ANTWORT
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Der freie Kapitalverkehr ist die vierte Grundfreiheit des EU-Binnenmarktes. Sie gibt Personen und Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten das Recht, in Österreich und damit auch in Tirol Immobilien zu erwerben. Dabei müssen sie sich zwar an die geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften halten, doch dürfen diese den freien Kapitalverkehr nicht in unzulässiger Weise beschränken.
Die aus dem freien Kapitelverkehr resultierende zusätzliche Nachfrage nach Grundstücken, Häusern und Wohnungen lässt die Preise für diese Immobilien steigen. Dies ist insbesondere in jenen Gemeinden der Fall, die als besonders attraktiv gelten und daher begehrt sind. So kann beispielsweise ein deutscher Staatsbürger in Kitzbühel ein Wohnhaus kaufen und die Wohnungen dann teuer vermieten. Er darf lediglich keinen Freizeitwohnsitz für sich selbst errichten.
Das Land Tirol plant derzeit unter dem Titel „Leistbares Wohnen“ eine Reihe von Maßnahmen, die den Preisdruck auf dem Grundstücksmarkt senken und der ansässigen Bevölkerung, insbesondere jungen Familien, die Möglichkeit eröffnen sollen, Immobilien zu vertretbaren Preisen zu kaufen.
Zu diesen Maßnahmen gehören ua die Beschränkung der Rechtserwerbe an bebauten und unbebauten Grundstücken („grauer Grundverkehr“) auf die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit oder die unmittelbare Befriedigung der Wohnbedürfnisse durch den Erwerber sowie die Bekämpfung spekulativer Rechtserwerbe an Agrarland durch die Wiedereinführung der Selbstbewirtschaftungspflicht.