Präambel
Das Liechtensteinische Recht ist für alle, die im Fürstentum vorübergehend oder für längere Zeit beruflich tätig sein wollen, von eminenter Bedeutung. Für StudentInnen, die sich schon während des Studiums für dieses Rechtsgebiet interessieren, ist die Teilnahme am Universitätskurs „Liechtensteinisches Recht“ schon deshalb von Vorteil, weil die erfolgreiche Ablegung dieses Kurses im Zeugnis als Spezialisierung im Liechtensteinischen Recht hervorgehoben wird.
Der Kurs beinhaltet die wesentlichen Rechtsmaterien, die für eine praktische Tätigkeit in Liechtenstein, sei es in der Justiz, in der Verwaltung oder in der Wirtschaft, von grundlegender Bedeutung sind. Der Universitätskurs „Liechtensteinisches Recht“ setzt sich zum Ziel, den angehenden RechtspraktikerInnen das notwendige Rüstzeug für eine erfolgreiche Berufslaufbahn im Fürstentum Liechtenstein anzubieten. Die LektorInnen des Universitätskurses „Liechtensteinisches Recht“ sind im Liechtensteinischen Recht ausgewiesene ProfessorInnen und beruflich in Liechtenstein tätige PraktikerInnen.