Kirchenrecht
Ziel des Faches Kirchenrecht ist die Kenntnis der Grundlagen und wesentlichen Inhalte der Rechtsordnung der katholischen Kirche unter Berücksichtigung ihrer theologischen Verortung sowie ihrer ekklesiologischen und praktischen Funktion. In der Forschung geht es sowohl um aktuelle Fragen des Kirchen- als auch des Staatskirchen- und Religionsrechts.
- Leiterin des Fachbereiches
Univ.-Prof.in Dr.in Sabine Konrad - Wiss. Mitarbeiter*innen
Univ.-Ass.in Dr.in Iris Robinigg - Emeriti
em. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Rees
em. Univ.-Prof. Dr. Johannes Mühlsteiger † - Sekretariat
Juliane Kapferer - Ehemalige Mitarbeiter
Ass.-Prof. Dr. Konrad Breitsching