Zielgruppen
In den Universitätslehrgang können insbesondere Personen aufgenommen werden, die
- die allgemeine Universitätsreife erreicht haben oder
- auf eine fachlich relevante Berufserfahrung von mindestens drei Jahren zurückgreifen können.
Jedenfalls als fachlich relevante Berufserfahrung gilt eine Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei.