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Michael Ganner
„Positive Diskriminierung durch Recht?“
Die österreichische sowie die anderen europäischen und angloamerikanischen Rechtsordnungen beruhen heute auf dem Prinzip der Gleichheit der jeweiligen StaatsbürgerInnen. Dem geht eine lange rechtsphilosophische Entwicklung voraus, deren wesentlichste Marksteine die Lehren von Hobbes und Locke, die Französische Revolution sowie die Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (1948) sind. Die Rechtsordnungen waren aber lange Zeit nur darauf bedacht, formelle Gleichheit sicherzustellen, ohne zu berücksichtigen, dass damit keine materielle/faktische Gleichheit erreicht werden kann. Damit wurden vielmehr bestehende gesellschaftliche Verhältnisse, die auf Machtungleichgewichten beruhen, juristisch gerechtfertigt. Erst seit wenigen Jahrzehnten ist es politisches Ziel, zumindest in einigen Bereichen auch faktische Gleichheit zwischen Frauen und Männern anzustreben. Als Mittel dazu dient die „positive Diskriminierung“, also die Bevorzugung von Frauen bei formeller Gleichheit (zB Quotenregelung im öffentlichen Dienst).
In dieser Lehrveranstaltung werden die theoretischen Grundlagen des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes erörtert sowie praktische Beispiele von positiver Diskriminierung besprochen.
Lit: Holzleithner, Recht Macht Geschlecht, WUV 2002.