Die juristischen Berufsbilder
Die österreichische Juristenausbildung ist seit langer Zeit als eine zweiphasige Ausbildung konzipiert, bei welcher der theoretische und der praktische Teil grundsätzlich (siehe die Einrichtung des Rechtshörers) zeitlich getrennt und hintereinander erfolgen. Erst dann, wenn man nach Absolvierung der wissenschaftlich-theoretischen Berufsvorbildung auf der Universität auch noch die praktische Ausbildung im jeweiligen Juristenberuf zurückgelegt hat, kann man von einer (vorläufigen) Vollendung der Juristenausbildung sprechen – eine Fort- und Weiterbildung bleibt freilich immer erforderlich!
Nachfolgend werden daher nach dem Rechtshörererlass und dem Rechtspraktikantengesetz, die gleichsam Verbindungsglieder zwischen den beiden genannten Ausbildungsphasen darstellen, die Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zu den klassischen Juristenberufen Richter, Rechtsanwalt und Notar samt statistischen Zahlenmaterial über die Ergebnisse bei den verschiedenen praktischen Berufsprüfungen wiedergegeben.
Berufsbild: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Gerichtspraxis (Stand: Mai 2012)
Rechtsanwaltsprüfung (Mai 2012)
Richterausbildung (Oktober 2012)
Anrechnung von Berufsprüfungen
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