em. o.Univ.-Prof.
|
Lebenslauf
Am 11.11.1940 wurde ich in Innsbruck geboren. 1946 - 1950 besuchte ich die Volksschule in Thüringen (Vbg.) und Bregenz, 1950 - 1958 das Bundesgymnasium in Bregenz. 1958 - 1962 studierte ich die Rechtswissenschaft an der Universität Innsbruck. 1962 - 1969 arbeitete ich als Assistent am Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Innsbruck. 1969 habilitierte ich mich an der Universität Innsbruck, erhielt die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie. Am 23.09.1970 wurde ich zum ao. Univ.-Prof. an der Universität Salzburg, am 28.11.1972 zum ordentlichen Univ.-Prof. an der Universität Salzburg, am 17.5.1976 zum ordentlichen Univ.-Prof. an der Universität Innsbruck ernannt. Emeritierung mit 30.9.2007.
Publikationen
Bücher, Kommentare
- Die Identität der Tat - Der Umfang von Prozeßgegenstand und Sperrwirkung im Strafverfahren (1970)
- Die Vermögensdelikte im StGB (1980)
- Wiener Kommentar zum StGB, Kommentierung der §§ 125-141, §§ 108-110, § 302, §§ 303-315
- Österreichisches Strafrecht - Besonderer Teil I (gemeinsam mit Schwaighofer), 12. Auflage (2012)
- Österreichisches Strafrecht - Besonderer Teil II (gemeinsam mit Schwaighofer), 10. Auflage (2012)
- Einführung in die neue StPO, (2005, 2007); gemeinsam mit Venier
- Kommentar zur Strafprozessordnung, gemeinsam mit Venier (2012)
- Strafprozessrecht (gemeinsam mit Venier), 7. Auflage (2014)
Beiträge in Zeitschriften, Büchern usw (Auswahl)
- Die Generalprävention, Pallin-FS (1989), 31
- Bie Betätigung im nationalsozialistischen Sinn, Platzgummer-FS (1995), 119
- Der außergerichtliche Tatausgleich - eine kriminalpolitische Betrachtung, Triffterer-FS (1996), 551
- Die Rechtlichen Grundlagen der Substitution und Fixerstuben - beide in: Arbeitskreis für Vorsorgemedizin (Hrsg), Leben mit Drogen - Kongreßdokumentation 1994
- Kriminalpolitik in Österreich - Betrachtungen zu den §§ 207a, 83, 20a StGB, Rehberg-FS (1996), 53
- Sind 19-jährige erwachsen?, Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit-FS (1996), 37
- Was könnte man anders machen? Eine neue Drogenpolitik, in: Das Strafbegehren der Suchtgesellschaft (Symposium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, 1998). Oberarzbacher/Dornauer (Hrsg), Eigenverlag der Drogenkoordination Tirol (1999), 13
- Strafbarkeit der Bestimmung zu verbotener Intervention, JBl 1998, 264
- Zweischneidige Reform (Sexualstrafrecht in Österreich), Neue Kriminalpolitik 3/1998
- Die Gewerbsmäßigkeit. Eine kriminalpolitische Betrachtung JRP 1998, 265
- Der Pauschalbeitrag des § 393a Abs 1 StPO darf immer nur ein Beitrag sein, AnwBl 2000/7660 (Entscheidungsbesprechung)
- Bedingte und teilweise bedingte Nachsicht von Freiheitsstrafen § 41 Abs 3, § 43 Abs 1, § 43a Abs 4 StGB, AnwBl 2000/7687 (Entscheidungsbesprechung)
- Die Grenzen erlaubter Verteidigung, juridikum 2001, 70
- Staatsanwalt, Ermittlungsrichter und Verteidiger im neuen Strafprozess, juridikum 2001, 136
- Eine Reform der bedingten Entlassung, sub 4/2001, 5
- Die lebenslange Freiheitsstrafe, juridikum 2001, 37
- Probleme des Suchtgiftstrafrechts, Jesionek-FS (2002)
- Das Elend mit der bedingten Entlassung, Steininger-FS (2003)
- Die Menschenrechte und das StrafprozessreformG, juridicum 2003, 120
- Das Strafprozessreformgesetz, das einmal fair sein wollte, ÖIM-Newsletter 2004, 155
- Die Verteidigung im ö. Strafverfahren in: Soyer (Hrsg.) Strafverteidigung - Realität und Vision (2003), 9
- Die Willkür der Justiz und die Ohnmacht des Bürgers - Was man aus einem Fehlurteil lernen sollte, juridikum 2004, 121 (Volltext)
- Die Unterbringung nach § 21 Abs 2 StGB in: Reindl-Krauskopf, Zerbes, Brandstetter, Lewisch, Tipold, Festschrift für Helmut Fuchs (2014), 19