Innsbruck Law Award ("ILA")
I. Präambel
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät möchte Studienleistungen herausragender Studierender würdigen und gleichzeitig einen Ansporn für künftige Bestleistungen schaffen. Aus diesem Grund werden die besten Absolventinnen und Absolventen jedes Studienjahres mit dem „Innsbruck Law Award“ ausgezeichnet.
Zum Wertungsjahrgang zählen alle Studierenden, die ihr Studium im Zeitraum vom 1.7. des Kalendervorjahres bis zum 30.6. des laufenden Jahres abgeschlossen haben.
II. Anzahl der Auszeichnungen
Ausgehend von der durchschnittlichen Zahl der jährlichen Neuinskriptionen in den unterschiedlichen Studienrichtungen werden folgende Studierende prämiert:
- die 3 besten Studierenden des Diplomstudiums Rechtswissenschaften (C 100, C 101),
- die 3 besten Studierenden des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht (UC 033 500),
- die/der beste Studierende des Masterstudiums Wirtschaftsrecht (UC 066 900) oder des Masterstudiums Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit (UC xxx) sowie
- die/der beste Studierende des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften ("Italienisches Recht") (UC 102).
Darüber hinaus werden die Namen der Studierenden auf folgenden weiteren Plätze des Rankings bei der Preisverleihung genannt:
- die Plätze 4 bis 10 der besten Studierenden des Diplomstudiums Rechtswissenschaften (C 100, C 101)
- die Plätze 4 bis 10 der besten Studierenden des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht (UC 033 500),
- die Plätze 2 und 3 der besten Studierenden des Masterstudiums Wirtschaftsrecht (UC 066 900)oder des Masterstudiums Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit (UC xxx), sowie
- die Plätze 2 und 3 der besten Studierenden des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften ("Italienisches Recht") (UC 102).
III. Kriterien für die Auswahl der besten Studierenden
1. Beurteilungszeitraum
Beurteilungszeitraum ist die Gesamtdauer des zu beurteilenden Studiums ab seiner ersten Aufnahme bis zu seinem Abschluss.
2. Notendurchschnitt
Zentrales Kriterium für die Auswahl der besten Studierenden ist der jeweilige Notendurchschnitt, der sich wie folgt ergibt: Jede im Beurteilungszeitraum positiv mit einer Zahlennote bewertete Studienleistung auf dem Abschlusszeugnis wird mit der hierfür vergebenen Zahl an ECTS-Punkten multipliziert. Diese Werte sind sodann zu addieren, und diese Summe ist schließlich durch die Gesamtzahl aller solcherart berücksichtigten ECTS-Punkte dividiert.
3. Studiendauer
Die Studiendauer ist die Anzahl aller Studiensemester während des Beurteilungszeitraumes. Wechseln Studierende von einem bisherigen Studienplan ihres Studiums auf einen diesen ablösenden, werden die im bisherigen Studium inskribierten Semester zu jenen im neuen Studienplan hinzugerechnet. Studienleistungen am Ende des Studiums, die bis zum 31. März erbracht werden, werden noch zum Wintersemester, Studienleistungen bis zum 31. Oktober noch zum Sommersemester gezählt.
Der Studiendauer wird bei der Auswahl der besten Studierenden dadurch Rechnung getragen, dass der wie unter 2. ermittelte Notendurchschnitt mit einem bestimmten Faktor zu multiplizieren ist, der sich bei zunehmender Studiendauer erhöht und bei verkürzter Studiendauer verringert, und zwar nach folgendem Schlüssel:
- Erfolgt der Studienabschluss exakt in der im Studienplan vorgesehenen Mindestanzahl von Semestern, bleibt es beim ermittelten Notendurchschnitt.
- Bei einer kürzeren Studiendauer wird der unter 2. ermittelte Notendurchschnitt pro Semester Unterschreitung um jeweils 5% gemindert, bei einer längeren Studiendauer wird der Notendurchschnitt pro Semester Überschreitung um jeweils 5 % erhöht.
Erscheint die Miteinbeziehung von bis zu maximal zwei Studiensemestern in die Studiendauer aufgrund außergewöhnlicher Lebensumstände der Studierenden (zB Elternkarenz, Pflege naher Angehöriger etc.) sachlich nicht gerechtfertigt, kann die Fakultät hiervon aufgrund eines begründeten Ansuchens des/der Studierenden beim Studiendekan ganz oder teilweise absehen.
4. Maßgeblicher Gesamtwert
Der aus Notendurchschnitt und Studiendauer wie oben ermittelte Gesamtwert entscheidet über die Reihung der Studierenden des jeweiligen unter I. definierten Wertungsjahrganges, wobei ein jeweils geringerer Wert als besser einzustufen ist. Daraus ergibt sich eine Rangliste der besten Studierenden pro Jahrgang, von denen die oben (II.) dargelegte Anzahl pro Studienrichtung mit dem Innsbruck Law Award prämiert und im Rahmen eines Festakts geehrt wird.
5. Ausschlusskriterien
Haben Studierende mehr als ein Drittel ihrer für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte durch Anrechnung von in anderen Studien erworbenen Leistungen erlangt, werden sie beim Ranking nicht berücksichtigt und können daher nicht prämiert werden, sofern die Anrechnung nicht aus einem Vorgängerstudium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfolgt, das durch ein anderes ersetzt wurde. Bei einer geringeren, aber dennoch erheblichen Zahl an aus anderen Studien angerechneten ECTS-Punkten behält sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät vor, die/den Studierende/n von der Auswahl für den Innsbruck Law Award auszuschließen, insbesondere wenn dies zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Prämierung in zwei der oben genannten Studienrichtungen führen könnte.
IV. Kein Rechtsanspruch sowie Ausschluss des Rechtswegs
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät behält sich vor, die Vergabe des Innsbruck Law Awards jederzeit und ohne Angabe von Gründen auszusetzen. Es besteht kein Rechtsanspruch von Studierenden darauf, dass ihnen der Innsbruck Law Award zuerkannt oder sie in sonstiger Weise geehrt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.