Allgemeine Beschreibung der Tagung

‚Lebend(ig)e Rechtsgeschichte’

 

 

 

Plan der Tagung – Zu erwartender wissenschaftlicher Ertrag

 

Im Rahmen der Universitätsreform drohte das traditionsreiche und didaktisch wie wissenschaftlich wichtige Fach „Rechtsgeschichte“ – wie andere Fächer der juristischen Ausbildung – zu verkümmern. – Das ließ 2003 den Plan entstehen, mit Kollegen von der Alten Geschichte und Altorientalistik (Robert Rollinger und Martin Lang) und später auch von der Theologie (Simone Paganini) eine Veranstaltungsreihe zu schaffen. Die erste Tagung im Jahre 2004 wurde noch von Theo Mayer-Maly und Fritz Raber mitgetragen.

 

Aufgabe und Ziel der Veranstaltungen sollte es sein, für die genannten Bereiche interessante Themen zu behandeln und damit Kollegen/innen sowie Studierenden und Interessierten zu zeigen, dass die ‚Rechtsgeschichte‘ etwas zu bieten hat und durch seine intra- und interdisziplinäre Ausrichtung auch verschiedene ‚Fachbereiche’ wissenschaftlich zu fördern vermag.

 

Gedacht war auch daran, rechtliche Fragen verstärkt in Alte Geschichte, Altorientalistik (und dann auch die Religionswissenschaft) einzubringen, zumal immer wieder festgestellt werden konnte, dass es an einer tieferen wissenschaftlichen Beziehung zwischen diesen Bereichen fehlt, obwohl reicher Ertrag zu erwarten war. Denn das europäische Rechtsdenken und Rechtshandeln beginnt – wie sich immer deutlicher zeigte – nicht erst mit Rom, sondern bildete seine Fundamente im antiken Griechenland aus; und auf das alte Griechenland wirkten auch im Rechtsbereich – wie in anderen Kulturgebieten – Einflüsse aus dem Alten Orient ein: insbesondere aus Ägypten, dem Vorderen Orient und Mesopotamien. – Griechenland integrierte aufgenommenes normatives Gedankengut auf unterschiedliche Weise, häufig nicht ohne selbst Wichtiges zur Weiterentwicklung beizutragen. Diesen vielschichtigen Einflüssen und Rezeptionsvorgängen nachzuspüren und manches – trotz der großen zeitlichen Distanz und soweit noch möglich – aufzuhellen, ist das Ziel der Veranstaltungsreihe. Dazu haben wir seit 2004 aus dem In- und Ausland Fachkollegen/innen eingeladen.

 

Solche wissenschaftlichen Zielsetzungen benötigen den Blick über den eigenen Tellerrand, was ohne finanzielle Unterstützung unmöglich ist. – Unterstützung braucht ein solches Projekt auf zwei Ebenen: Zunächst für die Tagungen (Reise- und Aufenthaltskosten) – die nun in zweijährigen Abständen stattfinden – und dann für die darauf folgende Veröffentlichung der Veranstaltungsergebnisse in Buchform. Fachliche Reputation braucht die Veröffentlichung. Das hat sich im Zeitalter des Internets nicht geändert.

 

Die schwierige universitäre Situation hat Problemen auch ihr Gutes, denn sie zwingt zur Neubewertung von Fächern, was auch vor der Allgemeinheit vertreten werden muß, um finanzielle Unterstützung zu rechtfertigen. Und so ist kritisch zu fragen, ob und wie, Rechtsge­schichte‘ heute noch möglich ist und was sie für „das Ganze der historischen Wissenschaften und der Rechtswissenschaft“ zu leisten im Stande ist und worin „ihr Sinn und Wert für das Leben der Gegenwart“ liegt? (Zitate: Heinrich Mitteis, Vom Lebenswert der Rechtsgeschichte, 1947.)

 

In unseren Vorträgen und Publikationen gehen wir auch diesen Fragen nach und entdecken dabei immer wieder, wie aktuell und tiefgehend rechts-historische Forschung sein kann. Geht es solchem Forschen (und Lehren!) doch auch darum, „die Gesetze [zu] erschließen, nach denen das Gemeinschaftsleben geordnet ist“ und „Einsichten in größere Zusammenhänge [zu] vermitteln“. Mit H. Mitteis lässt sich daher sagen: „So laden wir die Rechtsgeschichte vor das Forum des Lebens und fordern ihr den Nachweis ab, dass sich ihre Ergebnisse unmittelbar in Gegenwartswerte umsetzen lassen.“

 

Der nachträglich geschaffene – 2011 das erste Mal vergebene – Preis für Antike Rechtsgeschichte wurde 2015 im Rahmen der Tagung zum dritten Mal vergeben. Seine Finanzierung erfolgte bisher durch Sponsoren. Die Statuten des Preises sind jeweils aktualisiert auf der Homepage des Vizerektorats für Forschung abrufbar.

 

Themen der bisherigen Tagungen:

 

2004: Beispiele antiker Rechtskulturen: Ägypten, Mesopotamien und Griechenland; Publikation: H. Barta/Th. Mayer-Maly/F. Raber (Hg.), Lebend(ig)e Rechtsgeschichte – Beispiele antiker Rechtskulturen: Ägypten, Mesopotamien und Griechenland (LIT-Verlag, Wien/Münster 2005)

2005: Rechtsgeschichte und Interkulturalität – Zum Verhältnis des östlichen Mittelmeerraums und ,Europa‘ im Altertum; Publikation: Rollinger/Barta/Lang (Hg.), – Rechtsgeschichte und Interkulturalität. Zum Verhältnis des östlichen Mittelmeerraums und ‚Europas’ im Altertum (Harrassowitz, Wiesbaden 2007)

2006: Menschliche und göttliche Gerechtigkeitsvorstellungen in den antiken Welten; Publikation: Barta/Rollinger/Lang (Hg.) 2008: Recht und Religion. Menschliche und göttliche Gerechtigkeitsvorstellungen in den antiken Welten (Harrassowitz, Wiesbaden 2008)

2008: Staatsverträge, Völkerrecht und Diplomatie im Alten Orient und in der griechisch-römischen Antike; Publikation: Lang/Barta/Rollinger (Hg.) 2010: Staatsverträge, Völkerrecht und Diplomatie im Alten Orient und in der griechisch-römischen Antike (Harrassowitz, Wiesbaden 2010)

2009: Strafrecht und Strafen in den antiken Welten – Unter besonderer Berücksichtigung der Todesstrafe, der Hinrichtung und der peinlichen Befragung; Publikation: Rollinger/ Lang/Barta (Hg.), Strafrecht und Strafen in den Antiken Welten (Wiesbaden, 2012)

2011: Prozeßrecht und Eid: Recht und Rechtsfindung in antiken Kulturen (Teil I). Im Rahmen dieser Tagung wurde  erstmals der Preis für ,Antike Rechtsgeschichte‘ verliehen. –  Publikation: Barta/Lang/Rollinger (Hg.), Prozeßrecht und Eid. Recht und Rechtsfindung in antiken Kulturen, Teil 1 (Harrassowitz, Wiesbaden 2015)

2013: Prozeßrecht und Eid: Recht und Rechtsfindung in antiken Kulturen (Teil II); Publikation in Druckvorbereitung

2015: Emergenz der Person – Entstehung und Entwicklung des Subjekts in Gesellschaft und Recht der antiken Welten; Publikation in Druckvorbereitung

Die Tagungsbroschüren für die Tagungen 2009, 2011, 2013 und 2015 können unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/team/barta/vortrag.html

Für die Veranstalter:

Heinz Barta

 

 

 

 

 

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