Präambel
Die immer komplexer werdenden Aufgaben, die den RechtsanwaltskanzleimitarbeiterInnen übertragen werden, verlangen nach einer angemessenen Ausbildung im Umfang eines Universitätslehrganges. Durch die Einrichtung dieses Lehrganges erhalten die dafür in Frage kommenden Personen eine adäquate Vertiefung, um die Aufgaben, die in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallen, bewältigen zu können.
Die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges verfügen über ein auf neuesten Erkenntnissen beruhendes, praxisorientiertes Spezialwissen, welches ihnen ermöglicht, grundsätzliche rechtliche Zusammenhänge und Strukturen in allen relevanten Aufgabengebieten einer Rechtsanwaltskanzlei zu erkennen und zu verstehen.
Der Lehrgang versetzt sie damit in die Lage, die Bearbeitung rechtsanwaltlich relevanter rechtlicher Themen und der sich daraus ergebenden Geschäftsfälle fundiert zu unterstützen und zu begleiten.
Die Absolventinnen und Absolventen sind infolgedessen befähigt, einen Beitrag zur effizienten Aufgabenerfüllung in Rechtsanwaltskanzleien zu leisten und verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse in den für die Rechtsanwaltskanzlei wesentlichsten Rechtsbereichen.