkung ist dabei natürlich besonders ausschlaggebend. Wir setzen uns daher be­sonders dafür ein, Menschen mit Behinde­rung sichtbar zu machen. Hier wäre alles andere als auf die entspre­chende Berücksichtigung der Erfordernisse im neu zu entwickelnden Bildungskonzept zu verweisen unseriös. Lassen Sie aber in dieser Hinsicht unser Bestreben versichern, so gut wie möglich auch Studierenden mit nichtdeutscher Muttersprache oder mit Be­hinderungen ein Studium entsprechend ih­rer Begabung zu ermöglichen. Weil wir bei den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft für unsere Gesellschaft auf keine (brach liegengelassene) Begabung verzichten können. Einerseits definitiv auch mehr Prüfungen in Englisch. Muss möglich sein, in einem Land, das international so präsent ist.
10 Die bis Ende 2018 bestehenden Bun­deszentren wurden 2019 durch „National Competence Center“ (NCoC) ersetzt. Diese sind als Organisationseinheiten der Pädago­gischen Hochschulen konzipiert. Aktuell wurden neun Bundeszentren in NCoC über­führt. Das Bundeszentrum Inklusive Bil­dung und Sonderpädagogik (www.bzib.at), das in den vergangenen Jahren intensiv die Inklusiven Modellregionen wissenschaft­lich begleitet, Arbeitsergebnisse dissemi­niert und dazu beigetragen hat, Barrieren für Menschen mit Behinderungen in der Schule des 21. Jahrhunderts abzubauen, wurde nicht wieder bewilligt. Gerade für die kommenden Aufgabenstellungen, wie die Weiterentwicklung des Nationalen Akti­onsplans, die Reform der Lehrer*innenbil­dung, die Umsetzung der „Agenda 2030“ sowie die Fortführung der bestehenden Zielsetzungen wird die Expertise eines sol­chen bundes­weit wirksamen Kompetenz­zentrums drin­gender denn je benötigt.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der NcoC das Bundeszentrum für Inklusive Bildung und Sonderpäd­agogik weiterhin bestehen
bleiben kann?
Ja, wir werden uns dafür einsetzen.  Ja, jedenfalls. Das BZIB hat in den vergangenen Jahren nicht nur besondere Expertise im Bereich der inklusiven Bildung entwickelt, sondern zeichnet sich auch durch das besondere En­gagement und die hohe Professionalität al­ler Beteiligten aus. Aus Grüner Sicht muss das BZIB daher unbedingt erhalten blei­ben. Auch diesbezüglich kann seriöser Weise nur auf die Antworten und Aussagen von zuvor verwiesen werden. Ergänzend ist aber zu betonen, dass möglichst durch KEI­NE Strukturänderung – auch nicht durch die angestrebte Gesamtänderung – Erfah­rungen von zuvor verloren gehen sollen und Expertisen nicht nur erhalten bleiben, sondern auch in einem offenen Evaluie­rungsprozess gehört werden sollen. Gerade in der Vorbereitung zu einer Gesamt-Verän­derung im Bildungsbereich ist diese Exper­tise unentbehrlich – auch wenn ihr kontro­versielle Diskussionen nachfolgen müssen. Es braucht auch im Bildungsministerium ein Umdenken auf breiterer Basis, wir kön­nen nicht alles alleine tragen, werden aber auch ihre Initiative so weit als möglich beobachten und fördern, wenn möglich.
11 Aktuelle Veränderungen im Bildungs­bereich manifestieren und schaffen struktu­relle Bedingungen, die Bildungsgerechtig­keit nicht unterstützen und Schulabbrüche und erfolglose Bildungswege nicht verhin­dern werden. Zahlreiche Befunde deuten darauf hin, dass die im „Pädagogik Paket 2018“ bereits durchgeführten Änderungen, wie die Kategorisierung der Schüler*innen in zwei Leistungsniveaus („Standard“ und „AHS-Standard“), die Wiederholung von Schul­stufen aufgrund negativer Beurteilun­gen ab der dritten Schulstufe oder die Ver­pflichtung zur Ziffernbeurteilung ab der zweiten Schulstufe den Erwartungen einer optima­len Förderung unterschiedlich befä­higter Schüler*innen nicht gerecht wird. Um Bil­dungsbenachteiligung zu kompen­sieren und so die Bildungschancen aller zu erhöhen, müssen Entwicklungen in Rich­tung Präven­tion angestoßen werden. Dafür braucht es zusätzliches Personal und Res­sourcen. Dem gegenwärtigen Trend nach, ist eher eine Zu­rücknahme zusätzlicher Ressourcen wie z.B. der mobil tätigen Leh­rer*innen oder Berater*innen an Schulen zu befürchten. Was werden Sie unternehmen, um mit Blick auf die aufgezeigten Probleme, Lehrpersonen wie auch Schulen die (Weiter)-Entwicklung einer besseren Passung zwischen Lernangebot und Ler­nausgangslage zu ermöglichen? Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Mittel aus dem Integrationstopf (Maßnah­me Sozialdemokratischer Ministerinnen!), die dringend notwendiges Unterstützungs­personal an die Schulen gebracht haben, auf keinen Fall gekürzt werden. Leider hat die türkis-blaue Bundesregierung hier an­ders entschieden. Selbstverständlich haben wir auch den Beschluss des „Pädagogik Pakets 2018“ nicht unterstützt, da dieses Paket die bildungspolitischen Maßnahmen um Jahr­zehnte zurückwirft. Die Sozialde­mokratie möchte eine moderne Schule, die das Kind in den Mittelpunkt aller Handlun­gen stellt. Jedes Kind, egal welchen familiä­ren Hinter­grund oder welche Beein­trächtigungen es hat, hat die beste Förde­rung ver­dient. Wir möchten, dass Schule Kinder zu einem selbstbestimmten Leben befähigt und ihnen Perspektiven für ihre Zukunft bietet. Wir verwehren uns gegen Stigmatisierun­gen und frühzeitige Auslese. Chancenge­rechtigkeit muss unser Anspruch in einer Bildungspartnerschaft des 21. Jahrhunderts sein.  Auch wir sehen im „Pädagogikpaket 2018“ einen herben Rückschritt und haben es hef­tig kritisiert. Insgesamt brauchen wir einen viel größeren Fokus auf den Kindergarten. Zudem fordern wir mehr Ressourcen für Schulen mit besonderen Herausforderun­gen. Damit können diese schulautonom etwa Sozialarbeiter, Lerncoaches, Sonder­klassen oder Sprachförderprogramme fi­nanzieren. Einer der wichtigsten Hebel sind zudem die Lehrer_innen selbst. Sie sind die Bildungsexpert_innen der Praxis, die eigenverantwortlich Entscheidungen treffen sollen und müssen. Im Zentrum ei­ner gelingenden Schule stehen die Kinder und Jugendlichen, ein differenziertes Be­rufsverständnis der Pädagog_innen und mehr Freiheit und Verantwortung. Das Lehramtsstudium soll dafür mit einem viel­schichtigen Aufnahmeverfahren ausgestat­tet werden. Dieses zielt verstärkt auf sozia­le Kompetenzen ab. Um die bestmöglichen Expert_innen aus der Praxis zu gewinnen, bedarf es eines flexibleren Gehaltssystems, das sich an den branchenüblichen Gehalts­niveaus orientieren kann. In Zusammenar­beit mit dem AMS sollen Wege eröffnet werden, die ermöglichen, dass man aus dem Lehrer_innenberuf besser als bisher in andere Berufe umsteigen kann. Berufliche Veränderung darf nicht als Scheitern ver­standen werden und der Eintritt in den Lehrer_innenberuf nicht als Einbahnstra­ße. Das Lehrer_innendienstrecht ist zudem weder zeitgemäß noch funktional. NEOS stehen für die Einführung eines bundeswei­ten Rahmenkollektivvertrages für alle Mit­arbeiter_innen (nicht nur Lehrer_innen) an den Schulen. Die oben angesprochenen Reformen, die von Schwarz-Blau, entgegen besseren Wis­sens (Zitat Fassmann: „Nicht alles, was ich tue, ist wissenschaftlich belegt.“) vorge­nommen wurden, müssen so schnell wie möglich zurückgenommen werden. Dann kann die Weiterentwicklung in Richtung ei­nes inklusiven Bildungssystems, angefan­gen vom Kindergarten, über die Volksschu­le und eine gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen bis hin zur inklusiven höheren und dualen Ausbildung und darüber hinaus in Angriff genommen werden. Ein solches Bildungssystem hat für jedes Kind und je­deN JugendlicheN individuelle Förderung und persönliche Weiterentwicklung zum Ziel. Wichtig ist unserer Meinung nach, einer­seits einen grundlegenden Neuentwurf für unser Bildungssystem zu schaffen, der weit greift – dann später aber, nach sicher ein paar daran anschließenden (wohl eher kleineren) Korrekturen eine möglichst lan­ge andauernde Stabilität im System zu er­zeugen, da jede Strukturreform implizit mit Nachteilen für alle Beteiligten, höheren Kosten und wiederum Qualitätsverlusten verbunden ist. Derzeit sind wir in Anbahnung mit einem Gespräch mit der Bundeskanzlerin und dem Bundespräsidenten. In dieser kurzen Zeit wollen wir zumindest auch jene The­men ansprechen. Wir möchten Ihnen eine Gegenfrage stellen: Wie weit sind sie bei der Prüfung der derzeitigen Angebote an­gelangt?
Anfangen tut Inklusion halt in der eigenen Familie, im Freundeskreis, Bekanntenkreis und in der näheren Umgebung. Wir möch­ten mit dem Satz von Goethe zusammenfas­send sagen: „Wenn jeder vor der eigenen Türe kehren würde, dann wäre die ganze Welt sauber.“ – Johann Wolfgang von Goethe.

 

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