Über uns
Das Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte versteht sich als Vermittlerin zwischen antikem und modernem Recht. Durch das Studium des Römischen Privatrechts sollen die Studierenden auf das Bürgerliche Recht vorbereitet und anhand der Methodik der römischen Juristen in ihrem juristischen Denken geschult werden. Zu den Aufgaben des Instituts für Römisches Recht und Rechtsgeschichte, Fachbereich römisches Recht, gehört die Betreuung des Fachs Römisches Privatrecht, ein Pflichtfach im ersten Studienabschnitt des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften und des Integrierten Diplomstudiums. Daneben werden auch Lehrveranstaltungen aus dem dritten Abschnitt und dem Doktoratsstudium angeboten und einschlägige Diplomarbeiten und Dissertationen betreut.
Bei der Konstituierung der juristischen Fakultät 1671/1672 wurde gemäß den damals üblichen Studienplänen dem römischen Recht als ius commune eine dominierende Rolle zuwiesen. Das unterstreichen drei romanistische Lehrkanzeln, die für die Institutionen, die Digesten (Pandekten) und den Codex eingerichtet wurden. Die Lehrkanzel für den Codex wurde 1748 aufgelassen, die anderen beiden blieben bis zur Umwandlung in ein Lyzeum 1782 bestehen. Nach der Neuerrichtung der Universität 1792 wurde das römische Recht durch eine ordentliche Lehrkanzel vertreten, der bald darauf eine weitere Professur hinzugefügt wurde. In den folgenden Jahren konnte die Universität durchaus illustre Persönlichkeiten gewinnen: So lehrten im 19. Jhdt. u.a. Leopold Pfaff und Paul Krüger in Innsbruck, im 20. Jhdt. bekleideten Paul Koschaker, Fritz Schulz und Egon Weiss die Professur. Bis zum Wintersemester 1959/60 war das römische Recht in das allgemeine „Institut für Rechtsgeschichte“ dessen Vorstand der Romanist Arnold Herdlitczka war, eingegliedert; seit dem Sommersemester 1960 gab es ein eigenes „Institut für Römisches Recht“ (unter Vorstand Herdlitczka) und daneben ein „Institut für österreichische und deutsche Rechtsgeschichte“, als dessen Vorstand Nikolaus Grass fungierte.
Nach 45 Jahren des Bestehens getrennter Institute erfolgte 2005 die Zusammenlegung zum „Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte“.