Prüfungen

 

Als Hilfsmittel bei den schriftlichen Prüfungen aus Strafrecht und Strafverfahrensrecht dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben bzw aus dem RIS ausgedruckte aktuelle Bestimmungen verwendet werden, NICHT aber kommentierte Gesetzesausgaben wie zB Bachner-Foregger StGB oder StPO, Lehrbücher, Skripten oder Kommentare.

§ 23. Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen": Abmeldung und Rücktritt von der Prüfung, Versäumnis
(2) Eine Prüfung wird mit der Note "nicht genügend" beurteilt, wenn die oder der Studierende nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt oder bei der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet. Die Prüfung hat mit der Ausgabe der Prüfungsaufgaben bzw. mit dem Stellen der ersten Frage begonnen.

Als unerlaubte Hilfsmittel gelten weiters präparierte, selbst kommentierte Gesetzbücher, Handys und andere technische Geräte.

Die Prüfung, deren Beurteilung mit "nicht genügend" erklärt wurde, ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen anzurechnen.

 

 Diplomstudium Wirtschaftsrecht und Bachelorstudium Wirtschaftsrecht: 

 

Diplomstudium Rechtswissenschaften: 

Einteilung der PrüfungskandidatInnen

Prüfungsergebnisse

mündliche Termine nach den schriftlichen Diplomprüfungen vom 14.01.2025:

 

Die Fallbesprechung findet am Dienstag, 21.01.2025  von 15.30 -17.00 Uhr im HS A statt.
 

 

Notenbekanntgabe via LFU-online!


 

Stoffbeschränkung für die Diplomprüfung im Diplomstudium >Besonderer Teil ab März 2016

Stoffbegrenzung Strafprozessrecht: Im Prozessrecht wird der Lernstoff kompakt dargestellt in Venier/Tipold, Strafprozessrecht (2024).

Vom Prüfungsstoff ausgenommen sind die Verfahren bei Verfall, Einziehung, Konfiskation, weiters die Verfahren bei bedingte Nachsicht/Entlassung, die Kosten und die Entschädigung bei Haft und Verurteilung.

 

Der Stoff für die Übungsklausuren wird in der jeweiligen Übung bekanntgegeben!

Prüfungsliteratur/Lehrbücher

Eine aktuelle Liste der Lehrbücher finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen als Lernunterlagen:

            • Allgemeiner Teil I: Fuchs/Zerbes AT I oder Kienapfel/Höpfel/Kert AT,
            • Allgemeiner Teil II: Maleczky AT II oder Seiler AT II,
            • Besonderer Teil: Bertel/Schwaighofer/Venier BT I + Bertel/Schwaighofer BT II,
            • Strafprozessrecht: Venier/Tipold Strafprozessrecht

jeweils in der aktuellen Auflage. Sie können die entsprechenden Inhalte selbstverständlich auch aus anderen Lehrbüchern lernen.

Zur Vorbereitung auf die schriftliche Diplomprüfungen sollten Sie außerdem ein Fallbuch verwenden, zB:

            • Schwaighofer (Hrsg.) Österreichisches Strafrecht: Fälle und Lösungen,
            • Wessely, Casebook Strafprozessrecht.

 

Prüfungstipps

 

Prüfereinteilung

            • Oktober 2024: Flora/Venier
            • November 2024: Glaser/Murschetz
            • Januar 2025: Flora/Venier
            • März 2025: Glaser/Murschetz


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