Zielgruppen

In den Universitätslehrgang können insbesondere Personen aufgenommen werden, die

  • die allgemeine Universitätsreife erreicht haben oder
  • auf eine fachlich relevante Berufserfahrung von mindestens drei Jahren zurückgreifen können.

Jedenfalls als fachlich relevante Berufserfahrung gilt eine Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei.

 

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