Verdiente Persönlichkeiten der Fakultät 

Felix Ermacora (1923-1995)
                                  

                                                                                                                        Bildnachweis: Aus: Nowak, Manfred (Hrsg.): „Fortschritt im Bewußtsein der Grund- und Menschenrechte: Festschrift für Felix Ermacora = Progress in the Spirit of Human Rights”, Engel, Kehl/Strasbourg/Arlington, 1988


 

 

 

 


Bildnachweis: Aus: Nowak, Manfred (Hrsg.): „Fortschritt im Bewußtsein der Grund- und Menschenrechte:
Festschrift für Felix Ermacora = Progress in the Spirit of Human Rights”, Engel, Kehl/Strasbourg/Arlington, 1988

Aus: Nowak, Manfred (Hrsg.): „Fortschritt im Bewußtsein der Grund- und Menschenrechte: Festschrift für Felix Ermacora = Progress in the Spirit of Human Rights”, Engel, Kehl/Strasbourg/Arlington, 1988:

„Geboren am 13. Oktober 1923 in Klagenfurt
Matura 1942 in Regensburg;
Dienst in der Deutschen Wehrmacht
Major der Reserve im Österreichischen Bundesheer;
Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck und Paris;
Promotion in Innsbruck 1948;
dort von 1949 bis 1951 Hochschulassistent;
1951 Habilitation für Staatslehre und Verfassungsrecht in Innsbruck;
1952 Übertragung der Habilitation nach Wien;
1954 Habilitation für das Verwaltungsrecht in Wien;
von 1951 bis 1956 im Personalstand des Bundeskanzleramtes, Verfassungsdienst;
von 1957 bis 1961 beamteter außerordentlicher Professor, dann bis 1964 Ordinarius für öffentliches Recht und 1963/64 auch Dekan an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck;
seit 1964 Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien und Dozent in Innsbruck;
seit 1971 Korrespondierendes Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Seit 1958 Berater der Tiroler Landesregierung in der Südtirolfrage;
seit 1971 Tiroler Abgeordneter zum Nationalrat;
seit 1979 Wehrsprecher der Österreichischen Volkspartei;
in zahlreichen parlamentarischen Ausschüssen tätig;
von 1973 bis 1976 Mitglied der österreichischen Kommission zur Untersuchung der Probleme der slowenischen Minderheit in Kärnten, Experte im Dreiparteienkomitee zum selben Thema;
seit 1973 Mitglied verschiedener Komitees auf politischer Ebene: Grundrechtsreformkommission, Verwaltungsreformkommission, Verfassungsreformkommission; seit 1978 einer der Vorsitzenden der Datenschutzkommission.
Seit 1959 Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission, in dieser Funktion an den Untersuchungen in den Fällen Griechenland, Irland und Zypern beteiligt, oftmals Delegierter der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Von 1959 bis 1979 und von 1985 bis 1988 Österreichischer Delegierter in der UN-Menschenrechtskommission, als solcher 1960 und 1968 Berichterstatter;
1961 und 1970 stellvertretender Vorsitzender, 1974 Vorsitzender der Kommission;
1962, 1978, 1979 Vorsitzender verschiedener Arbeitsgruppen
Seit 1967 Mitglied der Expertengruppe für das südliche Afrika
1968 Mitglied der österreichischen Delegation bei der Menschenrechtskonferenz in Teheran;
1969 Mitglied der Expertengruppe für die Anwendung der Vierten Genfer Konvention in den besetzten Gebieten;
1971 Experte beim UN-Seminar von Kamerun über Rassendiskriminierung;
1972 Experte beim UN-Seminar über Menschenrechte und wissenschaftliche und technologische Entwicklungen in Wien;
1975 bis 1979 Mitglied der Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Situation der Menschenrechte in Chile;
1979/1980 Experte der UN-Menschenrechtskommission in der Frage der Verschwundenen in Chile;
1984 bis 1988 UN-Spezialberichterstatter für die Situation der Menschenrechte in Afghanistan.
1960 bis 1963, 1970, 1971 und 1979 Mitglied der Österreichischen Delegation zur Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Zahlreiche Auszeichnungen und Ehrungen, insbesondere: Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich 1970;
Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Universität Innsbruck, 1970;
Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Osterreich 1976;
Königlich Schwedischer Nordstern Orden 1978;
Großes Bundesverdienstkreuz, Bundesrepublik Deutschland 1978;
Träger des Karls-Preises der Sudetendeutschen Landsmannschaft, 1978;
Ehrenkreuz erster Klasse für die Verdienste um Kunst und Wissenschaft 1983, im selben Jahr Tiroler Verdienstzeichen, UNESCO Preis für die Menschenrechtslehre und Dr.-Bruno-Kreisky-Preis für Menschenrechte;
Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich 1987;
Im Februar 1988 Verleihung der Ehrendoktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln.“

Franz Gschnitzer (1899-1968)
      

                                     Franz Gschnitzer_neu                                         

 

                                                                                                             

 

                     
                           

                          Bildnachweis: Bild des Tiroler Malers Ernst Nepo (1944); im Privatbesitz von Univ.-Prof. i.R. Dr. Heinz Barta 

Von 1917 bis 1921 studierte er „Jus“ in Innsbruck. 1922 und 1923 vertiefte er seine Kenntnisse durch Studien in Wien und Tübingen. 1925 habilitierte sich Gschnitzer mit „Kündigung nach deutschem und österreichischem Recht“ und erhielt die Venia für „Österreichisches Privatrecht“.

1927 wird Gschnitzer zum Professor für „Römisches und modernes Privatrecht“ ernannt. Ab 1930 Mitarbeit am Klang-Kommentar, dessen Herausgeber er nach Heinrich Klangs Tod (1954) wird.

1946-1948 Rektor der Universität Innsbruck, ab 1945 langjähriger Abgeordneter zum Österreichischen Nationalrat, ab 1956 Staatssekretär im Außenamt. Gschnitzer führt gemeinsam mit Bruno Kreisky die Südtirol-Verhandlungen. Gschnitzer leistete dadurch im Vorfeld der „Autonomie“ einen zentralen Beitrag zur friedlichen Lösung der „Südtirol-Frage“.

In den Jahren 1963 bis 1968 erscheint Gschnitzers sechsbändiges Lehrbuch des „Österreichischen bürgerlichen Rechts“.

Im „Franz Gschnitzer Lesebuch, hrg. von Heinz Barta u.a. (1993)“ sind zahlreiche klassische Rechtstexte von Franz Gschnitzer wieder leicht zugänglich abgedruckt, so „Nachruf auf Armin Ehrenzweig“ (1935), „Nachruf auf Josef Schey“ (1938), „Die Aufgabe des österreichischen Privatrechts“ (1946), „Lebt das Recht nach Naturgesetzen?“ (1946), „Alte Rechtsbräuche und ihre Deutung“ (1950), „Schafft Gerichtsgebrauch Recht?“ (1950), „Österreichische Eigenart im ABGB“ (1954), „Nachruf auf Heinrich Klang“ (1954), „Sollen wir das Arbeitsrecht kodifizieren?“ (1955), „Geschichte des europäischen Zivilrechts im 19. und 20. Jahrhundert“ (1960), „Hundertfünfzig Jahre ABGB“ (1962) oder „Gibt es noch Gewohnheitsrecht?“ (1967)!

 

Hans R. Klecatsky (1920-2015)         

                                                                                                                                 Klecatsky

 

 

 

 

 


Bildnachweis: Aus: Matscher et. al. (Hrsg.): „Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit.
Feschrift für Hans R. Klecatsky zum 90. Geburtstag“; Fotograf: Robert Parigger, Innsbruck

Aus: Matscher, Franz/Pernthaler, Peter/Raffeiner, Andreas (Hrsg.): „Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit. Festschrift für Hans R. Klecatsky zum 90. Geburtstag“, NWV, Wien/Graz, 2010:

„Hans R. Klecatsky wurde am 6. November 1920 in Wien geboren. Bereits in der Schule hat ihm das Lesen von Büchern große Freude bereitet. Schon als Jugendlicher hatte er beschlossen, eine klassische Juristenlaufbahn einzuschlagen.

Der Zweite Weltkrieg unterbrach sein Jusstudium an der Wiener Universität. Mit 1. Oktober 1940 wurde er zur Luftwaffe einberufen, konnte aber zuvor noch das Referendarexamen vor dem Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Wien ablegen und wurde sofort zum Gerichtsreferendar, 1944 zum Assessor ernannt

Nach Kriegsende sofort in den neuen österreichischen Gerichtsdienst übergeleitet und schon 1946/47 dem ‚Liquidator der Einrichtungen des Deutschen Reiches (Justizverwaltung)‘ im Bundesministerium für Justiz zugeteilt, schloss er seine Rechtsstudien mit der Promotion im März 1947 ab und bestand Im Herbst desselben Jahres die Richteramtsprüfung beim Oberlandesgericht Wien mit ‚sehr gutem‘ Erfolg. Von Dezember 194/ bis 1951 war er, als Richter des Oberlandesgerichtssprengels Wien, im Verwaltungsgerichtshof als Sekretär und Hilfsreferent tätig. Im April 1951 wurde Hans R. Klecatsky in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes berufen und zum Sektionsrat ernannt. 1959 wurde er, als damals jüngstes Mitglied, zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs ernannt. Er diente dort bis 1965. Aus mehreren Erkenntnissen des Gerichtshofes aus jener Zeit, leuchtet, für den Eingeweihten sichtbar, die Handschrift des Referenten Hans R. Klecatsky hervor. Sie zu lesen ist auch heute noch ein juristisches Vergnügen.

1964 habilitierte er sich an der Universität Innsbruck für Allgemeine Staatslehre und österreichisches Verfassungsrecht, Verwaltungslehre und österreichisches Verwaltungsrecht. Im Jahr 1965 wurde Hans R. Klecatsky zum Ersatzmitglied in den Verfassungsgerichtshof berufen. Im selben Jahr wurde er zum Ordentlichen Universitätsprofessor für Öffentliches Recht der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Innsbruck ernannt.

Von 1965 bis 1991 stand er dem Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft vor. Auch nach seiner Emeritierung blieb er wissenschaftlich tätig und hielt Lehrveranstaltungen an seinem Institut ab.

Mit Übernahme des Justizressorts als Parteiloser im Kabinett des ÖVP-Bundeskanzlers Dr. Josef Klaus (1966-1970) war Hans R. Klecatsky der erste prominente Quereinsteiger in die Politik.

Untrennbar mit Hans R. Klecatskys Namen sind die Arbeiten zur ersten großen Strafrechtsreform in der Nachkriegszeit verbunden. Unter seiner Ministerschaft wurde mit dem 1970 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz die rechtliche Grundlage für den Strafvollzug in Österreich geschaffen; seither gilt der Grundsatz der ‚Resozialisierung‘, also der Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft. 1969 wurden endgültig die Todesstrafe, das standgerichtliche Verfahren und jede Ausnahmegerichtsbarkeit abgeschafft, das erste Bewährungshilfegesetz und ein menschenrechtsgemäßes Strafrechtliches Entschädigungsgesetz erlassen, weiter erstmals dem Parlament nach einer mehr als hundertjährigen Reformdiskussion die Regierungsvorlage eines neuen Strafgesetzbuches zugeleitet.

Von Ideen aus den skandinavischen Staaten inspiriert, richtete Hans R. Klecatsky 1966 im Bundesministerium für Justiz als ‚Justizombudsmann‘ eine zentrale Beschwerdestelle ein, sein Justizombudsmann wurde der erste Direktor der später (1977) geschaffenen Volksanwaltschaft, Viktor Pickl, Klecatsky der Gründungsobmann des ‚Europäischen Ombudsmann-Instituts‘.

Sein Kampf gilt aber auch den ‚zu vielen und zu schlechten Gesetzen‘.

Mangels einer umfassenden Grundrechtsreform sieht er es als Aufgabe der wissenschaftlichen Rechtspolitik, den Gesetzgebungsprozess kritisch zu begleiten und immer wieder Verletzungen von Menschenrechten aufzudecken.

Daher war ein besonderes Anliegen von Hans R. Klecatsky die Schaffung einer verfassungskonformen Justizorganisation. 1969 veröffentlichte er unter dem Titel ‚Gesamtreform der Justiz‘ einen umfassenden ‚Plan einer Neugestaltung der Organisation der Gerichtsbarkeit und ihrer Stellung im Verfassungsgefüge‘.

In seiner Eigenschaft als Gründungsmitglied und als Wissenschaftlicher Leiter der ‚Euregio Alpina - Studiengruppe Alpenregion‘ gehörte seine volle wissenschaftliche Aufmerksamkeit der politischen Entwicklung Südtirols im Rahmen des italienischen Staatsverbandes und als Universitätslehrer dem Aufbau des Studiums des italienischen Rechts an der Universität Innsbruck, im Zusammenwirken mit der Universität Padua.

Von 1963 bis 2004 fungierte Hans R. Klecatsky auch als Herausgeber der in Wien erscheinenden ‚Juristischen Blätter‘ […].

Als äußeres Zeichen der Anerkennung seines Wirkens wurde Hans R. Klecatsky u. a. das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich (1969) das Große Verdienstkreuz mit Stern der Bundesrepublik Deutschland (1972), der Bayrische Verdienstorden (1967) und das Verdienstkreuz der Stadt Innsbruck (2005) verliehen.“

Hans R. Klecatskys umfangreiches rechtswissenschaftliches und rechtspraktisches Wirken wurde mit drei Festschriften „Auf dem Weg zur Menschenwürde und Gerechtigkeit“ (1981), „Recht als Aufgabe und Verantwortung“ (1990) sowie „Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit“ (2010) gewürdigt. Das Novemberheft der Juristischen Blätter 2000 wurde Hans R. Klecatsky zum 80. Geburtstag gewidmet (Rummel, Hans R. Klecatsky 80 Jahre, JBl 2000, 722). Ein Nachruf auf Hans R. Klecatsky erschien in den Juristischen Blättern (Pernthaler, Hans R. Klecatsky †, JBl 2015, 364).

 

Max Kulisch (1870-1946)

 

 

                                                                                                                                                                   

Max Kulisch wurde am 13. Mai 1870 im damals böhmischen Ort Bodenbach (heute Podmokly, ein Ortsteil der tschechischen Stadt Děčín) geboren. Nach Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien wurde er dort im Jahr 1896 zum Doktor der Rechte promoviert. Von 1895 bis 1897 war Kulisch in weiterer Folge für die österreichische Justiz tätig. Danach kehrte er in den akademischen Lehrbetrieb zurück und absolvierte fünf Semester vertiefender staats- und verwaltungsrechtlicher Studien an den Universitäten Heidelberg, Berlin und Straßburg. Von 1900 bis 1906 war in der politischen Verwaltung Böhmens und Tirols tätig.

1902 erhielt Max Kulisch nach seiner Habilitation an der Deutschen Universität Prag für seine Schrift „Beiträge zum Parlamentsrecht“ (1900) die Lehrbefugnis als Privatdozent für Staatsrecht, die 1905 auch auf das Verwaltungsrecht ausgedehnt wurde. Die Berufung zum außerordentlichen Universitätsprofessor an der Universität Innsbruck erfolgte am 1. Oktober 1905, 1909 wurde er Lehrstuhlinhaber und damit ordentlicher Universitätsprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht und wirkte hier bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1939. Zeitweise unterrichtete er daneben auch Finanzrecht und Staatskirchenrecht.

In den Studienjahren 1920/21 und 1935/36 war Kulisch Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie wiederholt Senator im Senat der Universität. Zudem war er Präses der staatswissenschaftlichen Staatsprüfungskommission und Mitglied der rechtshistorischen Staatsprüfungskommission an der Universität Innsbruck. Erwähnenswert ist, dass Max Kulisch in einem als „Verfassungsstreit“ in der liechtensteinischen Zeitgeschichte bekannten Konflikt 1929 im Auftrag der liechtensteinischen Regierung zur Frage, ob die Regierung überhaupt rechtmäßig im Amt war, ein Gegengutachten zu Hans Kelsen erstellte, der von einer oppositionellen Partei beauftragt worden war. Die – wohl richtige – Meinung Kulischs wurde im Ergebnis auch vom liechtensteinischen Staatsgerichtshof bestätigt (Urteil vom 14.3.1931).

1930 wurde Max Kulisch auf Vorschlag der Bundesregierung zum Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofs ernannt. Kulisch war einer jener Verfassungsrichter, die mit der Ausschaltung und schließlich Abschaffung des VfGH im Zuge der Einführung der autoritären Maiverfassung 1934 ihr Amt verloren.

(Hauptquelle: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815 – 1950, Bd. 4 (1969), S. 341, daneben Goller, Beiträge zur Geschichte der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (1792 – 1965) (2019). S. 184- 185; Bußjäger, Hans Kelsen und der Verfassungsstreit in Liechtenstein, in: Jabloner/Olechowski/Zeleny (Hrsg), Das internationale Wirken Hans Kelsens; Neschwara, Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs 1919–1934. In: Kurt Heller (Hrsg.): Der Verfassungsgerichtshof. Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Österreich, Wien 2010, ISBN 978-3-7046-5495-3, S. 601 ff.)

 

 

Rainer Sprung (1967–2004)             

                                                                                                       Sprung

 

 

 

 

 
   

Bildnachweis: Bild entnommen der Festschrift Rainer Sprung (Manz-Verlag 2001)

Lebenslauf:

  • 24.6.1936 (Feldkirch);
  • Volksschule in Innsbruck, Linz, Pressburg, Seekirchen a.W., Gymnasium in Linz, Studium in Wien (Promotion 1959);
  • Redaktionssekretär der „Juristischen Blätter (Springer-Verlag, 1960/1962);
  • Richteramtsprüfung (1962, mit ausgezeichnetem Erfolg in allen Fächern) in Innsbruck, (Sprengel-)Richter (ab 1.2.1963) in Innsbruck, Steinach a.B., Hopfgarten, Matrei i.O. (bis 1967);
  • daneben wiss. Hilfskraft und später V.-Ass. am Institut für Zivilrecht und Rechtsstreit, Univ.-Doz. für Österreichisches Zivilverfahrensrecht (1966), und schließlich
  • Univ.-Prof. der Rechts- und Staatswissenschaften (1967) in Innsbruck, Institutsvorstand des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren (1967/2004),
  • Senator (1972/74),
  • Dekan (1975/77),
  • Ruf nach Graz (1977, abgelehnt),
  • Rektor (1987/91);
  • emeritiert 2004;
  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kapsch AG, Wien (1989/2007)
  • 2.7.2008 (Innsbruck).

Träger des

  • Sportehrenzeichens der Landeshauptstadt Innsbruck (1982),
  • des Ehrenzeichens des Landes Tirol (1989),
  • des Großen Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich (1991),
  • des Kommandeurkreuzes des Königlich Thailändischen Kronenordens (1992)
  • und des Verdienstkreuzes der Stadt Innsbruck (2004).

Rainer Sprung hat die Wissenschaft(lichkeit) des österreichischen Zivilverfahrensrechts in besonderer Weise gepflegt, gefördert und geprägt. Für ihn war die Erforschung der Herkunft und Veranlassung prozessualer Bestimmungen das Um und Auf ernsthafter Befassung mit dem Gegenwartsrecht, ein historisch-teleologischer Ansatz, der in der zeitgenössischen österreichischen Prozessualistik in dieser Tiefe bis dahin nicht bekannt war. Rainer Sprungs diesbezügliches Anliegen hat Gehör gefunden und die/das Arbeiten zahlreicher Fachkollegen und -kolleginnen beeinflusst und gehört damit zu den nachhaltigen Wirkungen seines wissenschaftlichen Lebens.

Rainer Sprung hat sich für viele Jahre als Dekan und insbesondere als Rektor mit der ihm eigenen "gänzlichen Hingabe" der alma mater oenipontana zu Verfügung gestellt. In dieser Zeit hat er nicht nur die Öffnung der Universität zu anderen gesellschaftlichen Institutionen forciert, die Internationalität der Universität gefördert und – not least – beachtliche finanzielle Ressourcen als unverzichtbare materielle Basis für Lehre und Forschung und für wesentliche bauliche Maßnahmen erschlossen.   

Literatur von o. Univ.-Prof. Dr. Rainer Sprung: Siehe die Verzeichnisse bei König (Hrsg), Historiarum ignari semper sunt pueri – FS Rainer Sprung zum 65. Geburtstag (2001) 385 ff, und in JBl 2008, 647 FN 20 (Nachtrag).

Literatur zu o. Univ.-Prof. Dr. Rainer Sprung: König, Rainer Sprung + (Nachruf), JBl 2008, 646 ff; Schumacher, Rainer Sprung als Rechtshistoriker, in: Egger/Kabbe (Hrsg), Aspekte der Rechtsgeschichte und der Gesellschaftspolitik in Tirol, Österreich und weltweit – FS Kurt Ebert (2013) 185 ff; Goller, Die Innsbrucker Juristenfakultät im 20. Jahrhundert (2022) 81 f.   

 

Egon Weiß (1880–1953) 

                                                                                                                                 Egon Weiß

Bildnachweis: Universitätsarchiv Innsbruck, Personalakt Egon Weiss

Der aus Brünn in Mähren gebürtige Egon Weiß („ ... o.ö. Universitätsprofessor, 1880 1.VII. …“) wurde 1905 an der Universität Prag zum Dr.jur. promoviert.

Bei Ludwig Mitteis in Leipzig ausgebildet wurde der in Prag habilitierte Weiß zu einem Pionier der antiken Rechtsgeschichtsforschung.

Der weltweit beachtete Band seines „Griechischen Privatrechts auf rechtsvergleichender Grundlage I. Allgemeine Lehren“ führt 1923 zu seiner Ernennung zum Professor der vergleichenden antiken Rechtsgeschichte an der Universität Prag.

Bis zur Auslöschung der Prager Republik durch den Überfall des nazistischen Deutschland 1939 wirkte der von den NS-Behörden entlassene Egon Weiß in der Kommission zur Kodifikation eines Bürgerlichen Gesetzbuches für die Tschechoslowakische Republik mit.

Auf Initiative von Franz Gschnitzer konnte Egon Weiß ab 1947 als Honorarprofessor an der Universität Innsbruck wirken. Er trug hier die zivilrechtliche Lehre mit und setzte seine universaljuristische Forschungsarbeit unermüdlich fort, so im Rahmen des „Klang-Kommentars“, für den er den Erbrechts-Teil bearbeitete.

In Innsbruck setzte er auch die Arbeit an seinen „Institutionen des römischen Reiches als Einführung in die Privatrechtsordnung der Gegenwart“ fort.

 

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