Erika-Cremer-Habilitationsprogramm der Universität Innsbruck

Um die Integration exzellenter Wissenschaftlerinnen in das Wissenschaftssystem zu fördern und wissenschaftliche Exzellenz zu sichern, schreibt die Universität Innsbruck auf Initiative des Vizerektorats für Personal ein Karriereförderprogramm für hervorragend qualifizierte Forscherinnen aller Fachdisziplinen aus, die eine Habilitation anstreben bzw. sich im Habilitationsstadium oder laufenden Habilitationsverfahren befinden.

Das Programm ist nach der Physikochemikerin Erika Cremer (1900-1996) benannt. Im Andenken an die große Forscherin, die trotz hervorragender wissenschaftlicher Leistung erst 1959 zur ordentlichen Univ.-Professorin für physikalische Chemie bestellt und zum Vorstand des Physikalisch-Chemischen Institutes ernannt wurde, fördert die Universität Innsbruck wissenschaftliche Frauenkarrieren.

Angeboten wird ein Habilitationsprogramm in Form einer befristeten Anstellung bis zu 48 Monaten. Der Antragstellerin soll die Möglichkeit geboten werden, sich auf ihr Habilitationsprojekt konzentrieren zu können, um dieses erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Des Weiteren soll das Programm die Antragstellerin in den Forschungsbereich der Universität Innsbruck einbinden und ihre wissenschaftliche Präsenz am jeweiligen Institut sicherstellen. Nach Abschluss der Förderung soll die Qualifikationsstufe der Habilitation erreicht sein, die die Antragstellerin zu einer Bewerbung um eine in- oder ausländische Professur befähigt.

Bewerbungs- und Vergabebedingungen:

1. Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fachdisziplinen, die eine Habilitation anstreben bzw. sich im Habilitationsstadium oder in laufenden Habilitationsverfahren befinden.

2. Die Antragstellerin muss auf einschlägige wissenschaftliche Erfahrung im In- und Ausland sowie internationale wissenschaftliche Publikationstätigkeit verweisen können. Vorarbeiten zum geplanten Habilitationsprojekt sind erwünscht und müssen nachgewiesen werden.

3. Für die Bewerbung muss eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojektes zur Erreichung der Habilitation inkl aller notwendigen Beilagen wie im Formular gelistet eingereicht werden.

4. Eine Absprache mit dem Gastinstitut, dem die Antragstellerin im Falle der Bewilligung des Antrages zugeordnet wird, muss vorliegen.

5. Mit dieser Anstellung ist eine Lehrtätigkeit von bis zu 4 SSt. verbunden.

6. Für die Dauer der Förderung wird ein befristeter Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 % gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrages angeboten.

7. Der Förderumfang umfasst Personalkosten für die Projektleiterin und projektspezifische Kosten, das sind Sach- und Reisemittel, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden. Diese können bis zu einer Höhe von max. EUR 15.000,00 pro Jahr beantragt werden. Von den projektspezifischen Kosten können bis zu EUR 2.000,00 pro Jahr für Coaching- oder Personalentwicklungsmaßnahmen verwendet werden. Kosten, die von der Personalentwicklung der Universität Innsbruck getragen werden, werden nicht übernommen: https://www.uibk.ac.at/personalentwicklung/kostenzuschuesse/

8. Die Dauer der Anstellung beläuft sich auf bis zu 48 Monate. Im Rahmen der Förderung sind befristete Auslandsaufenthalte zu Forschungszwecken möglich.

9. Vorgesehen ist, dass pro Jahr ein Habilitationsprogramm vergeben wird.

10. Die Vergabe erfolgt durch das Vizerektorat für Forschung auf Grundlage internationaler Begutachtung.

 Die angeführten Voraussetzungen müssen mit der Einreichung vorliegen!

Derzeit läuft keine Ausschreibung zu den Ingebor-Hochmair-Professuren. Informationen erhalten sie im Büro Forschungsförderung und Qualitätssicherung in der Forschung.

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