Zielgruppe
Interdisziplinäres Immobilienrecht |
Zum außerordentlichen Masterstudium können insbesondere Personen zugelassen werden, welche ein Bachelor-, Master- oder Diplomstudium der Architektur, der Rechtswissenschaften, des Wirtschaftsrechts, der Betriebswirtschaft oder der Immobilienwirtschaft absolviert haben und eine fachlich relevante Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren vorweisen können. Das außerordentliche Masterstudium „Interdisziplinäres Immobilienrecht“ wurde als facheinschlägig im Sinne der Immobilientreuhänder-Verordnung anerkannt und ersetzt sohin die Befähigungsprüfung „Immobilienmakler“ und „Immobilienverwalter“. Das außerordentliche Masterstudium „Interdisziplinäres Immobilienrecht“ kann im Rahmen der Bildungskarenz absolviert werden. |