Ergänzungsprüfung Deutsch
Gemäß § 63 Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002, in der jeweils geltenden Fassung, ist die Ergänzungsprüfung für den Nachweis der deutschen Sprache im Rahmen eines Universitätslehrganges abzulegen.
Informationen zum Universitätslehrgang „Vorstudienlehrgang zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfung(en)” finden Sie hier.