Zulassung zum Studium
Erklärvideo
Was ist die Zulassung?
Wie funktioniert die erstmalige Zulassung an der Universität Innsbruck?
Zulassung nach Ende der Allgemeinen Zulassungsfrist
Aufnahmeverfahren vor Zulassung
Kontakt & Information
Erklärvideo: Zulassung zum Studium
Was ist die Zulassung?
Der formale Beginn eines Studiums an der Universität Innsbruck wird als Zulassung (oder auch „Immatrikulation“) bezeichnet. Sie erfolgt während der Zulassungsfristen persönlich in der Studienabteilung. Vorher muss man sich aber in der Regel verpflichtend online bewerben.
Wie funktioniert die erstmalige Zulassung an der Universität Innsbruck?
Verpflichtende Online-Bewerbung:
Wählen Sie Ihr Studium aus dem Studienangebot und starten Sie dort die Online-Bewerbung.
Persönliche Einschreibung zum Studium:
Zur Einschreibung müssen angehende Studierende während der Zulassungsfrist persönlich mit der ausgedruckten Online-Mitteilung über das gewählte Studium und den benötigten Dokumenten in Original und Kopie während der Öffnungszeiten in die Studienabteilung kommen.
Bereits in Innsbruck zugelassene Studierende können ebenfalls via LFU:online ihre online-Bewerbung für die Zulassung zu einem weiteren Studium stellen. Schon vorhandene Daten und Dokumente müssen aber nicht mehr hochgeladen werden. Auch die persönliche Einschreibung ist nicht mehr notwendig. Die Studienabteilung behält sich jedoch das Recht vor, eventuell weitere Unterlagen nachzufordern bzw. die Studierenden aufzufordern, persönlich in der Studienabteilung zu erscheinen.
Zulassung zu Bachelor-, Diplom- oder Lehramtsstudium nach dem Ende der allgemeinen Zulassungsfrist
In folgenden Fällen ist die Zulassung zu Grundstudien auch nach Ende der Allgemeinen Zulassungsfrist möglich:
- Studien mit der Zulassungsprüfung Sport
- Sonstige rechtliche Ausnahmen von der allgemeinen Zulassungsfrist
Die Zulassung erfolgt persönlich in der Studienabteilung. Nehmen Sie dazu folgende Dokumente mit:
- Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis in Original und Kopie
- Reifezeugnis bzw. Studienberechtigungszeugnis in Original und Kopie
- Gegebenenfalls die Jahreszeugnisse der letzten vier Klassen in Original und Kopie
- Gegebenenfalls österreichische Sozialversicherungskarte (eCard)
- Registrierungsbestätigung oder ein ausgefülltes Meldungsblatt (Vorder- und Rückseite)
E-Mail-Zugang und Studierendenportal LFU:online »
Bei der Zulassung zum Studium werden die persönlichen Zugangsdaten für die Benutzung der IT-Dienste (E-Mail-Account, LFU:online-Zugang, eCampus) ausgegeben. Über LFU:online können Studierende Studienbestätigungen, Studienblätter etc. ausdrucken, sich über das Lehrangebot informieren, sich zu Lehrveranstaltungen anmelden, Online-Anträge stellen sowie Prüfungsergebnisse abfragen. Zusätzlich bietet das Online-Portal einen Gesamtüberblick über die in der Studierendenevidenz geführten Daten. Die Zugangsdaten sollten daher sorgfältig aufbewahrt werden.
LFU:online »
Bei der Erstzulassung an einer österreichischen Universität oder einer Pädagogischen Hochschule (PH) wird StudienanfängerInnen einmalig eine Matrikelnummer zugeteilt. Diese scheint in allen Unterlagen auf und ist bei der Zulassung an allen österreichischen Universitäten bzw. Pädagogischen Hochschulen vorzuweisen.
Zahlung des ÖH- bzw. Studienbeitrages »
Im Rahmen der Zulassung wird der Studierenden-Ausweis ausgestellt. Der ÖH- bzw. vorgeschriebene Studienbeitrag ist unmittelbar bei der Einschreibung zu bezahlen. Dazu stehen folgende Möglichkeiten der Bezahlung zur Verfügung:
- Banküberweisung»
- Bankomatkarte am Servicepoint (Maestro-Funktion)
Nach erfolgter Bezahlung muss am Servicepoint das Gültigkeitsdatum auf den Studierenden-Ausweis aufgedruckt werden.
Aufnahmeverfahren vor Zulassung
Für einige Studien gibt es aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen Aufnahmeverfahren vor der Zulassung. Welche Studien davon betroffen sind und welche Fristen hierbei zu beachten sind, finden Sie hier:
http://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/aufnahmeverfahren-neu