Präambel
Der Universitätslehrgang "Kanzleiassistenz" leistet entsprechend der Zielvorgabe des § 1 UG 2002 einen Beitrag "zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft". Die immer komplexer werdenden Aufgaben, die den KanzleimitarbeiterInnen übertragen werden, verlangen nach einer angemessenen Ausbildung im Umfang eines Universitätslehrganges. Durch die Einrichtung dieses Lehrganges erhalten die dafür in Frage kommenden Personen eine adäquate Ausbildung, um die Aufgaben, die in einer rechtsberatenden Kanzlei anfallen, bewältigen zu können.
Die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges verfügen über ein auf neuesten Erkenntnissen beruhendes, praxisorientiertes Spezialwissen, welches ihnen ermöglicht, grundsätzliche rechtliche Zusammenhänge und Strukturen in allen relevanten Aufgabengebieten einer Notariatskanzlei zu erfassen und im Berufsalltag innovativ zur Problemlösung einzusetzen.
Der Lehrgang versetzt die Absolventinnen und Absolventen damit in die Lage, relevante, rechtliche Themen und die sich daraus ergebenden Geschäftsfälle fundiert und praxisorientiert zu bearbeiten. Die Absolventinnen und Absolventen sind infolgedessen befähigt, einen Beitrag zur innovativen Weiterentwicklung in den Berufsfeldern und Dienstleistungen von Notariaten zu leisten. Sie verfügen somit über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse in folgenden Bereichen: Öffentliches- (Steuern, Gebühren, FinanzOnline, Verwaltungsrecht) und Privatrecht (Notariatsordnung, Digitalisierung, Datenschutz, Gesellschaftsrecht, Urkundenerstellung im Zivilrecht, Grundbuch, Firmenbuch, Erbrecht, Verlassenschaftsverfahren).