Integration und Verankerung von genderspezifischer Lehre
Frauen- und Geschlechterforschung / Gender Studiesleisten seit mehr als 30 Jahren einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftsbasierten Lehre. Sie sind darum bemüht, einseitige Sichtweisen in den traditionellen Wissenschafts- und Theoriebildungen aufzudecken und sie um die Geschlechterperspektive zu erweitern.
Die Frauen- und Geschlechterforschung / Gender Studies beschäftigt sich mit der grundlegenden Strukturierung der Gesellschaft im Allgemeinen und der Universität und Wissenschaft im Besonderen auf Grundlage des Merkmals Geschlecht. Sie unterstützt damit das grundsätzliche Ziel der Universität, einen Beitrag für eine geschlechtergerechtere Gesellschaft zu leisten (§ 1 UG 2002). Darüberhinaus schafft sie damit auch notwendige Voraussetzungen, um dem Bekenntnis der EU zur Gleichstellung von Frauen und Männern und der Verpflichtung zum
Es werden in allen Berufsfeldern und und damit auch in allen Ausbildungswegen Menschen gebraucht, zu deren Wissen diese grundlegende Strukturierung unserer Gesellschaft sowie deren Auswirkungen gehört.
Die Universität Innsbruck ist dementsprechend bemüht, die Geschlechterforschung / Gender Studies in alle Studiengänge zu integrieren:
- Im Entwicklungsplan der Universität Innsbruck wird unter dem Punkt „Schwerpunktsetzung und Profilbildung in der Lehre“ im Zusammenhang mit der qualitätsvollen Umsetzung von der Integration von genderspezifischen Lehrinhalten gesprochen:
„Die Verankerung von Genderaspekten in möglichst vielen Bakkalaureats- und Magisterstudien wird ein Teil der von den Curriculumkommissionen zu beachtenden Eckpunkte bei der Erstellung der bolognakonformen Curricula sein.“ (S. 42).
Unter „genderspezifischen Lehrinhalten“ ist dabei die explizite Befassung mit Gender-Theorien und/oder mit einschlägigen geschlechtsspezifischen Themen im jeweiligen Fach zu verstehen.
- Weiters ist im geltenden Frauenförderungsplan unserer Universität vorgesehen, dass die Geschlechterperspektive flächendeckend in alle Studiengänge eingebracht und ein entsprechendes einschlägiges Lehrangebot regelmäßig sicherzustellen ist.
Durch die Umsetzung des Bologna-Prozesses und der damit verbundenen Neukonzeption der Studien können diese Richtlinien nachhaltig in die Realität umgesetzt werden.
Konkret heißt es dort:
„4.3. Frauen- und Geschlechterforschung bzw geschlechtsspezifische Lehrinhalte in Curricula
§ 23
(1) Bei der Gestaltung der Curricula sind die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Gleichwertigkeit der Frauen- und Geschlechterforschung mit anderen Forschungsbereichen zu berücksichtigen. Auf die Integration von Frauen- und Geschlechterforschung bzw frauen- und geschlechterbewusster Themenstellungen in Form von Lehrveranstaltungen in den Pflicht- und Wahlfächern ist zu achten und ein Mindeststandard an geschlechterbewusster Lehre ist jedenfalls sicherzustellen. In allen Bakkalaureats-, Magistra-/Magister- und Diplomstudien ist ein Wahlfach aus Frauen- und Geschlechterforschung in angemessenem Ausmaß vorzusehen.
(2) Für ein Mindestausmaß von zwei Stunden Lehre ist die Bedeckung von frauen- und geschlechterspezifischer Lehre aus dem regulären Budget der Organisationseinheit/Fakultät vorzusehen. Für jene Organisationseinheiten (Fakultäten), die hinsichtlich der Integration von Gender Studies in der Lehre noch am Anfang stehen, ist ein „Start-up-Pool“ mit Zweckbindung einzuplanen.
(3) Der Senat bzw die für die Erstellung der Curricula zuständigen Organe haben jeden Entwurf zur Änderung oder Erlassung eines Studienplanes dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und dem Büro für Gleichstellung und Gender Studies zur Stellungnahme zu übermitteln. Sie haben sich mit den allfälligen Stellungnahmen dieser Einrichtungen in Bezug auf die Integration von Frauen- und Geschlechterforschung in die Lehre und die geschlechtergerechte Sprache nachweislich inhaltlich auseinander zu setzen.“